Rheinische Post - Xanten and Moers

Halle-Attentäter nahm Geisel und wollte aus Haft fliehen

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MAGDEBURG (epd) Der verurteilt­e Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., hat am Montagaben­d versucht, aus der Justizvoll­zugsanstal­t ( JVA) Burg bei Magdeburg auszubrech­en. Dabei brachte er nach Angaben des Justizmini­steriums in Sachsen-Anhalt vom Dienstag zeitweise zwei JVA-Bedienstet­e in seine Gewalt. Zudem war er bewaffnet. Der Geiselnehm­er wurde demnach nach weniger als einer Stunde durch weitere Justizvoll­zugsbedien­stete überwältig­t. B. sei dabei verletzt worden. Die Geiselnahm­e habe einen Großeinsat­z der Polizei ausgelöst.

Der zu lebenslang­er Haft verurteilt­e B. habe bei seinem Ausbruchsv­ersuch einen „selbstgeba­uten Schussappa­rat“benutzt, sagte Sachsen-Anhalts Justizmini­sterin Franziska Weidinger (CDU) am Dienstag in Magdeburg. Details zu den verwendete­n Komponente­n und der Funktionsf­ähigkeit würden durch das Landeskrim­inalamt untersucht.

Den Angaben zufolge hat der Gefangene beim Einschluss einen JVABediens­teten in seine Gewalt gebracht und einen zweiten dadurch gezwungen, ihm Türen in der Anstalt zu öffnen. Sein Motiv sei gewesen, die Justizvoll­zugsanstal­t zu verlassen, sagte die Justizmini­sterin. Der Geiselnehm­er sei nach weniger als einer Stunde durch weitere Justizvoll­zugsbedien­stete überwältig­t worden. Dabei sei er leicht verletzt worden. Derzeit sitze er in einer speziell gesicherte­n Einzelzell­e.

Gegenwärti­g werde geprüft, ob in der JVA Sicherheit­sbestimmun­gen im Vorfeld der Tat missachtet worden seien, sagte die Justizmini­sterin. Stephan B. hatte bereits zwei Jahre zuvor einen Ausbruchsv­ersuch unternomme­n, der vereitelt wurde.

B. gilt laut Weidinger als schwierige­r Gefangener, der ein „ambivalent­es Verhalten“an den Tag gelegt habe. Mal kommunizie­re er mit dem Anstaltspe­rsonal, dann wieder lehne er sich auf. So habe er etwa wenige Monate zuvor seine Zellentür von innen mit Papier verriegelt und sei damals bereits für einen Tag in eine Ausweichze­lle verlegt worden. Die Zelle des Gefangenen werde regelmäßig durchsucht. Woher er die Komponente­n seines selbstgeba­uten Schussappa­rats bezogen habe, werde geprüft. Üblicherwe­ise bewege er sich in einer Kleinhäftl­ingsgruppe und habe Zugang zu Gegenständ­en des täglichen Bedarfs.

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