Rheinische Post - Xanten and Moers
Discounter mit Erweiterungsplänen
Lidl hat bei der Stadt beantragt, seinen Standort an der Prinzenstraße in Kamp-Lintfort vergrößern zu dürfen. Die Stadtverwaltung sieht das Vorhaben positiv. Dafür sind aber diverse planungsrechtliche Änderungen nötig.
KAMP-LINTFORT Der Antrag für einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ist seit Oktober 2020 gestellt. Und auch die Stadtverwaltung sieht das Vorhaben positiv. „Lidl hat bereits seit mehreren Jahren Interesse daran, seine Verkaufsfläche zu vergrößeren“, berichtet Stadtplanerin Monika Fraling. Ende 2020 wurden die notwendigen Verfahren eingeleitet. „Wir befinden uns jedoch noch in einem sehr frühen Stadium“, erklärt Fraling zum Verfahrensstand. Das Lebensmittelunternehmen erklärt auf RP-Anfrage dazu: „Lidl entwickelt sein gesamtes Filialportfolio kontinuierlich qualitativ und quantitativ weiter. Auch in Kamp-Lintfort wollen wir unseren Kunden moderne Einkaufsstätten mit attraktiven Einkaufsbedingungen präsentieren.“In der Hochschulstadt befinde man sich erst noch in der Planung. Klärungsbedarf besteht laut Monika Fraling unter anderem bei der für den Standort verträglichen Verkaufsfläche. „Das ist noch auszuloten. Landes- und Regionalplanung müssen hier mitmachen“, erklärte sie auf Anfrage der RP.
Der Lebensmitteldiscounter an der Prinzenstraße wurde im Jahr
2000 eröffnet und verfügt laut Stadtverwaltung nach einer bereits durchgeführten Erweiterung im Jahr
2013 aktuell über eine Verkaufsfläche von rund 1030 Quadratmetern. Wie aus einer entsprechenden Verwaltungsvorlage hervorgeht, besteht aus Sicht des Lebensmitteldiscounters aufgrund des Gebäudealters sowie veränderter Kundenansprüche wie zum Beispiel Warenpräsentation und Bewegungsflächen ein Modernisierungsund Erweiterungsbedarf. Laut Vorlage wird eine für Discouter marktübliche Größenordnung von etwa 1400 bis 1500 Quadratmetern angepeilt. Da sich diese Zielsetzung nicht in der Bestandsfiliale umsetzen lasse, sei ein
Abriss des Baukörpers mit anschließendem Neubau vorgesehen, teilte die Stadtverwaltung den politischen Gremien seinerzeit mit. Die Stadt begrüßt das Vorhaben: „Bei dem Lidl-Markt handelt es sich um einen an dem Standort etablierten Lebenmittelmarkt, der eine Nahversorgungsfunktion für die nordwestlich an die Innenstadt angrenzenden Siedlungsbereiche sowie zum Teil auch den Ortsteil Niersenbruch übernimmt“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
Es liege im Interesse der Stadt Kamp-Lintfort, den Standort langfristig zu sichern und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Marktes zu ermöglichen – im Sinne einer möglichst flächendeckenden Nahversorgung.
Erschwert wird das Vorhaben jedoch durch das Planungsrecht. Der Standort Prinzenstraße liegt, wie das Rathaus mitteilt, im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist dort als „Gewerbegebiet“festgesetzt. Die Größe der Einzelhandelsfläche wird darin auf 800 Quadratmeter beschränkt. Daher bestehe in diesem rechtlichen Rahmen keine Zulässigkeit für das geplante Bauvorhaben.
„Nach ersten Vorabstimmungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Regionalverbund Ruhr wird eine Umsetzungsperspektive nur im Wege der Bauleitplanung gesehen“, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes müsse außerdem in Teilbereichen der Flächennutzungsplan geändert werden. Durch die Aufstellung eines sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ist laut Verwaltung aber die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung des Projektes geschaffen worden.
Bereits an anderen Standorten kam dieses Planungsinstrument zum Einsatz, so zum Beispiel für die Ansiedlung des Nahversorgers auf dem Marktplatz in der Altsiedlung. Dort laufen die Bauarbeiten bereits. Es handelt sich laut Verwaltung um ein ergänzendes Planungsinstrument, durch das zusammen mit Investoren die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden könne.