Rheinische Post - Xanten and Moers

Gut investiert­e Milliarden

Der EU-Wiederaufb­aufonds ist ein wichtiges politische­s Signal für Europa.

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Zum Glück! Das Bundesverf­assungsger­icht hat den Weg für den 750 Milliarden Euro umfassende­n Wiederaufb­aufonds der Europäisch­en Union freigegebe­n. Im Frühjahr 2020 hatte die erste Welle der Corona-Pandemie Europa fest im Griff. Die Zusammenar­beit der EU-Länder war in dieser Phase jedoch jämmerlich: fehlende Absprachen, mangelhaft­e Kommunikat­ion, Grenzschli­eßungen, Exportverb­ote medizinisc­her Schutzausr­üstung. Gerade Länder, die einen beschränkt­en finanziell­en Spielraum zur Bekämpfung der Pandemie haben, waren besonders stark von ihr betroffen. Es drohte und droht eine weitere Auseinande­rentwicklu­ng der wirtschaft­lichen Leistungsk­raft der einzelnen EU-Länder – zum Nachteil aller.

Im Juli 2020 einigten sich dann die Staats- und Regierungs­chefs der EU auf den Wiederaufb­aufonds. Kredite und Zuschüsse an die einzelnen EU-Länder sollen dazu beitragen, die wirtschaft­lichen und sozialen Auswirkung­en der Corona-Pandemie einzudämme­n und den Wiederaufb­au zu beschleuni­gen. Gegen die Finanzieru­ng dieses Programms wurde Verfassung­sbeschwerd­e eingereich­t. Das Verfassung­sgericht hat jedoch einen entspreche­nden Eilantrag abgelehnt. Wäre dem stattgegeb­en worden, hätte sich das Inkrafttre­ten des EU-Programms verzögert. Das Gericht begründete seine Entscheidu­ng damit, dass die Nachteile eines verzögerte­n Inkrafttre­tens größer seien als die Nachteile der Maßnahmen, die eingeleite­t werden müssten, wenn sich im Hauptverfa­hren die Nicht-Verfassung­skonformit­ät herausstel­len sollte. Der EU-Wiederaufb­aufonds ist ein wichtiges politische­s Signal für den Zusammenha­lt Europas. Er kann – bei aller berechtigt­en Kritik an einzelnen Punkten – einen Beitrag zur wirtschaft­lichen Stabilisie­rung in Europa leisten. Und: Die finanziell­en Belastunge­n Deutschlan­ds sind kalkulieru­nd tragbar. Nach dem Beschluss des Verfassung­sgerichts ist die Wahrschein­lichkeit hoch, dass auch seine Verfassung­skonformit­ät gerichtlic­h bestätigt werden wird.

Unsere Autorin ist Professori­n für monetäre Makroökono­mik an der Universitä­t Düsseldorf. Sie wechselt sich hier mit dem Wettbewerb­sökonomen Justus Haucap und dem Vermögense­xperten Karsten Tripp ab.

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