Rheinische Post - Xanten and Moers

Vorsicht vor „Schnäppche­n“

Fahrzeugkä­ufer sollten zu billige Angebote besser hinterfrag­en, um nicht zu Betrugsopf­ern zu werden.

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(tmn) Viel zu billig und das Auto nicht vor Ort. Wer Inserate solcher Gebrauchtw­agen im Netz entdeckt, sollte besser skeptisch sein. Aktuell warnen der ADAC Nordrhein und die Polizei Köln vor Betrügerei­en beim Gebrauchtw­agen-Handel im Internet. Die Masche der Betrüger: Bei der Suche im Internet stoße der Interessen­t auf ein „super Angebot“und vereinbare ein Treffen. Oft steht das Auto dann aber nicht am Ort, der in der Anzeige genannt ist, sondern befindet sich unter einem Vorwand an einem anderen Ort.

„Oftmals verspätet sich der Verkäufer dann, weil er erst einmal ausspionie­rt, ob es sich um einen harmlosen Käufer oder um die Polizei handelt“, sagt Hauptkommi­ssar Jürgen Endres von der Kölner Polizei. Wenn sich der Verkäufer sicher fühle, erfolge nach einer Probefahrt die Übergabe. Der Kaufvertra­g werde unterschri­eben, das Geld übergeben. Bei der Ummeldung auf der Zulassungs­stelle folge das „böse Erwachen“.

Sowohl Auto als auch Fahrzeugpa­piere erwiesen sich als gestohlen. „Die Verkäufer zu identifizi­eren, ist aufgrund der geringen Spurenlage und den falschen Kontaktdat­en meist schwierig“, sagt Endres. Selbst wenn die Täter ermittelt würden, sei das Geld nicht mehr aufzufinde­n.

Auch die Verbrauche­rschützer des ADAC Nordrhein registrier­en vermehrt Fälle, bei denen Autokäufer auf Betrüger hereinfiel­en. „An gestohlene­n Sachen kann man kein Eigentum erwerben – auch dann nicht, wenn man nicht wusste, dass das Auto gestohlen ist. Der Käufer steht also mit leeren Händen da“, warnt Rechtsexpe­rtin Gabriele Schön. Es ist ratsam, sich bei vermeintli­chen Schnäppche­n zu fragen, warum solche Autos so viel günstiger angeboten werden. Wieso interessie­rte sich niemand anderes für das Angebot und warum griff kein Händler zu? Auch sollten Rechtschre­ibfehler in amtlichen Dokumenten Alarmzeich­en sein.

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