Rheinische Post - Xanten and Moers
Postbotin erhält Bewährungsstrafe für falsches Alibi
SCHERMBECK/WESEL (jok) Es war eines der grausamsten Verbrechen der vergangenen Jahre in Schermbeck, und um ein Haar wäre der Täter auch noch unbestraft davongekommen, denn eine 30-jährige Postbotin aus Duisburg gab ihrem Ex-Partner vor Gericht ein falsches Alibi. Mittlerweile räumte sie dies als „größten Fehler“ihres Lebens ein und entschuldigte sich unter Tränen mehrfach vor dem Schöffengericht in Wesel. Trotzdem wurde die nicht vorbestrafte Duisburgerin wegen versuchter Strafvereitelung sowie uneinheitlicher Falschaussage zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Wie konnte es aber überhaupt dazu kommen, dass sie ihrem damaligen Partner aus Dorsten ein falsches Alibi gab? Dieser hatte die Mutter seines noch ungeborenen Kindes mitten in der Nacht in deren Wohnung in Schermbeck maskiert überfallen und schwer misshandelt, offensichtlich um eine Fehlgeburt zu erreichen. Die Postbotin sei „aus Liebe blind“gewesen, außerdem habe sie zunächst nichts von der Schwere der Tat gewusst. Ihr Ex-Parnter habe ihr lediglich gesagt: „Da will mir jemand etwas anhängen, ich brauche für den Tatzeitpunkt ein Alibi.“Dann hätten die beiden sich eben „diese Geschichte ausgedacht“, die der Täter sowie die Duisburgerin dann dem Schöffengericht in Wesel am 6. August 2020 auftischten. Doch der gewiefte Staatsanwalt sowie der vorsitzende Richter durchschauten die Lügengeschichte der Postbotin und ließen durch geschickte Nachfragen das Alibi des Angeklagten aus Dorsten wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Nach rund 30 Minuten im Zeugenstand war die Duisburgerin eindeutig der Lüge überführt. Noch ehe sie den Gerichtssaal verlassen hatte, kündigte der Staatsanwalt an, ein Verfahren gegen sie einzuleiten.
Nun fand sich die 30-Jährige also erneut im Saal 219 des Weseler Amtsgerichts wieder – nur diesmal fünf Meter weiter außen auf der Anklagebank. Als der Postbotin nach und nach klar wurde, wie kriminell ihr Ex-Partner handelte, wendete sie sich von ihm ab und war auch nicht mehr weiter bereit, das falsche Alibi aufrechtzuhalten. Und sie drängte auch den Täter dazu, endlich die Tat zu gestehen, was dieser dann auch im Berufungsprozess am Duisburger Landgericht tat.Damit konnte dem Opfer zumindest eine erneute belastende Aussage erspart werden. Der eigentliche Täter wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er in Kürze antreten wird.