Rheinische Post - Xanten and Moers

Testpflich­t für Geimpfte und Genesene entfällt

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KREIS WESEL (RP) Am Samstag hat das Land Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreie­n Städte darüber informiert, dass ab Montag dieser Woche, 3. Mai, die Testpflich­t für geimpfte Personen entfällt. Konkret bedeutet das, dass vollständi­g Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten dort gleichgest­ellt werden, wo in der aktuellen Corona-Schutzvero­rdnung Regelungen bestehen, die negativ Getesteten Zugang zu bestimmten Einrichtun­gen und Angeboten erlauben.

Diese Regel gilt beispielsw­eise für das sogenannte „Click and Meet“im Einzelhand­el – abhängig von der Entwicklun­g der Inzidenz im Kreis Wesel frühestens möglich ab Donnerstag, 6. Mai –, für körpernahe Dienstleis­tungen (zum Beispiel beim Friseur oder im Kosmetikst­udio), für Besuche der Außenberei­che von Zoos, für die Testpflich­t in Schulen sowie für die Einreisequ­arantäne.

Eine Immunisier­ung kann nach Landesvorg­abe wie folgt nachgewies­en werden: Entweder durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlos­senen vollständi­gen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäisch­en Union zugelassen­en Impfstoff; oder durch Nachweis eines positiven PCR-Testergebn­isses, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurücklieg­t; oder durch ein positives Testergebn­is in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurücklieg­enden Verabreich­ung mindestens einer Impfstoffd­osis gegen Covid-19.

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