Rheinische Post - Xanten and Moers
Prüfer rügen auch Nachtragshaushalt
Der Landesrechnungshof NRW hat zum zweiten Mal binnen Wochen die Finanzpläne der schwarz-grünen Regierung durchfallen lassen. Die Behörde fordert Minister Optendrenk zu Nachbesserungen auf. Heute berät der Landtag.
DÜSSELDORF Die schwarz-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens muss sich erneut scharfe Kritik an ihrer Haushaltspolitik gefallen lassen. Für Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) ist das die zweite Schlappe innerhalb weniger Wochen. Der Landesrechnungshof hatte bereits Ende November die Pläne der Regierung als verfassungswidrig bezeichnet, Mittel aus dem CoronaRettungsschirm zur Abfederung der Energiekrise heranzuziehen. Daraufhin war die Regierung umgeschwenkt und hatte angekündigt, stattdessen von der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse Gebrauch zu machen. Doch auch diesen Plan beanstandete die Behörde nun in einer Stellungnahme für den Landtag.
Darin heißt es: „Die erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage ist eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Diese erhebliche Beeinträchtigung ist nicht hinreichend begründet.“So sei der Finanzbedarf nicht konkretisiert. Zudem seien die Möglichkeiten zur Verringerung der Kreditaufnahme nicht hinreichend dargelegt.
Weiter heißt es: „Die gesetzliche Zweckbestimmung des Sondervermögens ,Krisenbewältigung‘ ist nicht hinreichend bestimmt und deshalb zu präzisieren.“Zugleich fordert der Landesrechnungshof, das Land müsse sagen, ab welchem Zeitpunkt es mit der auf 25 Jahre angelegten Tilgung beginnen wolle.
Die erneute Kritik bringt den Zeitplan für die weiteren Haushaltsberatungen ins Wanken. Eigentlich sollten der zweite Nachtragshaushalt und der Gesetzentwurf für den Haushalt 2023 in der kommenden Woche verabschiedet werden. Ob sich dieser Zeitplan halten lässt, ist jedoch angesichts der aktuellen Entwicklungen ungewiss. Am heutigen Dienstag wird sich der Haushaltsund Finanzausschuss mit den Plänen von Schwarz-Grün befassen.
Oppositionsführer Thomas Kutschaty sprach von einer erneuten Ohrfeige des Landesrechnungshofes.
„Innerhalb von zwei Wochen hat die NRW-Landesregierung nun zum zweiten Mal eine Verfassungsbruchlandung hingelegt. Sie offenbart damit einen eklatanten Mangel an Regierungsfähigkeit.“Ein verfassungsgemäßer Haushalt scheine in weite Ferne gerückt zu sein, so der Sozialdemokrat: „So kann und darf der Nachtragshaushalt kommende Woche jedenfalls nicht beschlossen werden. Das wäre dann ein Verfassungsbruch mit Ansage.“Kutschaty bemängelte, dass bei der Ausrufung der Notlage alle Warnungen der Opposition übergangen worden seien. „Damit gefährden CDU und Grüne in seltener Ignoranz die dringend notwendigen Hilfen für die Menschen in NRW.“Kutschaty verlangte, Ministerpräsident Hendrik Wüst müsse Verantwortung übernehmen, seine Fehler eingestehen und einen rechtlich einwandfreien Haushalt vorlegen, um das derzeitige finanzpolitische Chaos zu beenden.
Henning Höne, Fraktionschef der FDP, reagierte ebenfalls mit beißender Kritik: „Auch im zweiten Anlauf verursacht die Landesregierung mit ihrer Finanzplanung einen verfassungsrechtlichen Totalschaden.“Es sei bezeichnend, dass der Landesrechnungshof der Landesregierung ein weiteres Mal das verfassungsrechtliche ABC beibringen müsse. „Die schwarz-grüne Landesregierung zeigt sich beratungsresistent. Sie muss ihr finanzpolitisches Chaos endlich beenden. Es stellt sich jetzt die dringende Frage, wer eigentlich die Verantwortung für dieses Desaster übernimmt.“
Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte unserer Redaktion auf Anfrage: „Wir werden die Stellungnahme des Landesrechnungshofs sorgfältig auswerten. Zentrale Aspekte der vorgebrachten Kritik sind bei bereits geplanten Konkretisierungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Landtags in der kommenden Woche werde es deshalb Klarheit zu dem Thema geben.
Unterdessen kommt ein Gutachten des Passauer Verwaltungsrechtlers Rainer Wernsmann zu dem Schluss, dass „die geplante Errichtung eines kreditfinanzierten Sondervermögens mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine mit den Vorgaben der Landesverfassung NRW, der Landeshaushaltsordnung NRW und des Grundgesetzes vereinbar“sei.