Rheinische Post - Xanten and Moers
Schlussspurt beim Steuernsparen
Rund 1000 Euro Erstattung sind bei vielen Bürgern möglich. Wer seine Ausgaben klug steuert, bekommt mehr zurück. Das geht vor allem zum Jahresende gut, erklärt der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen.
DÜSSELDORF Rund 1000 Euro erhalten die meisten Bürger zurück, wenn sie eine Steuererklärung machen. Dabei können gezielte Investitionen die Steuerlast mindern. „Wer nun richtig handelt, kann sich so einige Hundert Euro an Steuererstattung sichern“, sagt Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsführer beim Bund der Steuerzahler NRW. Wir sagen, worauf es ankommt.
Arbeitsmittel Pauschal gewährt das Finanzamt Arbeitnehmern 1200 Euro an Werbungskosten. Oft liegen die wahren berufsbedingten Kosten aber höher. Gerade die Bürger, die viel im Homeoffice waren oder sind, können eine Reihe von Ausgaben geltend machen: So können Computer nun komplett im ersten Jahr von der Steuer abgesetzt werden, früher sollte über drei Jahre abgeschrieben werden. Zusätzlich absetzen lassen sich jedoch auch Papier, Ordner, ein Drucker und teilweise ein Smartphone, wenn es für das mobile Arbeiten genutzt wird.
Spenden Wer jetzt mit Quittung spendet, erhält einen Teil des Geldes im nächsten Jahr direkt mit der Steuerrückzahlung erstattet: Spenden können mit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Riester- und Rürup-Rente Viele Bürger nehmen an, die Riester-Rente würde vorrangig durch Zulagen gefördert, tatsächlich aber bringt der Steuervorteil für Gutverdiener mehr. Bei der Riester-Rente können im Jahr 2100 Euro von der Steuer abgesetzt werden, bei der RürupRente liegt der Betrag sogar bei fast 26.000 Euro, die dann zu 94 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Eine großzügige Einzahlung zum Jahresende kann sich also lohnen – vor allem, falls der Rentenbeginn nicht mehr weit entfernt ist.
Einkommensänderung Bürger, die 2023 wesentlich niedrigere Einkünfte erwarten, sollten steuermindernde Ausgaben auf 2022 vorziehen. Das kann dann sinnvoll sein, wenn man in Rente gehen wird, wenn Elternzeit ansteht oder wenn Arbeitslosigkeit befürchtet wird. „Umgekehrt sollten Ausgaben ins Jahr 2023 verschoben werden, wenn dann viel höhere Einnahmen und damit eine höhere Steuerprogression erwartet werden“, so Liebern. In solchen Fällen könne es klug sein, eine Rechnung ausnahmsweise erst 2023 zu bezahlen, obwohl sie eigentlich schon fällig sei.
Arbeitszimmer Der Staat gewährt für die Arbeit zu Hause für 120 Tage eine Homeoffice-Pauschale. Doch wer nachweisen kann, dass er praktisch nicht in der Firma arbeiten kann, kann versuchen, bis zu 1250 Euro für ein Extra-Arbeitszimmer abzusetzen. Hinzu kommen aber in beiden Fällen Ausgaben für Büromöbel, die noch dieses Jahr erworben werden sollten.
Weihnachtsfeier Wegen Corona fallen einige Festtagsfeiern der Betriebe aus, manchmal gibt es nur eine Onlineparty. Doch Firmen können ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch Wein und Delikatessen für eine digitale Weihnachtsfeier
nach Hause schicken lassen. Das sei steuerfrei, betont der Bund der Steuerzahler, wenn die übrigen Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung eingehalten würden. Dies bedeute etwa, dass alle Beschäftigten eines Betriebs oder Betriebsteils mitmachen konnten. Werden auf einer Betriebsfeier Geschenke übergeben, sollten die Kosten für das Präsent pro Arbeitnehmer nicht die Grenze von 110 Euro inklusive der Kosten für die Feier überschreiten, damit alles als Betriebsausgabe akzeptiert wird.
Gesundheitskosten Ausgaben für Kuren, Brillen oder auch Zahnersatz können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Doch dies bringt nur etwas, wenn die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Faustregel: Je mehr Kinder eine Familie hat und je niedriger das Einkommen, desto niedrigerer der Anteil der Gesundheitskosten, der selbst getragen werden muss. Eine Familie mit zwei Kindern etwa, die 40.000 Euro verdient, muss 1046 Euro pro Jahr selber tragen, bevor sie einen Steuervorteil hat. Eine Familie mit 100.000 Euro Einkünften und einem Kind muss 3335 Euro an Krankheitskosten selber tragen, bevor weitere Ausgaben einen Steuervorteil bringen.
Für Steuerzahler, die nun dieses Jahr die jeweilige Grenze bereits überschritten haben, lohnt es sich also, medizinisch notwendige Ausgaben noch bis Jahresende zu begleichen. Wer dagegen sowieso weit unter der Grenze liegt, sollte
Anschaffungen – soweit dies möglich ist – ins nächste Jahr verschieben. Vielleicht wird die zumutbare Eigenbelastung dann umso eher überschritten. Auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern lässt sich gut nachrechnen, wo die Grenze für die zumutbare Eigenbelastung liegt. Auch bei einigen Steuerprogrammen wie dem von Aldi lässt sich das erkennen.
Freibeträge für 2023 eintragen Mit einem Freibetrag können sich Arbeitnehmer ein höheres Nettogehalt sichern, weil ein Teil des Einkommens vom Arbeitgeber nicht versteuert wird. Vor allem Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, beispielsweise wegen eines sehr langen Wegs zur Arbeit, wegen doppelter Haushaltsführung oder wegen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Partner, sollten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nachdenken. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen höher als 600 Euro liegen. Berufsbedingte Werbungskosten werden jedoch erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1200 Euro überschreiten. Der Freibetrag kann auch für zwei Jahre beantragt werden. Der Antrag kann über die Software Elster gestellt werden, die Formulare sind online bei der Finanzverwaltung zu finden.