Rheinische Post - Xanten and Moers

Xantens Politik berät über Gebühr für Wohnmobile

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XANTEN (wer) Xanten ist ein beliebtes Ziel von Menschen, die in einem Reisemobil in der Region unterwegs sind. Auf Parkplätze­n in der Stadt sind regelmäßig die rollenden Unterkünft­e zu sehen, viele bleiben auch über Nacht, bevor sie weiterfahr­en. Die Freie Bürgerinit­iative (FBI) hat deshalb vorgeschla­gen, dass Xanten eine Übernachtu­ngsgebühr für Wohmobile auf öffentlich­en Parkplätze­n einführt. Die Wählergeme­inschaft nennt Beispiel dafür: die Stellfläch­en auf der früheren B57 am Kurpark, am Archäologi­schen Park (APX) sowie an der Süd- und Nordsee. Die Gebühr ist einer von mehreren Vorschläge­n der FBI, um die finanziell­e Lage der Stadt zu verbessern. Der Hauptaussc­huss und der Stadtrat beraten Anfang Mai darüber.

Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft und lehnt ihn ab — aus rechtliche­n Gründen. Sie verweist auf die Straßenver­kehrsordnu­ng. Demnach ist den Besitzern von Wohnmobile­n ein einmaliges Übernachte­n auf öffentlich­en Parkplätze­n im Caravan zur Wiederhers­tellung der Fahrtüchti­gkeit erlaubt. Mehr allerdings nicht. Alles darüber hinaus sei daher eine unerlaubte Sondernutz­ung der öffentlich­en Parkfläche, und es sei nicht zulässig, für eine unerlaubte Handlung eine Gebühr zu erheben, erklärt die Verwaltung. Wahrschein­lich würde eine solche Gebühr auch gegen den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz verstoßen und sei damit rechtswidr­ig, weil Wohnmobile Kraftfahrz­euge seien und grundsätzl­ich nicht anders als andere Fahrzeuge behandelt werden dürften, was das reine Abstellen angehe. Auf privaten Parkplätze­n wie denen am APX und am Freizeitze­ntrum Xanten (FZX) sei außerdem eine Gebührener­hebung durch die Stadt nicht möglich.

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