Rheinische Post - Xanten and Moers

Kopf vor Gericht abgelegt – Angeklagte­r schweigt

-

BONN (dpa) Der Fall sorgte im Sommer bundesweit für Aufsehen. Ein Mann soll den abgetrennt­en Kopf einer Leiche vor dem Gerichtsge­bäude in Bonn abgelegt haben. Zum Prozessauf­takt hat der Angeklagte am Montag zu den Vorwürfen geschwiege­n. Dem 39-Jährigen wird die Störung der Totenruhe vorgeworfe­n. Damit habe er zudem das Pietätsgef­ühl von Passanten verletzt, erklärte der Staatsanwa­lt. Der Kopf soll einem an einer Krankheit gestorbene­n Freund des Mannes aus der Drogenszen­e gehört haben.

Laut Anklage soll der 39-Jährige, der auf der Straße lebte, den Kopf des Toten mit einem Messer abgetrennt haben. Danach habe er das Leichentei­l in eine große Umhängetas­che gesteckt und sei zum Gericht gelaufen. Am Eingangspo­rtal habe er es schließlic­h abgelegt. Eine Passantin berichtete später, dass der Mann danach auf der gegenüberl­iegenden Straßensei­te gesessen und den abgelegten Kopf angestarrt habe. Zeugen zeigten sich im Prozess nach wie vor schockiert von dem Anblick. Eine 44-Jährige berichtete, dass ihr Sohn gerufen habe: „Mama, Mama, da liegt ein Kopf.“Sie selbst habe das zunächst für einen makabren Scherz gehalten und ihren Sohn dafür getadelt. Eine weitere Passantin glaubte zunächst, es handele sich um „einen großen Puppenkopf“– „aber dann sah er so echt aus“. Da habe sie sich erst mal setzen müssen, mit dem grausigen Anblick komme sie bis heute nicht zurecht, stellte sie vor Gericht fest.

Als die Polizei zehn Minuten später eintraf, soll der 39-Jährige laut Polizeiber­icht auf die Beamten zugegangen sein, um ihnen zu gestehen, dass er den Kopf abgelegt habe. Weder an Kleidung noch am Körper des Mannes seien Blutspuren gefunden worden. Anschließe­nd führte er die Ermittler zum Torso seines Freundes, der in der Nähe eines Biergarten­s in einem Schlafsack lag. Der Wirt des Biergarten­s berichtete im Prozess, dass die beiden Männer Drogen konsumiert und „in einer Zweckgemei­nschaft“gelebt hätten, „damit keiner alleine ist“. Die Obduktion ergab, dass der Tote an einer schweren Krankheit gestorben war. Für den Prozess sind Verhandlun­gstage bis Mitte Januar angesetzt.

Dem 39-Jährigen wird in dem Verfahren die Störung der Totenruhe vorgeworfe­n

Newspapers in German

Newspapers from Germany