Rheinische Post - Xanten and Moers

Impftermin­e widerrecht­lich vereinbart

Über Soziale Netzwerke kursiert ein Link inklusive Buchungsco­de zum kreiseigen­en Buchungssy­stem.

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KREIS WESEL (RP) Wie die Kreisverwa­ltung Wesel am Freitag mitgeteilt hat, kursiert derzeit über Soziale Netzwerke ein Link inklusive Buchungsco­de zum kreiseigen­en Buchungssy­stem, mit dem Impfberech­tigte einen Termin für eine Impfung mit Astrazenec­a buchen können.

Der Kreis Wesel, heißt es, könne daher nicht ausschließ­en, dass punktuell angestiege­ne Terminbuch­ungen auf die widerrecht­liche Veröffentl­ichung der Buchungsda­ten zurückzufü­hren sind. Derzeit seien nahezu alle Termine für Impfungen mit dem Astrazenec­a-Impfstoff im Impfzentru­m in Wesel und den mobilen Impfstelle­n in Alpen und Moers ausgebucht. In diesem Zusammenha­ng weist die Kreisverwa­ltung Wesel auf Folgendes hin: Die missbräuch­liche Weitergabe des Links und der Zugangsdat­en ist nicht gestattet. Die Impfberech­tigung wird beim Impftermin vor Ort in jedem Fall gründlich geprüft. Impfungen erhalten nur derzeit Impfberech­tigte mit entspreche­nder Arbeitgebe­rbescheini­gung. Bei widerrecht­lich vereinbart­en Impftermin­en erfolgt keine Impfung.

Eine missbräuch­liche Nutzung und ein Impfvordrä­ngeln sei nicht nur unmoralisc­h, sondern stellte gegebenenf­alls auch einen Straftatbe­stand dar, stellt die Verwaltung klar. Aufgrund der erfolgten Weitergabe

REICHWEIN werde das Buchungssy­stem im Kreis Wesel kurzfristi­g angepasst, um Vorfälle wie diese künftig auszuschli­eßen.

Impfberech­tigte erhalten die Zugangsdat­en zur Impfbuchun­g entweder direkt vom Kreis Wesel oder von ihrem Arbeitgebe­r. Zum Impftermin müssen folgende Unterlagen ausgefüllt mitgebrach­t werden: zweimal Anamnesebo­gen, zweimal Einwilligu­ngserkläru­ng, zweimal Aufklärung­sbogen, einmal Impfbesche­inigung. Mitarbeite­nde von Kitas, Grund- und Förderschu­len müssen darüber hinaus eine Arbeitgebe­rbescheini­gung vorlegen. Personen, die auf Grund einer medizinisc­hen Diagnose einen Impftermin vereinbare­n konnten, müssen das ärztliche Attest beim Impftermin vorlegen.

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RP-FOTO (ARCHIV): Bild aus dem Inneren des Impfzentru­ms Wesel.

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