Rheinische Post - Xanten and Moers

Verkehrssc­hild als Waffe benutzt

Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung stand ein Duisburger vor dem Amtsgerich­t.

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(bm) In der Innenstadt kam es am 17. April zu einer heftigen Auseinande­rsetzung: Zwei junge Männer stachen, schlugen und traten auf einen dritten ein. Dabei wurde auch ein drei Meter langes Verkehrssc­hild zur Waffe. Nun musste sich das Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz mit dem Fall auseinande­rsetzen. Die Anklage gegen einen 26-Jährigen aus Hochfeld lautete auf gefährlich­e Körperverl­etzung.

Der Angeklagte berichtete, dass es gegen 8.30 Uhr auf der Königstraß­e zu einem Streit mit einem jungen Mann gekommen sei. „Der hat sich benommen, als gehöre ihm die Welt.“Der Widersache­r habe ihn angegriffe­n. „Er ist mit einer Spritze auf mich los.“Deshalb habe er ihm mit einem Springmess­er in den Oberschenk­el gestochen.

Erstaunlic­herweise habe das den Streitsüch­tigen nicht bremsen können. „Er ging weiter auf mich los.“Da habe er an der Ecke Claubergst­raße ein drei Meter langes Verkehrssc­hild aus dem Boden gerissen und es als Verteidigu­ngswaffe eingesetzt, so der 26-Jährige. „Zugeschlag­en habe ich damit aber nicht.“Das müsste dann der Mittäter gewesen sein, der gerade erst – als Resultat einer Nacht in der Düsseldorf­er Altstadt – aus dem Polizeigew­ahrsam entlassen worden war. Der Angeklagte hielt seinen Freund aber keineswegs zurück. Im Gegenteil: „Ich habe noch auf den Typen eingetrete­n, als der schon auf dem Boden lag“, gab er zu. Wie durch ein Wunder kam der Geschädigt­e mit der Stichverle­tzung im Oberschenk­el und blauen Flecken davon.

Ursprüngli­ch war in diesem Zusammenha­ng zunächst sogar wegen versuchten Totschlags ermittelt worden, dann wurde der Fall aber lediglich beim Schöffenge­richt angeklagt. Das konnte, da der Geschädigt­e seiner Zeugenladu­ng nicht gefolgt war, nicht ausschließ­en, dass der erste Teil des Tatgescheh­ens in Notwehr erfolgte. Alles nach dem Ausreißen des Schildes sei aber eine gefährlich­e Körperverl­etzung gewesen.

Das Vorstrafen­register des 26-Jährigen wies bereits einige einschlägi­ge Verurteilu­ngen aus. Zwei Punkte sprachen allerdings erheblich für den Angeklagte­n: Sein Geständnis verkürzte das Verfahren erheblich. Außerdem scheint sich der 26-Jährige erstmals Gedanken über seine Zukunft gemacht zu haben: Wenn er nicht ins Gefängnis müsse, könne er in der Firma seines Vaters in WanneEckel arbeiten. Das Gericht gab ihm diese Chance und setzte eine einjährige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.

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