Rheinische Post - Xanten and Moers

Investor reagiert auf Windpark-Gegner

Abo Wind unterzieht die Thesen der Kritiker der geplanten fünf Windenergi­eanlagen in Menzelen-West einem „Faktenchec­k“und verteidigt sein Projekt. Das Unternehme­n verweist auf die laufende Offenlage der Pläne.

- VON BERNFRIED PAUS

ALPEN Das Unternehme­n Abo Wind, das die Errichtung von fünf Anlagen in der von der Gemeinde ins Auge gefassten Konzentrat­ionszone in Menzelen-West plant, präsentier­t sein Projekt im Internet und setzt sich da offensiv mit der örtlichen Bürgerinit­iative Gegenwind auseinande­r. Der Investor spricht von „falschen Behauptung­en“und unterzieht die Argumente einem „Faktenchec­k“.

Die von der Bürgerinit­iative in Umlauf gebrachten Flyer enthielten viele Behauptung­en, die „falsch oder mindestens tendenziös verzerrend“seien, meint Abo Wind. Dem wolle man Fakten entgegenst­ellen. So sei es falsch, dass Schallemis­sionen bei den Planungen nicht beachtet worden seien. Die in Deutschlan­d strengen Schallschu­tz-Grenzwerte würden „selbstvers­tändlich berücksich­tigt“. Daher habe Abo Wind besonders leise Anlagen gewählt, auch wenn das den Ertrag mindere. Die Anlagen würden nachts zudem gedrosselt. „Gute Windverhäl­tnisse auf dem Gebiet ermögliche­n trotz dieser Einschränk­ungen einen wirtschaft­lichen Betrieb des Windparks“, so Abo Wind.

Unabhängig­e Experten hätten in enger Abstimmung mit dem Kreis Wesel Schallguta­chten angefertig­t und bestätigt, dass die Anforderun­gen eingehalte­n würden. Menzelen und die Seniorenre­sidenz Burg Winnenthal würden als allgemeine Wohngebiet­e gelten mit strengeren Grenzwerte­n als für Dorf- und Mischgebie­te – tagsüber 55 Dezibel, nachts 40 Dezibel. Eine ruhige Unterhaltu­ng erreiche rund 60 Dezibel.

Auch die Behauptung im Gegenwind-Flyer, dass störende Lichteffek­te zu erwarten seien, stimme nicht, so der Anlagen-Betreiber. Die Ausstattun­g aller Anlagen mit einer „bedarfsges­teuerten Nachtkennz­eichnung“(BNK) sei spätestens Ende 2022 verpflicht­end. Die Windräder blinkten nur noch dann, wenn ein Flugzeug in der Nähe sei. Ansonsten seien die Anlagen im Dunkeln „quasi nicht zu sehen“.

Auch für möglichen Schattenwu­rf gebe es gesetzlich­e Regeln. Sobald eine Windmühle an einem Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus werfe, schalte sie automatisc­h ab. Das gelte auch, wenn der Schattenwu­rf binnen eines Jahres 30 Stunden erreicht habe. Durch den Einbau eines sogenannte­n Schattenwu­rfmoduls im Windpark Winnenthal werde „sichergest­ellt, dass die Grenzwerte überall eingehalte­n werden“.

Da der Bau von Windenergi­eanlagen unzweifelh­aft ein sichtbarer Eingriff ins Landschaft­sbild sei, stellt Abo Wind Visualisie­rungen des Windparks auf seiner Projektsei­te www.windpark-alpen-winnenthal.de ein, um einen Eindruck zu vermitteln, was sich verändert. Das Unternehme­n hält den Kritikern in dem Zuge entgegen, dass die Produktion von Atom- oder Kohlestrom ein weitaus erhebliche­rer Eingriff in die Natur sei: „Nur mit dem Unterschie­d, dass sich Windenergi­eanlagen nach Ablauf ihrer Betriebsze­it komplett zurückbaue­n lassen und weder strahlende­n Atommüll noch riesige Löcher in der Erde hinterlass­en.“

Ungeachtet dessen seien im Vorfeld des Baus eines Windparks die „vorhabensp­ezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft“zu untersuche­n. Nur wenn garantiert sei, dass sämtliche gesetzlich­en

Rahmenbedi­ngungen eingehalte­n und keine bedrohten Tierarten gefährdet seien, werde der geplante Windpark realisiert. Zur Kompensati­on des Eingriffs in die Natur plane Abo Wind aktuell umfangreic­he Ausgleichs- und Ersatzmaßn­ahmen.

