Rheinische Post - Xanten and Moers
92 Unterschriften gegen KWW-Neubau
Die Stadt Rheinberg hat das Grundstück an der Wallstege an das Kommunale Wasserwerk verkauft, das dort eine Geschäftsstelle bauen möchte. Anwohner kritisieren das. Sie überreichten dem Bürgermeister die Namensliste.
RHEINBERG Die Stadt hat das lange, schmale und unbebaute Grundstück an der Wallstege, grob gesagt zwischen Underbergturm und Volksbank gelegen, an das Kommunale Wasserwerk verkauft (wir berichteten). Das KWW, bisher an der Ecke Kamper Straße/Alte Poststege untergebracht, möchte dort eine neue Geschäftsstelle bauen. Das macht betroffene Anwohner ziemlich sauer. Nun haben sie in einer kurzfristig organisierten Unterschriftenaktion
„Von einem geplanten
Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss ist uns bei der Stadt
nichts bekannt“
Dietmar Heyde Bürgermeister der Stadt Rheinberg
die klare Kritik an den KWW-Absichten zum Ausdruck gebracht. Am Montag überreichten Doris Wiesner und Rainer Kaußen stellvertretend 92 Unterschriften im Stadthaus an Bürgermeister Dietmar Heyde.
Ob sich das Kommunale Wasserwerk in einem Neubau an der Wallstege wirklich 300 Quadratmeter Bürofläche für nur zehn Arbeitsplätze gönnen müsse – das war eine der Fragen, die die beiden aufwarfen. Wie es dazu gekommen sei, dass die Stadt Rheinberg dem KWW dafür ein Grundstück verkauft hat, war eine andere Frage. Das Grundstück hätte nach Einschätzung der Anwohner teilweise gar nicht verkauft werden dürfen, weil es laut Kommission Städtischer Grundbesitz sowie Städtebaulichem Rahmenplan für konkrete andere städtebauliche Ziele notwendig gewesen wäre.
92 Unterschriften dagegen – das sei angesichts der Einschränkungen durch die strengen Corona-Regeln ein überzeugendes Votum, fanden Wiesner und Kaußen. Und das sollte auch in Alpen, Sonsbeck und Xanten Beachtung finden, „denn auch dort zahlen die Menschen als
Zwangskunden für die Versorgung durch das KWW. Auch sie müssten mit den Folgekosten leben, die sich nach falschen Entscheidungen wie zur Wallstege ergeben könnten“.
Politik, Bürgermeister und Verwaltung sollten sich trotz des bereits unterzeichneten Kaufvertrags gerade jetzt ins Zeug legen und für einen radikalen Kurswechsel sorgen, finden die Kritiker. Denn noch sei „das Kind nicht endgültig in den KWW-Brunnen gefallen“.
Die Unterzeichner lehnen die Pläne des KWW ab, „auf einem bisher unbebauten Grundstück an der Wallstege in Rheinberg ein unverständlich großes Bauprojekt zu verwirklichen“. Sie kritisieren, dass kein Kontakt mit der Nachbarschaft aufgenommen worden sei. „Wir haben dennoch einen klotzigen zeichnerischen Entwurf mit drei Vollgeschossen und darüber einem
Staffelgeschoss gesehen“, so Wiesner und Kaußen.
Was für die Nachbarschaft faktisch die Wirkung von vier Etagen hätte. Ein solches Gebäude sei rücksichtslos wegen seiner Größe und erdrückenden Wirkung; es mache die Wallstege zu einer schmalen Straßenschlucht, was erhebliche zusätzliche Lärmentwicklung und weitere Windlast bedeute. Zudem befürchten die Anwohner dadurch einen Hitzestau im Sommer. Das Gebäude bewirke zusätzlichen Parkdruck in einem Bereich, wo Parkplätze ohnehin Mangelware seien; es widerspreche als sperriger Riegel den geltenden Planungsvorstellungen der Stadt Rheinberg; es stehe der nachhaltigen Entwicklung des Stadtkerns im Wege.
Ihr Statement verstehen die Teilnehmer der Unterschriftenaktion als Antrag an den Stadtrat und seine Ausschüsse: „Akzeptieren Sie nicht eine Bauvoranfrage des KWW mit diesen Gefahren“, heißt es. Und: „Erteilen Sie keine Baugenehmigung für ein Vorhaben, das weder Stadt noch Nachbarschaft hinnehmen können.“
Rheinbergs Bürgermeister Dietmar Heyde nahm die Unterschriftenliste in Empfang und kam mit den Gästen ins Gespräch. Seitens der Stadt gebe es zur Wallstege keinen neuen Sachstand, sagte er. Dietmar Heyde: „Das ganze Verfahren steht noch ganz am Anfang. Und von einem geplanten Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss ist uns bei der Stadt nichts bekannt.“Er sicherte zu, dass es im Verfahren Gespäche mit den Anwohnern geben werde. Zudem sei vorgeschrieben, dass im Verfahren die Öffentlichkeit beteiligt werden müsse.