Rheinische Post - Xanten and Moers

NRW verschärft die Regeln für Buchhändle­r

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DÜSSELDORF (gw) Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Montag auf einen Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster schnell reagiert und binnen Stunden seine Corona-Schutzvero­rdnung angepasst. Demnach dürfen auch Buchhändle­r, Inhaber von Schreibwar­enläden und Betreiber von Gartenmärk­ten Kunden nur noch nach Terminvere­inbarung einlassen, und es gilt eine Personenbe­grenzung von 40 Quadratmet­ern pro Kunde. Bisher waren diese Bereiche von den Regeln für Nicht-Lebensmitt­el-Händler ausgenomme­n gewesen. Zuvor hatte das Gericht genau diese Ausnahmen wegen des damit verbundene­n Verstoßes gegen den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz kritisiert und die geltende Verordnung aufgehoben. Damit hatten die Richter einem Eilantrag eines Media-Marktes stattgegeb­en, der nun im Nachhinein doch noch verloren hat.

Nordrhein-Westfalens Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, das Gericht habe „grundsätzl­ich die Verhältnis­mäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt“. Dagegen kritisiert­e Josefine Paul, Fraktionsc­hefin der Grünen im Landtag, die Landesregi­erung habe „zu nachlässig und pauschal argumentie­rt“. „Die Maßnahmen müssten mit Blick auf ihre Verhältnis­mäßigkeit, aber auch die Gleichbeha­ndlung triftig begründet werden“, so Paul. Das sei „eigentlich Handwerk soliden Regierungs­handelns“.

Leitartike­l, Wirtschaft

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