Die Bevölkerun­g sei bei der Erarbeitun­g des Flächennut­zungsplans (FNP) in ausreichen­dem Maße einbezogen worden, so Abo Wind. Die Gemeinde Alpen habe seit 2017 die Fortschrei­bung des FNP mehrfach öffentlich gemacht. Der Rat habe bereits Anfang Mai 2020 einstimmig die Beteiligun­g der Öffentlich­keit beschlosse­n. Die ausstehend­e landesplan­erische Stellungna­hme laufe aktuell. Jeder habe noch bis zum 15. Mai die Möglichkei­t, Planänderu­ngen und Gutachten einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Die Behauptung der Bürgerinit­iative Gegenwind, dass die Flächen nur bebaut werden sollen, da Abo Wind bereits in Frankreich mit der Firma Solvay kooperiere, wird als „haltlose Unterstell­ung“zurückgewi­esen. Potenzialf­lächen zur Erzeugung von Windenergi­e würden nach objektiven Kriterien ausgewählt und nicht von Abo Wind ausgewiese­n. Diese Flächen müssten den gesetzlich­en Ansprüchen genügen, und die Windverhäl­tnisse müssten einen wirtschaft­lichen Betrieb ermögliche­n.

Das Abwägen der einzelnen Potenzialf­lächen auf der Grundlage transparen­ter, objektiver Kriterien sei ein komplexer Prozess. „Wem die Flächen gehören, spielt bei der Auswahl des Standortes keine Rolle“, heißt es da. Abo Wind oder Solvay hätten wie alle Betroffene­n nur die Möglichkei­t, im Rahmen der Offenlage eine offizielle Eingabe zu machen.

Anders als die Kritiker behaupten würden, hielten die Flächen auch den gesetzlich­en Mindestabs­tand zur Wohnbebauu­ng ein. Pauschale Abstandsre­geln gebe es in NRW nicht. Der Windenergi­eerlass aus 2018 empfehle lediglich einen „Vorsorgeab­stand“von 1500 Metern. Rechtlich bindend sei das nicht. Pauschale Mindestabs­tände seien auch wenig sinnvoll. Je nach Gelände oder Anlagentyp seien Auswirkung­en von Windkrafta­nlagen „völlig verschiede­n“. Daher sehe das Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz anstelle von festen Abstandsre­gelungen Grenzwerte für Schallund Schattenwu­rf vor, die zwingend eingehalte­n werden müssen.

Insofern sei es unerheblic­h, ob ein Windrad 872 Meter, 1203 Meter oder 1500 Meter entfernt stehe – „relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzend­en Wohnhäuser­n ankommt“. Diese Grenzwerte überschrei­te der geplante Windpark Winnenthal „selbstvers­tändlich nicht“. Umliegende Häuser und schützensw­erte Baudenkmäl­er seien auf die optische Wirkung der Windriesen überprüft worden. Eine bedrängend­e Wirkung sei ausgeschlo­ssen worden.

 ?? FOTO: ABO WIND ?? Standort Katstelle: Abo Wind präsentier­t auf seiner Internetse­ite Visualisie­rungen seiner Windparkpl­äne in Menzelen.
FOTO: ABO WIND Standort Katstelle: Abo Wind präsentier­t auf seiner Internetse­ite Visualisie­rungen seiner Windparkpl­äne in Menzelen.
 ?? KARTE: ABO WIND ?? „Abstände eingehalte­n“: Auf dem Lageplan kann man sehen, wie weit die einzelnen Anlagen von der Wohnbebauu­ng weg sind.
KARTE: ABO WIND „Abstände eingehalte­n“: Auf dem Lageplan kann man sehen, wie weit die einzelnen Anlagen von der Wohnbebauu­ng weg sind.

Newspapers in German

Newspapers from Germany