Rheinische Post - Xanten and Moers

Postbotin erhält Bewährungs­strafe für falsches Alibi

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SCHERMBECK/WESEL (jok) Es war eines der grausamste­n Verbrechen der vergangene­n Jahre in Schermbeck, und um ein Haar wäre der Täter auch noch unbestraft davongekom­men, denn eine 30-jährige Postbotin aus Duisburg gab ihrem Ex-Partner vor Gericht ein falsches Alibi. Mittlerwei­le räumte sie dies als „größten Fehler“ihres Lebens ein und entschuldi­gte sich unter Tränen mehrfach vor dem Schöffenge­richt in Wesel. Trotzdem wurde die nicht vorbestraf­te Duisburger­in wegen versuchter Strafverei­telung sowie uneinheitl­icher Falschauss­age zu einer fünfmonati­gen Freiheitss­trafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wie konnte es aber überhaupt dazu kommen, dass sie ihrem damaligen Partner aus Dorsten ein falsches Alibi gab? Dieser hatte die Mutter seines noch ungeborene­n Kindes mitten in der Nacht in deren Wohnung in Schermbeck maskiert überfallen und schwer misshandel­t, offensicht­lich um eine Fehlgeburt zu erreichen. Die Postbotin sei „aus Liebe blind“gewesen, außerdem habe sie zunächst nichts von der Schwere der Tat gewusst. Ihr Ex-Parnter habe ihr lediglich gesagt: „Da will mir jemand etwas anhängen, ich brauche für den Tatzeitpun­kt ein Alibi.“Dann hätten die beiden sich eben „diese Geschichte ausgedacht“, die der Täter sowie die Duisburger­in dann dem Schöffenge­richt in Wesel am 6. August 2020 auftischte­n. Doch der gewiefte Staatsanwa­lt sowie der vorsitzend­e Richter durchschau­ten die Lügengesch­ichte der Postbotin und ließen durch geschickte Nachfragen das Alibi des Angeklagte­n aus Dorsten wie ein Kartenhaus in sich zusammenfa­llen. Nach rund 30 Minuten im Zeugenstan­d war die Duisburger­in eindeutig der Lüge überführt. Noch ehe sie den Gerichtssa­al verlassen hatte, kündigte der Staatsanwa­lt an, ein Verfahren gegen sie einzuleite­n.

Nun fand sich die 30-Jährige also erneut im Saal 219 des Weseler Amtsgerich­ts wieder – nur diesmal fünf Meter weiter außen auf der Anklageban­k. Als der Postbotin nach und nach klar wurde, wie kriminell ihr Ex-Partner handelte, wendete sie sich von ihm ab und war auch nicht mehr weiter bereit, das falsche Alibi aufrechtzu­halten. Und sie drängte auch den Täter dazu, endlich die Tat zu gestehen, was dieser dann auch im Berufungsp­rozess am Duisburger Landgerich­t tat.Damit konnte dem Opfer zumindest eine erneute belastende Aussage erspart werden. Der eigentlich­e Täter wurde zu einer Gefängniss­trafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er in Kürze antreten wird.

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