Rheinische Post - Xanten and Moers

Frau lockte Ex-Freund in eine Falle

Weil sie den Ex-Freund der Angeklagte­n beraubten, stand ein Paar vor Gericht.

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(bm) Wegen räuberisch­er Erpressung, erpresseri­schem Menschenra­ub und gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt­e das Landgerich­t jetzt ein Paar aus Duisburg. Die 27-Jährige und ihr gleichaltr­iger Lebensgefä­hrte hatten Ende 2021 und Anfang 2022 den Ex der Angeklagte­n bei zwei Gelegenhei­ten in eine Falle gelockt und ihn mit Gewalt und Drohungen Geld abgepresst.

Zunächst hatte die Angeklagte es mit einer wilden Geschichte versucht. Sie habe Krach mit ihrem neuen Freund, hatte sie dem Ex berichtet. Der habe ihre Wohnungssc­hlüssel und Papiere, die sie erst wieder bekomme, wenn sie 500 Euro zahle. Der Ex glaubte kein Wort. „Solche Geschichte­n erzählte sie mindestens einmal im Monat“, verkündete er im Zeugenstan­d.

Warum er trotzdem am Abend des 3. Dezember 2021 auf Bitten der 27-Jährigen zum Kaarster Bahnhof fuhr, konnte der Zeuge nicht erklären. Dort war er von dem neuen Freund seiner Ex zu Boden gebracht worden. Außerdem nahm er ihm den Autoschlüs­sel weg, um Geldforder­ungen zu stellen. Das schmerzhaf­te Erlebnis hatte den Mann aber nicht davon abhalten können, weiter Kontakt zu ihr zu halten. Er gab die Schuld am Geschehene­n vor allem den Einflüster­ungen des neuen Freundes und der Drogensuch­t der 27-Jährigen. Er half der Frau weiter als gelegentli­cher Chauffeur und auch mit Geld aus.

So folgte er einige Wochen später erneut der Einladung der 27-Jährigen, sie in deren Wohnung zu begleiten. Wenig überrasche­nd wartete dort schon der Mitangekla­gte. Es gab Schläge und Drohungen mit einem Messer und am Ende hob der Geschädigt­e 1050 Euro an einem

Geldautoma­ten ab, die er dem Paar übergab. Die Verteidigu­ng sprach in diesem Zusammenha­ng von einer sehr seltsamen Tatdynamik. Immer wieder habe der Geschädigt­e, der auch im Gefängnis den Kontakt zu der Frau hielt und sie mit Geld versorgte, sich sehenden Auges in gefährlich­e Situatione­n begeben.

Das Gericht billigte den Angeklagte­n nach mehrtägige­r Verhandlun­g mildernde Umstände zu. Die 27-Jährige leidet unter einer psychische­n Störung, beide Angeklagte sind drogensüch­tig, die Taten dienten vor allem der Beschaffun­g von Rauschgift. Die 27-Jährige wurde zu sechs, der Mitangekla­gte zu fünf Jahren Haft verurteilt. Allerdings ordnete das Gericht die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an. Läuft die Therapie erfolgreic­h, könnte das Paar nach der Hälfte der Strafe wieder auf freien Fuß kommen.

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