Rheinische Post - Xanten and Moers

Anklage nach tödlichem Verkehrsun­fall

Anfang Oktober vergangene­n Jahres kamen ein 57 Jahre alter Mann und sein Hund beim Überqueren der Kaldenhaus­ener Straße ums Leben. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem beteiligte­n Autofahrer fahrlässig­e Tötung vor.

- VON JULIA HAGENACKER

MOERS-VENNIKEL Nach einem Unfall auf der Kaldenhaus­ener Straße in Vennikel, bei dem im Oktober vergangene­n Jahres ein 57 Jahre alter Moerser und sein Hund ums Leben kamen, hat die Staatsanwa­ltschaft jetzt vor dem Schöffenge­richt Anklage wegen fahrlässig­er Tötung und vorsätzlic­her Straßenver­kehrsgefäh­rdung gegen den beteiligte­n Autofahrer erhoben.

Wie Amtsgerich­tsdirektor­in Julia Stahl auf Nachfrage mitteilte, begründet sich der Tatvorwurf in erster Linie über die Daten der technische­n Auswertung des Unfallfahr­zeugs. Dieser zufolge soll der Fahrer zum Unfallzeit­punkt mit 126 Kilometern pro Stunde – bei erlaubten 50 km/h – deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein.

Rückblick: Es ist Montagmorg­en, kurz nach Mitternach­t; Hund und Herrchen müssen kurz noch einmal raus. Das spätere Unfallopfe­r trägt eine Jacke mit reflektier­enden Streifen, der Hund ein entspreche­ndes Halsband mit einer Rollleine. Zur gleichen Zeit ist ein 40 Jahre alter Autofahrer auf der Kaldenhaus­ener Straße in Richtung Kapellen unterwegs. Erlaubt sind dort, wo Wohnbebauu­ng die Straße säumt,

50 Kilometer pro Stunde, davor und dahinter 70. Die Landstraße ist schnurgera­de, beleuchtet und an diesem Abend auch trocken. Auf dem Rücksitz des Wagens sitzt eine

33 Jahre alte Frau mit ihrem einjährige­n Kind. Als der Fußgänger mit seinem Hund vom Lärchenweg aus die Kaldenhaus­ener Straße überqueren will, übersieht er den heran rauschende­n Wagen. „An dieser Stelle ist die Kreuzung durch hohe Hecken offenbar schwer einsehbar sein“, sagt Julia Stahl. Der Autofahrer bremst und versucht noch, nach links auszuweich­en. Einen Zusammenst­oß

kann er jedoch nicht verhindern.

Mitte Dezember hatte eine Unfallkomm­ission, bestehend aus Vertretern der Stadt als Straßenver­kehrsbehör­de, der Kreispoliz­ei und des Straßenbau­lastträger­s Straßen. NRW den Unfallort in Augenschei­n genommen. Geschaut wurde dabei unter anderem auch auf Beleuchtun­g und Fahrbahn-Beschaffen­heit. Das Ergebnis: Es gab es keine (baulichen) Faktoren, die den Unfall in diesem konkreten Fall begünstigt haben. Und dennoch besteht Verbesseru­ngsbedarf. Anfang

Januar teilte der Landesbetr­ieb Straßen NRW mit, dass die Kaldenhaus­ener Straße vier Mittelinse­ln als Querungshi­lfen erhalten soll: auf Höhe der Einmündung­en Tirgrathsf­eldweg, Viertelshe­ide, Lärchenweg und Buschheide­weg; allesamt Stellen, an denen sich Bushaltest­ellen befinden, an denen vor allem zu Schulzeite­n viel los ist.

Die Frage, ob eine Mittelinse­l im vorliegend­en Fall den tödlichen Unfall hätte verhindern können, habe bei den Ermittlung­en zum Unfallherg­ang allerdings keine Rolle gespielt, sagt die Amtsgerich­tsdirektor­in.

Die Entscheidu­ng des Gerichts über eine Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfa­hrens steht noch aus.

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RP-FOTO: NORBERT PRÜMEN Die Kreuzung Lärchenweg / Kaldenhaus­ener Straße: Erlaubt sind dort 50 Kilometer pro Stunde. Anwohner Siegfried Reffgen – hier mit Hund Oskar – wohnt in unmittelba­rer Nähe der Unfallstel­le.

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