Rheinische Post - Xanten and Moers
Inovyn-Panne beschäftigt bald die Staatsanwaltschaft
RHEINBERG (bp) Nach der Panne im Rheinberger Chemie-Unternehmen Inovyn wird sich nun auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen. Wie die Bezirksregierung in Düsseldorf auf Anfrage der Redaktion berichtete, sei die Staatsanwaltschaft über den Vorfall von Anfang November „informiert“. Der Fall aber geht weiter.
„Die offizielle Strafanzeige soll zeitnah an die Staatsanwaltschaft gesendet werden“, sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung als zuständige Umweltschutzbehörde. Ob ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmens vorliege, werde die Staatsanwaltschaft in dem nun anstehenden Ermittlungsverfahren zu klären versuchen.
Wie berichtet, hat Inovyn eingeräumt, dass Anfang November bei der Reinigung von Wärmetauschern auf dafür vorgesehenen Waschplätzen eine unbestimmte Menge der Chemikalie 1,2-Dichlorethan in den Regenwasser-, statt in den Abwasserkanal und so in den Rhein gelangt ist. Daraufhin ist an einer Messstelle des Landesumweltamtes (Lanuv) im Rhein bei Bimmen (Höhe Kleve) an einem Tag eine signifikant erhöhte Konzentration des Stoffes festgestellt worden. 1,2-Dichlorethan wird von Behörden als „stark wassergefährdend“eingestuft.
Über die Menge der eingeleiteten Chemikalie gebe es keine gesicherten neuen Erkenntnisse, so die Bezirksregierung. Dies gelte auch für mögliche Umweltschäden. Nach Angaben des SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider habe die Landesregierung in ihrer Antwort auf seine Kleine Anfrage über die Einleitung von ungefähr 450 Kilogramm der stark wassergefährdenden und biologisch schwer abbaubaren Chemikalie gesprochen. Das Rheinberger Unternehmen gehe von rund 80 Kilogramm aus, so Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
Über den Fortgang des Verfahrens schreibt die Bezirksregierung, dass nun zunächst das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren abgewartet werden müsse. „Sollte Anklage erhoben werden, so ist die gerichtliche Entscheidung maßgeblich“, so die Sprecherin. Im Nachgang hierzu werde die Umweltbehörde dann über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entscheiden und letztlich darüber, ob ein Bußgeld verhängt wird.
Unabhängig vom Ausgang der genannten Verfahren werde die Bezirksregierung ihrerseits präventive Maßnahmen in den Fokus nehmen, die solche Einleitungen künftig verhindern sollen.