Rheinische Post - Xanten and Moers
Spanien legalisiert aktive Sterbehilfe
MADRID (kna) Mit großer Mehrheit von 202 zu 142 Stimmen hat Spaniens Parlament am Donnerstag aktive Sterbehilfe legalisiert. Damit wird Spanien nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada das weltweit fünfte Land, in dem Tötung auf Verlangen künftig straffrei ist. Das neue Gesetz dürfte in rund drei Monaten zur Anwendung kommen. Nur die Abgeordneten der konservativen Oppositionspartei sowie die Rechtspopulisten votierten gegen das Gesetz. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die spanische Entscheidung.
Ministerpräsident Pedro Sanchez sieht sich durch Umfragen, nach denen 84 bis 87 Prozent der Spanier seit Jahren eine Legalisierung von Sterbehilfe unterstützen, in seiner
Gesetzesinitiative bestätigt. Umfragen des renommierten Meinungsforschungsinstituts Metroscopia zeigten, dass sich selbst unter praktizierenden Katholiken eine Mehrheit von 59 Prozent für die Einführung ausspricht.
Künftig ist sowohl Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt. Die Kosten für Sterbehilfe trägt die staatliche Krankenkasse. Damit Ärzte Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zum Suizid leisten können, müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllt sein: Patienten müssen volljährig und im Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein. Sie müssen an unheilbaren physischen Krankheiten oder schweren chronischen Behinderungen leiden.