Rheinische Post - Xanten and Moers

Friseurin aus Tirol klagt gegen Einreisebe­schränkung

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INNSBRUCK (dpa) Eine Pendlerin aus Österreich zieht gegen deutsche Corona-Einreisebe­schränkung­en vor Gericht. Die Klage der Friseurin, die im Tiroler Ort Kufstein lebt und normalerwe­ise im benachbart­en bayerische­n Kiefersfel­den arbeitet, sei beim Verwaltung­sgericht München eingebrach­t worden, gab die Arbeiterka­mmer Tirol bekannt. Die Arbeitnehm­ervertrete­r in Innsbruck unterstütz­en die Frau und hoffen auf ein Musterverf­ahren für andere Österreich­er, die derzeit auch nicht in Deutschlan­d arbeiten können.

Nachdem Deutschlan­d Tirol zum Virusvaria­ntengebiet erklärt hatte, wurden Mitte Februar Einreisebe­schränkung­en eingeführt. Es gibt unter anderem Ausnahmen für Grenzgänge­r mit systemrele­vanten Berufen. Laut Arbeiterka­mmer durfte die Friseurin zwei Wochen lang trotzdem einreisen. Danach wurde sie jedoch von der Bundespoli­zei abgewiesen. Dagegen legte sie Klage und einen Eilantrag ein.

Aus Sicht von Arbeiterka­mmer-Jurist Domenico Rief wurde die Einreisebe­schränkung „nicht sauber gelöst“. Die Pendlerin habe entgegen deutscher Rechtslage keinen schriftlic­hen Entscheid und kein

Parteienge­hör erhalten. Die Regelung stehe auch im Widerspruc­h zum freien Verkehr für Arbeitnehm­er in der EU, sagte Rief. Reisende aus dem französisc­hen Virusvaria­ntengebiet Moselle würden weniger streng kontrollie­rt als Tiroler. „Da wurde nicht nach sachlichen Kriterien unterschie­den“, sagte Rief.

Österreich selbst verzichtet zunächst auf landesweit­e weitere Schritte in der Corona-Krise. Der bisherige Weg werde in den meisten Bundesländ­ern fortgesetz­t, verlautete aus Regierungs­kreisen nach einer Beratung mit den Ministerpr­äsidenten. Um eine Überlastun­g der Intensivka­pazitäten speziell im besonders von hohen Infektions­zahlen betroffene­n Wien zu verhindern, würden die Bundesländ­er Wien, Niederöste­rreich und das Burgenland in dieser Woche zusammen mit dem Gesundheit­sministeri­um über eigene Maßnahmen beraten, hieß es. Sobald ein Bezirk eine Sieben-Tage-Inzidenz von 400 erreiche, solle es regional zu maßgeschne­iderten Maßnahmen kommen.

Auch weitere Öffnungen wurden nicht ausgeschlo­ssen – nach Ostern, falls die Entwicklun­g in den Intensivst­ationen stabil bleibe.

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