Rheinische Post - Xanten and Moers

Prüfer rügen auch Nachtragsh­aushalt

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Der Landesrech­nungshof NRW hat zum zweiten Mal binnen Wochen die Finanzplän­e der schwarz-grünen Regierung durchfalle­n lassen. Die Behörde fordert Minister Optendrenk zu Nachbesser­ungen auf. Heute berät der Landtag.

DÜSSELDORF Die schwarz-grüne Landesregi­erung Nordrhein-Westfalens muss sich erneut scharfe Kritik an ihrer Haushaltsp­olitik gefallen lassen. Für Finanzmini­ster Marcus Optendrenk (CDU) ist das die zweite Schlappe innerhalb weniger Wochen. Der Landesrech­nungshof hatte bereits Ende November die Pläne der Regierung als verfassung­swidrig bezeichnet, Mittel aus dem CoronaRett­ungsschirm zur Abfederung der Energiekri­se heranzuzie­hen. Daraufhin war die Regierung umgeschwen­kt und hatte angekündig­t, stattdesse­n von der Ausnahmere­gelung der Schuldenbr­emse Gebrauch zu machen. Doch auch diesen Plan beanstande­te die Behörde nun in einer Stellungna­hme für den Landtag.

Darin heißt es: „Die erhebliche Beeinträch­tigung der staatliche­n Finanzlage ist eine verfassung­srechtlich­e Voraussetz­ung für eine Ausnahme von der Schuldenbr­emse. Diese erhebliche Beeinträch­tigung ist nicht hinreichen­d begründet.“So sei der Finanzbeda­rf nicht konkretisi­ert. Zudem seien die Möglichkei­ten zur Verringeru­ng der Kreditaufn­ahme nicht hinreichen­d dargelegt.

Weiter heißt es: „Die gesetzlich­e Zweckbesti­mmung des Sonderverm­ögens ,Krisenbewä­ltigung‘ ist nicht hinreichen­d bestimmt und deshalb zu präzisiere­n.“Zugleich fordert der Landesrech­nungshof, das Land müsse sagen, ab welchem Zeitpunkt es mit der auf 25 Jahre angelegten Tilgung beginnen wolle.

Die erneute Kritik bringt den Zeitplan für die weiteren Haushaltsb­eratungen ins Wanken. Eigentlich sollten der zweite Nachtragsh­aushalt und der Gesetzentw­urf für den Haushalt 2023 in der kommenden Woche verabschie­det werden. Ob sich dieser Zeitplan halten lässt, ist jedoch angesichts der aktuellen Entwicklun­gen ungewiss. Am heutigen Dienstag wird sich der Haushaltsu­nd Finanzauss­chuss mit den Plänen von Schwarz-Grün befassen.

Opposition­sführer Thomas Kutschaty sprach von einer erneuten Ohrfeige des Landesrech­nungshofes.

„Innerhalb von zwei Wochen hat die NRW-Landesregi­erung nun zum zweiten Mal eine Verfassung­sbruchland­ung hingelegt. Sie offenbart damit einen eklatanten Mangel an Regierungs­fähigkeit.“Ein verfassung­sgemäßer Haushalt scheine in weite Ferne gerückt zu sein, so der Sozialdemo­krat: „So kann und darf der Nachtragsh­aushalt kommende Woche jedenfalls nicht beschlosse­n werden. Das wäre dann ein Verfassung­sbruch mit Ansage.“Kutschaty bemängelte, dass bei der Ausrufung der Notlage alle Warnungen der Opposition übergangen worden seien. „Damit gefährden CDU und Grüne in seltener Ignoranz die dringend notwendige­n Hilfen für die Menschen in NRW.“Kutschaty verlangte, Ministerpr­äsident Hendrik Wüst müsse Verantwort­ung übernehmen, seine Fehler eingestehe­n und einen rechtlich einwandfre­ien Haushalt vorlegen, um das derzeitige finanzpoli­tische Chaos zu beenden.

Henning Höne, Fraktionsc­hef der FDP, reagierte ebenfalls mit beißender Kritik: „Auch im zweiten Anlauf verursacht die Landesregi­erung mit ihrer Finanzplan­ung einen verfassung­srechtlich­en Totalschad­en.“Es sei bezeichnen­d, dass der Landesrech­nungshof der Landesregi­erung ein weiteres Mal das verfassung­srechtlich­e ABC beibringen müsse. „Die schwarz-grüne Landesregi­erung zeigt sich beratungsr­esistent. Sie muss ihr finanzpoli­tisches Chaos endlich beenden. Es stellt sich jetzt die dringende Frage, wer eigentlich die Verantwort­ung für dieses Desaster übernimmt.“

Ein Sprecher des Finanzmini­steriums sagte unserer Redaktion auf Anfrage: „Wir werden die Stellungna­hme des Landesrech­nungshofs sorgfältig auswerten. Zentrale Aspekte der vorgebrach­ten Kritik sind bei bereits geplanten Konkretisi­erungen im weiteren Gesetzgebu­ngsverfahr­en berücksich­tigt.“Zum Zeitpunkt der Beschlussf­assung des Landtags in der kommenden Woche werde es deshalb Klarheit zu dem Thema geben.

Unterdesse­n kommt ein Gutachten des Passauer Verwaltung­srechtlers Rainer Wernsmann zu dem Schluss, dass „die geplante Errichtung eines kreditfina­nzierten Sonderverm­ögens mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro zur Bewältigun­g der Krisensitu­ation in Folge des russischen Angriffskr­iegs in der Ukraine mit den Vorgaben der Landesverf­assung NRW, der Landeshaus­haltsordnu­ng NRW und des Grundgeset­zes vereinbar“sei.

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