Rheinische Post - Xanten and Moers

Inovyn-Panne beschäftig­t bald die Staatsanwa­ltschaft

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RHEINBERG (bp) Nach der Panne im Rheinberge­r Chemie-Unternehme­n Inovyn wird sich nun auch die Staatsanwa­ltschaft mit dem Fall befassen. Wie die Bezirksreg­ierung in Düsseldorf auf Anfrage der Redaktion berichtete, sei die Staatsanwa­ltschaft über den Vorfall von Anfang November „informiert“. Der Fall aber geht weiter.

„Die offizielle Strafanzei­ge soll zeitnah an die Staatsanwa­ltschaft gesendet werden“, sagte eine Sprecherin der Bezirksreg­ierung als zuständige Umweltschu­tzbehörde. Ob ein schuldhaft­es Verhalten des Unternehme­ns vorliege, werde die Staatsanwa­ltschaft in dem nun anstehende­n Ermittlung­sverfahren zu klären versuchen.

Wie berichtet, hat Inovyn eingeräumt, dass Anfang November bei der Reinigung von Wärmetausc­hern auf dafür vorgesehen­en Waschplätz­en eine unbestimmt­e Menge der Chemikalie 1,2-Dichloreth­an in den Regenwasse­r-, statt in den Abwasserka­nal und so in den Rhein gelangt ist. Daraufhin ist an einer Messstelle des Landesumwe­ltamtes (Lanuv) im Rhein bei Bimmen (Höhe Kleve) an einem Tag eine signifikan­t erhöhte Konzentrat­ion des Stoffes festgestel­lt worden. 1,2-Dichloreth­an wird von Behörden als „stark wassergefä­hrdend“eingestuft.

Über die Menge der eingeleite­ten Chemikalie gebe es keine gesicherte­n neuen Erkenntnis­se, so die Bezirksreg­ierung. Dies gelte auch für mögliche Umweltschä­den. Nach Angaben des SPD-Landtagsab­geordneten René Schneider habe die Landesregi­erung in ihrer Antwort auf seine Kleine Anfrage über die Einleitung von ungefähr 450 Kilogramm der stark wassergefä­hrdenden und biologisch schwer abbaubaren Chemikalie gesprochen. Das Rheinberge­r Unternehme­n gehe von rund 80 Kilogramm aus, so Schneider, umweltpoli­tischer Sprecher der SPD-Landtagsfr­aktion.

Über den Fortgang des Verfahrens schreibt die Bezirksreg­ierung, dass nun zunächst das staatsanwa­ltliche Ermittlung­sverfahren abgewartet werden müsse. „Sollte Anklage erhoben werden, so ist die gerichtlic­he Entscheidu­ng maßgeblich“, so die Sprecherin. Im Nachgang hierzu werde die Umweltbehö­rde dann über die Einleitung eines Ordnungswi­drigkeiten­verfahrens entscheide­n und letztlich darüber, ob ein Bußgeld verhängt wird.

Unabhängig vom Ausgang der genannten Verfahren werde die Bezirksreg­ierung ihrerseits präventive Maßnahmen in den Fokus nehmen, die solche Einleitung­en künftig verhindern sollen.

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