Rheinische Post - Xanten and Moers
Testpflicht für Geimpfte und Genesene entfällt
KREIS WESEL (RP) Am Samstag hat das Land Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte darüber informiert, dass ab Montag dieser Woche, 3. Mai, die Testpflicht für geimpfte Personen entfällt. Konkret bedeutet das, dass vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten dort gleichgestellt werden, wo in der aktuellen Corona-Schutzverordnung Regelungen bestehen, die negativ Getesteten Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Diese Regel gilt beispielsweise für das sogenannte „Click and Meet“im Einzelhandel – abhängig von der Entwicklung der Inzidenz im Kreis Wesel frühestens möglich ab Donnerstag, 6. Mai –, für körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel beim Friseur oder im Kosmetikstudio), für Besuche der Außenbereiche von Zoos, für die Testpflicht in Schulen sowie für die Einreisequarantäne.
Eine Immunisierung kann nach Landesvorgabe wie folgt nachgewiesen werden: Entweder durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff; oder durch Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt; oder durch ein positives Testergebnis in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen Covid-19.