Rheinische Post - Xanten and Moers
Investor reagiert auf Windpark-Gegner
Abo Wind unterzieht die Thesen der Kritiker der geplanten fünf Windenergieanlagen in Menzelen-West einem „Faktencheck“und verteidigt sein Projekt. Das Unternehmen verweist auf die laufende Offenlage der Pläne.
ALPEN Das Unternehmen Abo Wind, das die Errichtung von fünf Anlagen in der von der Gemeinde ins Auge gefassten Konzentrationszone in Menzelen-West plant, präsentiert sein Projekt im Internet und setzt sich da offensiv mit der örtlichen Bürgerinitiative Gegenwind auseinander. Der Investor spricht von „falschen Behauptungen“und unterzieht die Argumente einem „Faktencheck“.
Die von der Bürgerinitiative in Umlauf gebrachten Flyer enthielten viele Behauptungen, die „falsch oder mindestens tendenziös verzerrend“seien, meint Abo Wind. Dem wolle man Fakten entgegenstellen. So sei es falsch, dass Schallemissionen bei den Planungen nicht beachtet worden seien. Die in Deutschland strengen Schallschutz-Grenzwerte würden „selbstverständlich berücksichtigt“. Daher habe Abo Wind besonders leise Anlagen gewählt, auch wenn das den Ertrag mindere. Die Anlagen würden nachts zudem gedrosselt. „Gute Windverhältnisse auf dem Gebiet ermöglichen trotz dieser Einschränkungen einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks“, so Abo Wind.
Unabhängige Experten hätten in enger Abstimmung mit dem Kreis Wesel Schallgutachten angefertigt und bestätigt, dass die Anforderungen eingehalten würden. Menzelen und die Seniorenresidenz Burg Winnenthal würden als allgemeine Wohngebiete gelten mit strengeren Grenzwerten als für Dorf- und Mischgebiete – tagsüber 55 Dezibel, nachts 40 Dezibel. Eine ruhige Unterhaltung erreiche rund 60 Dezibel.
Auch die Behauptung im Gegenwind-Flyer, dass störende Lichteffekte zu erwarten seien, stimme nicht, so der Anlagen-Betreiber. Die Ausstattung aller Anlagen mit einer „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“(BNK) sei spätestens Ende 2022 verpflichtend. Die Windräder blinkten nur noch dann, wenn ein Flugzeug in der Nähe sei. Ansonsten seien die Anlagen im Dunkeln „quasi nicht zu sehen“.
Auch für möglichen Schattenwurf gebe es gesetzliche Regeln. Sobald eine Windmühle an einem Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus werfe, schalte sie automatisch ab. Das gelte auch, wenn der Schattenwurf binnen eines Jahres 30 Stunden erreicht habe. Durch den Einbau eines sogenannten Schattenwurfmoduls im Windpark Winnenthal werde „sichergestellt, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden“.
Da der Bau von Windenergieanlagen unzweifelhaft ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild sei, stellt Abo Wind Visualisierungen des Windparks auf seiner Projektseite www.windpark-alpen-winnenthal.de ein, um einen Eindruck zu vermitteln, was sich verändert. Das Unternehmen hält den Kritikern in dem Zuge entgegen, dass die Produktion von Atom- oder Kohlestrom ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur sei: „Nur mit dem Unterschied, dass sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen lassen und weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde hinterlassen.“
Ungeachtet dessen seien im Vorfeld des Baus eines Windparks die „vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft“zu untersuchen. Nur wenn garantiert sei, dass sämtliche gesetzlichen
Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten gefährdet seien, werde der geplante Windpark realisiert. Zur Kompensation des Eingriffs in die Natur plane Abo Wind aktuell umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Die Bevölkerung sei bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplans (FNP) in ausreichendem Maße einbezogen worden, so Abo Wind. Die Gemeinde Alpen habe seit 2017 die Fortschreibung des FNP mehrfach öffentlich gemacht. Der Rat habe bereits Anfang Mai 2020 einstimmig die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die ausstehende landesplanerische Stellungnahme laufe aktuell. Jeder habe noch bis zum 15. Mai die Möglichkeit, Planänderungen und Gutachten einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Die Behauptung der Bürgerinitiative Gegenwind, dass die Flächen nur bebaut werden sollen, da Abo Wind bereits in Frankreich mit der Firma Solvay kooperiere, wird als „haltlose Unterstellung“zurückgewiesen. Potenzialflächen zur Erzeugung von Windenergie würden nach objektiven Kriterien ausgewählt und nicht von Abo Wind ausgewiesen. Diese Flächen müssten den gesetzlichen Ansprüchen genügen, und die Windverhältnisse müssten einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen.
Das Abwägen der einzelnen Potenzialflächen auf der Grundlage transparenter, objektiver Kriterien sei ein komplexer Prozess. „Wem die Flächen gehören, spielt bei der Auswahl des Standortes keine Rolle“, heißt es da. Abo Wind oder Solvay hätten wie alle Betroffenen nur die Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage eine offizielle Eingabe zu machen.
Anders als die Kritiker behaupten würden, hielten die Flächen auch den gesetzlichen Mindestabstand zur Wohnbebauung ein. Pauschale Abstandsregeln gebe es in NRW nicht. Der Windenergieerlass aus 2018 empfehle lediglich einen „Vorsorgeabstand“von 1500 Metern. Rechtlich bindend sei das nicht. Pauschale Mindestabstände seien auch wenig sinnvoll. Je nach Gelände oder Anlagentyp seien Auswirkungen von Windkraftanlagen „völlig verschieden“. Daher sehe das Bundesimmissionsschutzgesetz anstelle von festen Abstandsregelungen Grenzwerte für Schallund Schattenwurf vor, die zwingend eingehalten werden müssen.
Insofern sei es unerheblich, ob ein Windrad 872 Meter, 1203 Meter oder 1500 Meter entfernt stehe – „relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzenden Wohnhäusern ankommt“. Diese Grenzwerte überschreite der geplante Windpark Winnenthal „selbstverständlich nicht“. Umliegende Häuser und schützenswerte Baudenkmäler seien auf die optische Wirkung der Windriesen überprüft worden. Eine bedrängende Wirkung sei ausgeschlossen worden.