Rheinische Post - Xanten and Moers
Gut investierte Milliarden
Der EU-Wiederaufbaufonds ist ein wichtiges politisches Signal für Europa.
Zum Glück! Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den 750 Milliarden Euro umfassenden Wiederaufbaufonds der Europäischen Union freigegeben. Im Frühjahr 2020 hatte die erste Welle der Corona-Pandemie Europa fest im Griff. Die Zusammenarbeit der EU-Länder war in dieser Phase jedoch jämmerlich: fehlende Absprachen, mangelhafte Kommunikation, Grenzschließungen, Exportverbote medizinischer Schutzausrüstung. Gerade Länder, die einen beschränkten finanziellen Spielraum zur Bekämpfung der Pandemie haben, waren besonders stark von ihr betroffen. Es drohte und droht eine weitere Auseinanderentwicklung der wirtschaftlichen Leistungskraft der einzelnen EU-Länder – zum Nachteil aller.
Im Juli 2020 einigten sich dann die Staats- und Regierungschefs der EU auf den Wiederaufbaufonds. Kredite und Zuschüsse an die einzelnen EU-Länder sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen und den Wiederaufbau zu beschleunigen. Gegen die Finanzierung dieses Programms wurde Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Verfassungsgericht hat jedoch einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt. Wäre dem stattgegeben worden, hätte sich das Inkrafttreten des EU-Programms verzögert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Nachteile eines verzögerten Inkrafttretens größer seien als die Nachteile der Maßnahmen, die eingeleitet werden müssten, wenn sich im Hauptverfahren die Nicht-Verfassungskonformität herausstellen sollte. Der EU-Wiederaufbaufonds ist ein wichtiges politisches Signal für den Zusammenhalt Europas. Er kann – bei aller berechtigten Kritik an einzelnen Punkten – einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung in Europa leisten. Und: Die finanziellen Belastungen Deutschlands sind kalkulierund tragbar. Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch seine Verfassungskonformität gerichtlich bestätigt werden wird.
Unsere Autorin ist Professorin für monetäre Makroökonomik an der Universität Düsseldorf. Sie wechselt sich hier mit dem Wettbewerbsökonomen Justus Haucap und dem Vermögensexperten Karsten Tripp ab.