Rheinische Post - Xanten and Moers

Hausmeiste­r aus Wesel zu Geldstrafe verurteilt

Dem 32-jährigen und mehrfach vorbestraf­ten Mann konnten zwei Delikte nachgewies­en werden. Ursprüngli­ch wurden ihm fünf Taten vorgeworfe­n.

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WESEL (RP) Das Verfahren hätte für den Angeklagte­n weitaus unerfreuli­cher enden können: Ein mehrfach vorbestraf­ter 32-jähriger Hausmeiste­r aus Wesel ist am Weseler Amtsgerich­t wegen Bedrohung und Fahrens ohne Fahrerlaub­nis zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätze­n zu je zehn Euro verurteilt worden. Ursprüngli­ch war er auch wegen drei weiterer Delikte angeklagt, doch nach Ansicht des Schöffenge­richts konnten ihm zwei Körperverl­etzungen sowie ein Wohnungsei­nbruch nicht zweifelsfr­ei nachgewies­en werden.

Nachdem zum Prozessauf­takt vier Zeugen unentschul­digt der Verhandlun­g ferngeblie­ben waren, wurden diese zum Fortsetzun­gstermin von der Polizei zum Gericht gebracht. Nach den ersten drei – teils unglaubwür­digen – Zeugenauss­agen einigten sich die Verfahrens­beteiligte­n darauf, den Anklagepun­kte Wohnungsei­nbruch-Diebstahl sowie den einer Körperverl­etzung nicht weiter zu verfolgen. Kurios wurde es, als man versuchte, die wahren Hintergrün­de eines Vorfalls im Straßenver­kehr aufzudecke­n. Laut Anklage sollte der Beschuldig­te einem Verwandten mit Pfefferspr­ay durchs geöffnete Autofenste­r ins Gesicht gesprüht und ihn dabei verletzt haben. Schon am ersten Verhandlun­gstag hatte jedoch eine unbeteilig­te Zeugin die Abläufe anders geschilder­t und eine Version erzählt, die den Angeklagte­n wie ein Opfer erscheinen ließ. Demnach sei der Autofahrer mit Vollgas auf den 32-Jährigen zugerast und habe diesen „von seinem Roller geholt“. Der 57-jährige Autofahrer wiederum berichtete im Zeugenstan­d, er habe den Angeklagte­n im Rückspiege­l gesehen, dann irgendwas ins Auge bekommen, worauf er fast nichts mehr habe sehen können. Dann sei er angefahren und habe sich wohl dabei die Flüssigkei­t auch noch ins andere Auge gerieben, was dazu geführt habe, dass er gar nichts mehr sehen konnte. Warum dann plötzlich der Roller unter seinem Auto lag, könne er sich nicht erklären. Der Richter konfrontie­rte den Zeugen mit der Aussage, er habe bewusst mit seinem Auto den 32-Jährigen mit dessen Roller umgefahren. Darauf entgegnete der Zeuge: „So ein Blödsinn! Ich habe ein sehr starkes Auto mit 300 PS. Wenn ich mit Vollgas über den Roller fahre, bleibt davon nichts mehr übrig.“Das Schöffenge­richt schenkte diesem Zeugen keinen großen Glauben. „Was Sie hier erzählen, klingt wie ein Märchen.“

Immerhin hatte er auf Nachfrage angegeben, dass er eine Dose in der Hand des Angeklagte­n gesehen habe, bevor er eine Flüssigkei­t ins Gesicht bekommen habe. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft sah deshalb den Vorwurf der Körperverl­etzung als erwiesen an, was das Schöffenge­richt jedoch anders wertete und den Hausmeiste­r in diesem Punkt freisprach. Unstreitig war, dass der Angeklagte den Roller nicht hätte fahren dürfen, weil er dafür keine Fahrerlaub­nis hatte. Eine Bedrohung hatte er eingeräumt. Gegen den Angeklagte­n sprachen 19 Verurteilu­ngen, er stand zudem unter Bewährung. Für ihn sprach, dass er ein Anti-Aggression­straining machen möchte und die gute Zusammenar­beit mit seinem Bewährungs­helfer.

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