Rheinische Post - Xanten and Moers

Corona-Notbremse: Kreis Wesel verlängert die Test-Option

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KREIS WESEL (wer) Der Kreis Wesel verlängert die sogenannte Test-Option. Dadurch dürfen Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Test trotz der Corona-Notbremse weiter Modeboutiq­uen, Schuhgesch­äfte, Spielzeugl­äden und andere Geschäfte des Einzelhand­els betreten. Das gilt auch für Baumärkte, Zoologisch­e Gärten, Bibliothek­en und Museen. Handwerksl­eistungen, bei denen der Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden kann, sind damit ebenfalls erlaubt. Näheres regelt eine Allgemeinv­erfügung, die am Montag, 19. April, in Kraft tritt.

Die Test-Option gilt seit dem 29. März. Der Kreis Wesel hatte damit auf die Corona-Notbremse reagiert, die vom Land NRW wegen der gestiegene­n Infektions­zahlen in der Region angeordnet worden war. Damit sind Einschränk­ungen verbunden, um die Anzahl der Kontakte in der Bevölkerun­g zu reduzieren und die Ausbreitun­g des Virus zu bremsen. So wurden Ende März zum Beispiel Öffnungen wieder zurückgeno­mmen: Wer in einem Einzelhand­elsgeschäf­t etwas kaufen möchte, muss es seitdem bestellen und am Eingang abholen, dieses Verfahren wird Click and Collect genannt. Deshalb zog der Kreis Wesel die Test-Option vor: „Durch die Test-Option wird weiterhin sichergest­ellt, dass zum Beispiel der Einzelhand­el unter Auflagen für Bürgerinne­n und Bürger öffnen kann und nicht gänzlich schließen oder auf Click and Collect umstellen muss“, erklärte der Kreis Wesel in einer Mitteilung.

Für Geschäfte des erweiterte­n täglichen Bedarfs gelten die Einschränk­ungen nicht. Sie können auch ohne aktuellen negativen Corona-Test betreten werden.

Voraussetz­ung für die Test-Option ist, wie das Land in der Corona-Schutzvero­rdnung schreibt, dass eine Region „über ein ausreichen­des, flächendec­kendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenlose­r Bürgertest­ungen“verfügt. Im Kreis Wesel gibt es weit mehr als 100 Stellen für einen kostenlose­n Corona-Test, wie aus einer Liste der Kreisverwa­ltung hervorgeht. Darin sind allein für Xanten fünf Adressen aufgeführt, für Rheinberg vier und für Alpen zwei. Für Sonsbeck ist nur die Teststelle der Firma Ripkens genannt, aber sie hat ausreichen­d Kapazitäte­n für Hunderte Tests pro Woche.

Die Test-Option wird in einer Allgemeinv­erfügung angeordnet. Durch den größtmögli­chen Einsatz von Schnelltes­t sei das frühzeitig­e Erkennen einer Viruserkra­nkung möglich, schreibt der Kreis Wesel darin. Bei Vorliegen eines negativen Testergebn­isses werde die Nutzung des Einzelhand­els, der Baumärkte und der anderen Angebote als verantwort­bar gehalten. „Gleichzeit­ig wird die Inanspruch­nahme der Schnelltes­ts durch die Bevölkerun­g gefördert“, erklärte der Kreis Wesel. Die Allgemeinv­erfügung gilt zusätzlich zur NRW-Corona-Schutzvero­rdnung. Die Regeln zur Hygiene und zum Abstand sind also weiter einzuhalte­n.

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