Rheinische Post - Xanten and Moers
Gerichtsprozess: Mutter soll Säugling getötet haben
MOERS/KLEVE (juha) Wegen Totschlags steht ab dem 10. Mai eine 27 Jahre alte Mazedonierin vor dem Klever Landgericht. Die Frau soll im November vergangenen Jahres ein im Badezimmer ihrer Wohnung in Moers zur Welt gebrachtes Baby getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau die Schwangerschaft ihres dritten Kindes vor ihrem Ehemann und den übrigen Familienangehörigen verheimlicht hat. Am 12. November soll sie gegen Abend Bauch- und Unterleibsschmerzen bekommen und sich im Badezimmer eingeschlossen haben.
Was danach geschah, stellt sich aus Sicht der Anklage wie folgt dar: Die Hochschwangere füllt die Badewanne mit Wasser, legt sich hinein und bringt – unbemerkt von ihrem
Ehemann und einer weiteren in der Wohnung befindlichen Person – ein Baby zur Welt. Das kleine Mädchen soll im Stande gewesen sein, selbstständig zu atmen. Es lebte also.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, soll sich die Angeklagte dazu entschlossen haben, das Neugeborene zu töten. Laut Anklage versetzte sie ihrem Kind mit einem spitzen Gegenstand dreizehn Stiche in den linken Bereich der Brust und vier weitere Stiche in die Flanke. Weil das nicht zum Tode führte, soll die 27-Jährige das Kind schließlich erstickt haben.
Den winzigen Leichnam verstaute die Frau samt Plazenta in einer Mülltüte, bevor sie gegen 21 Uhr das Badezimmer verließ. Auf Nachfrage ihres Mannes soll sie erklärt habe, starke Regelblutungen bekommen zu haben und die Mülltüte selbst entsorgen zu wollen. Diese brachte sie zunächst auf den Balkon.
Im Laufe des Abends soll es der Angeklagten dann körperlich immer schlechter gegangen sein. Auf die Androhung ansonsten einen Krankenwagen zu rufen, begab sie sich letztlich freiwillig ins Krankenhaus. Die Mülltüte brachte sie laut Staatsanwaltschaft
vorher noch in einen Kellerverschlag. Im Krankenhaus gab die Moerserin nach anfänglichem Leugnen an, in der vierten Woche eine Fehlgeburt erlitten zu haben – und, wo der Leichnam zu finden ist.
Zum Hauptverhandlungstermin am 10. Mai (9 Uhr, Landgericht Kleve, Saal A 105) sind 15 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.