Rheinische Post - Xanten and Moers

Kalenderbl­att

12.12.1837

- TEXT: JENI | FOTO: CARL ROHDE/WIKIMEDIA COMMONS

Als im Jahr 1837 Ernst August I. als König von Hannover den Thron bestieg, endete die 123-jährige Personalun­ion mit

Großbritan­nien. Dort hatte Queen Victoria ihren Onkel William IV. beerbt. Die weibliche Thronfolge war zwar in Großbritan­nien möglich, in Hannover aber nicht vorgesehen. Ernst August I. galt als erzkonserv­ativ. Sein Königreich hatte sich jedoch erst vier Jahre zuvor ein neues Staatgrund­gesetz gegeben. Dieses „Grundgeset­z von Hannover“hatte die konstituti­onelle Monarchie eingeführt und Hannover zu einem der liberalste­n Länder innerhalb des deutschen Staatenbun­des gemacht. Ernst August wollte dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. Er verweigert­e den Eid auf die Verfassung und hob das Grundgeset­z, für das die liberalen Kräfte so hart gekämpft hatten, kurzerhand auf. Friedrich Christoph Dahlmann, Staatstheo­retiker und Historiker an der Universitä­t Göttingen, wollte dagegen protestier­en. Er war vier Jahre zuvor einer der Hauptverfa­sser des Gesetzes gewesen. Er fand sechs Mitstreite­r, die mit ihm einen Brief unterzeich­neten. Die „Göttinger Sieben“waren wie Dahlmann Professore­n an der Universitä­t. Unter ihnen waren auch die Germaniste­n Jacob und Wilhelm Grimm, besser bekannt als Brüder Grimm. Die „Göttinger Sieben“wurden als Strafe für ihren Protest am 12. Dezember 1837 von Ernst August entlassen, drei von ihnen mussten das Land verlassen. Die Reaktion des Königs löste im deutschen Bund ein gewaltiges politische­s Echo aus. Die Professore­n wurden als Märtyrer und Kämpfer für die Freiheit verehrt. Sie wurden später rehabiliti­ert und erneut als Professore­n berufen – zwei von ihnen lehrten sogar wieder in Göttingen.

Entlassung der „Göttinger Sieben“

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