Rheinische Post - Xanten and Moers
Anklage nach tödlichem Verkehrsunfall
Anfang Oktober vergangenen Jahres kamen ein 57 Jahre alter Mann und sein Hund beim Überqueren der Kaldenhausener Straße ums Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem beteiligten Autofahrer fahrlässige Tötung vor.
MOERS-VENNIKEL Nach einem Unfall auf der Kaldenhausener Straße in Vennikel, bei dem im Oktober vergangenen Jahres ein 57 Jahre alter Moerser und sein Hund ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft jetzt vor dem Schöffengericht Anklage wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung gegen den beteiligten Autofahrer erhoben.
Wie Amtsgerichtsdirektorin Julia Stahl auf Nachfrage mitteilte, begründet sich der Tatvorwurf in erster Linie über die Daten der technischen Auswertung des Unfallfahrzeugs. Dieser zufolge soll der Fahrer zum Unfallzeitpunkt mit 126 Kilometern pro Stunde – bei erlaubten 50 km/h – deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein.
Rückblick: Es ist Montagmorgen, kurz nach Mitternacht; Hund und Herrchen müssen kurz noch einmal raus. Das spätere Unfallopfer trägt eine Jacke mit reflektierenden Streifen, der Hund ein entsprechendes Halsband mit einer Rollleine. Zur gleichen Zeit ist ein 40 Jahre alter Autofahrer auf der Kaldenhausener Straße in Richtung Kapellen unterwegs. Erlaubt sind dort, wo Wohnbebauung die Straße säumt,
50 Kilometer pro Stunde, davor und dahinter 70. Die Landstraße ist schnurgerade, beleuchtet und an diesem Abend auch trocken. Auf dem Rücksitz des Wagens sitzt eine
33 Jahre alte Frau mit ihrem einjährigen Kind. Als der Fußgänger mit seinem Hund vom Lärchenweg aus die Kaldenhausener Straße überqueren will, übersieht er den heran rauschenden Wagen. „An dieser Stelle ist die Kreuzung durch hohe Hecken offenbar schwer einsehbar sein“, sagt Julia Stahl. Der Autofahrer bremst und versucht noch, nach links auszuweichen. Einen Zusammenstoß
kann er jedoch nicht verhindern.
Mitte Dezember hatte eine Unfallkommission, bestehend aus Vertretern der Stadt als Straßenverkehrsbehörde, der Kreispolizei und des Straßenbaulastträgers Straßen. NRW den Unfallort in Augenschein genommen. Geschaut wurde dabei unter anderem auch auf Beleuchtung und Fahrbahn-Beschaffenheit. Das Ergebnis: Es gab es keine (baulichen) Faktoren, die den Unfall in diesem konkreten Fall begünstigt haben. Und dennoch besteht Verbesserungsbedarf. Anfang
Januar teilte der Landesbetrieb Straßen NRW mit, dass die Kaldenhausener Straße vier Mittelinseln als Querungshilfen erhalten soll: auf Höhe der Einmündungen Tirgrathsfeldweg, Viertelsheide, Lärchenweg und Buschheideweg; allesamt Stellen, an denen sich Bushaltestellen befinden, an denen vor allem zu Schulzeiten viel los ist.
Die Frage, ob eine Mittelinsel im vorliegenden Fall den tödlichen Unfall hätte verhindern können, habe bei den Ermittlungen zum Unfallhergang allerdings keine Rolle gespielt, sagt die Amtsgerichtsdirektorin.
Die Entscheidung des Gerichts über eine Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens steht noch aus.