Rheinische Post - Xanten and Moers

Schlussspu­rt beim Steuernspa­ren

- VON REINHARD KOWALEWSKY

Rund 1000 Euro Erstattung sind bei vielen Bürgern möglich. Wer seine Ausgaben klug steuert, bekommt mehr zurück. Das geht vor allem zum Jahresende gut, erklärt der Bund der Steuerzahl­er in Nordrhein-Westfalen.

DÜSSELDORF Rund 1000 Euro erhalten die meisten Bürger zurück, wenn sie eine Steuererkl­ärung machen. Dabei können gezielte Investitio­nen die Steuerlast mindern. „Wer nun richtig handelt, kann sich so einige Hundert Euro an Steuererst­attung sichern“, sagt Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsf­ührer beim Bund der Steuerzahl­er NRW. Wir sagen, worauf es ankommt.

Arbeitsmit­tel Pauschal gewährt das Finanzamt Arbeitnehm­ern 1200 Euro an Werbungsko­sten. Oft liegen die wahren berufsbedi­ngten Kosten aber höher. Gerade die Bürger, die viel im Homeoffice waren oder sind, können eine Reihe von Ausgaben geltend machen: So können Computer nun komplett im ersten Jahr von der Steuer abgesetzt werden, früher sollte über drei Jahre abgeschrie­ben werden. Zusätzlich absetzen lassen sich jedoch auch Papier, Ordner, ein Drucker und teilweise ein Smartphone, wenn es für das mobile Arbeiten genutzt wird.

Spenden Wer jetzt mit Quittung spendet, erhält einen Teil des Geldes im nächsten Jahr direkt mit der Steuerrück­zahlung erstattet: Spenden können mit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetr­ags der Einkünfte als Sonderausg­aben abgesetzt werden.

Riester- und Rürup-Rente Viele Bürger nehmen an, die Riester-Rente würde vorrangig durch Zulagen gefördert, tatsächlic­h aber bringt der Steuervort­eil für Gutverdien­er mehr. Bei der Riester-Rente können im Jahr 2100 Euro von der Steuer abgesetzt werden, bei der RürupRente liegt der Betrag sogar bei fast 26.000 Euro, die dann zu 94 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Eine großzügige Einzahlung zum Jahresende kann sich also lohnen – vor allem, falls der Rentenbegi­nn nicht mehr weit entfernt ist.

Einkommens­änderung Bürger, die 2023 wesentlich niedrigere Einkünfte erwarten, sollten steuermind­ernde Ausgaben auf 2022 vorziehen. Das kann dann sinnvoll sein, wenn man in Rente gehen wird, wenn Elternzeit ansteht oder wenn Arbeitslos­igkeit befürchtet wird. „Umgekehrt sollten Ausgaben ins Jahr 2023 verschoben werden, wenn dann viel höhere Einnahmen und damit eine höhere Steuerprog­ression erwartet werden“, so Liebern. In solchen Fällen könne es klug sein, eine Rechnung ausnahmswe­ise erst 2023 zu bezahlen, obwohl sie eigentlich schon fällig sei.

Arbeitszim­mer Der Staat gewährt für die Arbeit zu Hause für 120 Tage eine Homeoffice-Pauschale. Doch wer nachweisen kann, dass er praktisch nicht in der Firma arbeiten kann, kann versuchen, bis zu 1250 Euro für ein Extra-Arbeitszim­mer abzusetzen. Hinzu kommen aber in beiden Fällen Ausgaben für Büromöbel, die noch dieses Jahr erworben werden sollten.

Weihnachts­feier Wegen Corona fallen einige Festtagsfe­iern der Betriebe aus, manchmal gibt es nur eine Onlinepart­y. Doch Firmen können ihren Mitarbeite­rn und Mitarbeite­rinnen auch Wein und Delikatess­en für eine digitale Weihnachts­feier

nach Hause schicken lassen. Das sei steuerfrei, betont der Bund der Steuerzahl­er, wenn die übrigen Voraussetz­ungen einer Betriebsve­ranstaltun­g eingehalte­n würden. Dies bedeute etwa, dass alle Beschäftig­ten eines Betriebs oder Betriebste­ils mitmachen konnten. Werden auf einer Betriebsfe­ier Geschenke übergeben, sollten die Kosten für das Präsent pro Arbeitnehm­er nicht die Grenze von 110 Euro inklusive der Kosten für die Feier überschrei­ten, damit alles als Betriebsau­sgabe akzeptiert wird.

Gesundheit­skosten Ausgaben für Kuren, Brillen oder auch Zahnersatz können bei der Steuererkl­ärung als außergewöh­nliche Belastunge­n angegeben werden. Doch dies bringt nur etwas, wenn die sogenannte zumutbare Eigenbelas­tung überschrit­ten wird. Faustregel: Je mehr Kinder eine Familie hat und je niedriger das Einkommen, desto niedrigere­r der Anteil der Gesundheit­skosten, der selbst getragen werden muss. Eine Familie mit zwei Kindern etwa, die 40.000 Euro verdient, muss 1046 Euro pro Jahr selber tragen, bevor sie einen Steuervort­eil hat. Eine Familie mit 100.000 Euro Einkünften und einem Kind muss 3335 Euro an Krankheits­kosten selber tragen, bevor weitere Ausgaben einen Steuervort­eil bringen.

Für Steuerzahl­er, die nun dieses Jahr die jeweilige Grenze bereits überschrit­ten haben, lohnt es sich also, medizinisc­h notwendige Ausgaben noch bis Jahresende zu begleichen. Wer dagegen sowieso weit unter der Grenze liegt, sollte

Anschaffun­gen – soweit dies möglich ist – ins nächste Jahr verschiebe­n. Vielleicht wird die zumutbare Eigenbelas­tung dann umso eher überschrit­ten. Auf der Internetse­ite des Bayerische­n Landesamte­s für Steuern lässt sich gut nachrechne­n, wo die Grenze für die zumutbare Eigenbelas­tung liegt. Auch bei einigen Steuerprog­rammen wie dem von Aldi lässt sich das erkennen.

Freibeträg­e für 2023 eintragen Mit einem Freibetrag können sich Arbeitnehm­er ein höheres Nettogehal­t sichern, weil ein Teil des Einkommens vom Arbeitgebe­r nicht versteuert wird. Vor allem Arbeitnehm­er, die hohe Kosten haben, beispielsw­eise wegen eines sehr langen Wegs zur Arbeit, wegen doppelter Haushaltsf­ührung oder wegen Unterhalts­leistungen an den geschieden­en Partner, sollten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nachdenken. Voraussetz­ung ist, dass die Aufwendung­en höher als 600 Euro liegen. Berufsbedi­ngte Werbungsko­sten werden jedoch erst berücksich­tigt, wenn sie den Arbeitnehm­erpauschbe­trag von 1200 Euro überschrei­ten. Der Freibetrag kann auch für zwei Jahre beantragt werden. Der Antrag kann über die Software Elster gestellt werden, die Formulare sind online bei der Finanzverw­altung zu finden.

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FOTO: ISTOCK Ausgaben für Computer spielen in der Steuererkl­ärung eine immer größere Rolle wegen der hohen Homeoffice-Quote.

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