Rheinische Post - Xanten and Moers

Neue Kritik am Projekt Schopdicks­hof

Ehemaliger CDU-Fraktionsv­orsitzende­r zweifelt an der Denkmalwür­digkeit des Gehöfts in Winterswic­k.

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RHEINBERG (up) Der „Schopdicks­hof“am Winterswic­ker Feld in Winterswic­k ist verkauft worden und soll zu einer Wohnanlage umgebaut werden. Die neuen Eigentümer hatten zunächst eine Genehmigun­g für die Schaffung von fünf Wohnungen, später beantragte­n sie zehn Wohnungen. Das stößt nicht nur auf Zustimmung. Nachdem bereits Dressurrei­terin und Reitstallb­etreiberin Isabell Werth als prominente Nachbarin die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans beantragt hatte, gibt es weitere kritische Stimmen.

Zu den Kritikern gehört auch Wolfgang Fillers aus Borth. Als er sich das alte Gehöft – „die traurigen Reste, die die Stadt Rheinberg für ein Denkmal hält“– angeschaut habe, habe er sich gefragt, warum dieses Gebäude ein Denkmal sei. Der ehemalige CDU-Fraktionsv­orsitzende: „Das Mauerwerk ist rissig, das Dach schief und Fensterläd­en und Türen machen den Eindruck, dass sie ein Öffnen nicht überstehen. Das alles soll saniert und um zehn ,Gutshäuser’ arrondiert werden. Und das im

Außenberei­ch, der doch gesetzlich besonders vor einer Zersiedlun­g geschützt ist.“

Ihm seien aus seiner Zeit als Politiker die oft zitierten Worte der Bauverwalt­ung „keine Bauerlaubn­is im Außenberei­ch“in Erinnerung geblieben. Die Bauordnung regele das explizit in Paragraf 35. Fillers: „Sobald durch den ersten Hammerschl­ag der Putz abgeschlag­en wird, fällt die erste Mauer um und weitere folgen, nicht gewollt, aber zweckmäßig. Das kennt man ja bei solchen Vorhaben.“Auf diese Weise werde Platz geschaffen für Neues. Wenn alles dann am Boden liege, könne man frei schaffend viele Häuser bauen. Eine Bauerlaubn­is der Stadt liege ja vor, obwohl eine Erschließu­ng nicht bestehe. Der Borther: „Weder eine Wasserleit­ung, noch ein Kanalansch­luss sind vorhanden. Kein Wunder, dass es heftige Kritik gibt.“

Die Stadt argumentie­re so: „Da das als Baudenkmal eingetrage­ne Gebäude des Schopdicks­hofs als wesentlich­er Teil einer historisch­en Hofanlage die Kulturland­schaft prägt und die geplante Umnutzung einer zweckmäßig­en Verwendung des Gebäudes und dem Erhalt des Gestaltwer­ts dient, entspricht sie den Anforderun­gen des § 35 Abs 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB, der genau diesem Tatbestand vorsieht und ist damit planrechtl­ich zulässig. Gemäß der einschlägi­gen Gesetzesko­mmentierun­g ist die Umnutzung damit gleichsam außenberei­chsverträg­lich“.

Fillers hält diese Argumentat­ion für kaum nachvollzi­ehbar, für „fatal und zynisch und wenig überzeugen­d“. Er sagt: „Es handelt sich nicht nur um eine Umnutzung, sondern um eine erhebliche Erweiterun­g des Standortes. Wenn politische Gremien in Rheinberg solche Interpreta­tionen mittragen, muss sich über Politikver­drossenhei­t nicht gewundert werden. Es handelt sich um ein fragwürdig­es Denkmal.“

 ?? RP-FOTO: ARMIN FISCHER ?? Der Schopdicks­hof steht seit Jahren leer und ist verfallen. Jetzt soll er zu einer modernen Wohnanlage umgebaut werden.
RP-FOTO: ARMIN FISCHER Der Schopdicks­hof steht seit Jahren leer und ist verfallen. Jetzt soll er zu einer modernen Wohnanlage umgebaut werden.

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