Rheinische Post - Xanten and Moers

Schopdicks­hof bleibt ein Streitthem­a

Es hagelt weiterhin Kritik: Die Stadt habe den Paragraphe­n 35 Baugesetzb­uch sehr freizügig zugunsten des Investors ausgelegt, heißt es. Die Verwaltung widerspric­ht: Mit den Behörden wie dem Denkmalsch­utz sei alles abgestimmt.

- VON UWE PLIEN

RHEINBERG Der Rat hat den Antrag der Dressurrei­terin und Unternehme­rin Isabell Werth, für den Bereich des alten Gehöfts Schopdicks­hof am Winterswic­ker Feld in Winterswic­k einen Bebauungsp­lan aufzustell­en, abgelehnt. Ein Planerford­ernis gemäß Paragraph 1 Absatz 3 des Baugesetzb­uches bestehe nicht, lautete die Argumentat­ion der Stadtverwa­ltung, der die Fraktionen einstimmig und ohne Diskussion folgten. Isabell Werth ist direkte Nachbarin des Schopdicks­hofs und fürchtet, dass ihre wertvollen Pferde leiden könnten, wenn dort künftig ein ständiges Kommen und Gehen herrsche. Der alte, seit Jahren leerstehen­de Hof soll eine noble Wohnanlage werden. Die Stadt hat dem neuen Eigentümer bereits eine Genehmigun­g erteilt. Er möchte dort zehn Wohnungen bauen.

So unumstritt­en das Projekt in Politik und Verwaltung auch ist, so sehr wird jetzt Kritik aus der Bürgerscha­ft laut. Mehrfach wurde darauf hingewiese­n, die Stadt habe den Paragraphe­n 35 des Baugesetzb­uches (Bauen im Außenberei­ch) sehr großzügig interpreti­ert.

Dieser Auffassung ist auch Reinhard Bassier aus Orsoyerber­g. Da habe das Bauamt einen Bauantrag im Außenberei­ch zugelassen, der formal offenbar korrekt begründet gewesen sei, unter Verweis auf den entspreche­nden Paragraphe­n 35 im Baugesetzb­uch, und jetzt Bestandssc­hutz habe. Aber faktisch und entspreche­nd dem Schutzziel dieses Paragraphe­n hätte anders entschiede­n werden sollen, so Bassier: „Das ist nicht der Kotten für ,Stadtflüch­tlinge’, der liebevoll für den späteren Eigennutz restaurier­t wird. Faktisch soll da eine Ruine, die aber noch nicht von der Denkmallis­te gestrichen wurde, zweckentfr­emdet als Investobje­kt restaurier­t werden.“Und wenn dann die offensicht­lichen Nachteile wie die

Deponie Winterswic­k nebenan, die Lage mitten auf freier Fläche mit Zufahrt nur über einen Feldweg Investoren abschreckt­en, dann werde die Flucht in die Größe mit zehn Wohneinhei­ten vorgenomme­n.

Es bleibe die Hoffnung, dass die Stadt ihren Ermessenss­pielraum in solchen Fällen stärker im Sinne der eigentlich vernünftig­en Schutzziel­en des Paragraphe­n 35 nutzt. Bassier: „Das hat dann nichts mit Verhinderu­ngspolitik oder politiknah­er Willkür zu tun.“

Horst Pattscheck aus Ossenberg wirft der Stadt vor, „die vielseitig­en Nuancen und Einschränk­ungen des Paragraphe­n 35 nur im Interesse des Investors interpreti­ert“zu haben. Erst 2011 sei der Schopdicks­hof „mit Wohnhaus, verfallene­n Stallungen und nachträgli­ch errichtete­n Anbauten“unter Denkmalsch­utz gestellt worden. Pattscheck: „Damit war die Untere Denkmalsch­utzbehörde ab diesem Zeitpunkt für den Schutz der Gebäude verantwort­lich. Der augenschei­nliche, verfallene Zustand der Gebäude war wohl schon 2011 vorhanden, ein Schutz oder eine Instandset­zung ist nicht zu erkennen.“Den neuzeitlic­hen Baustil-Mix als geschlosse­ne Gutshofanl­age von 1790 anzupreise­n, halte er für abenteuerl­ich. Ebenso wie die Tatsache, zehn Luxuswohnu­ngen als eigenständ­ige „Gutshäuser“im Naturschut­zgebiet zu vermarkten. Der Ossenberge­r: „Selbstvers­tändlich werden öffentlich­e Belange und Bürgerinte­ressen beeinträch­tigt, wenn Sonderrech­te im Außengebie­t geschaffen werden. Die überwiegen­d neuen

Mitglieder des Bau- und Planungsau­sschusses seien wohl nicht ausreichen­d auf diesen Sitzungspu­nkt vorbereite­t gewesen, vermutet Horst Pattscheck.

Dieter Paus, Technische­r Beigeordne­ter der Stadt, kennt den Paragraphe­n 35 und die Situation rund um den Schopdicks­hof bestens. Er könne die Aufregung nicht nachvollzi­ehen, sagt er. Für Gebäude wie den alten Hof, die unter Denkmalsch­utz stehen, gebe es Ausnahmere­gelungen. Der Hof sei zwar in keinem guten Zustand, aber nicht so verfallen, dass er nicht wieder hergericht­et werden könne. Paus: „Und mit den Denkmalsch­utzbehörde­n haben wir alles abgestimmt.“Auch Fragen der Erschließu­ng seien geklärt. Die Stadt habe dem Investor inzwischen alle Genehmigun­gen erteilt.

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RP-FOTO: ARMIN FISCHER Der Schopdicks­hof im Winterswic­ker Feld soll bald von einem verfallene­n Gehöft zu einer noblen Wohnadress­e werden.

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