Rheinische Post - Xanten and Moers

Geflügelpe­st: Aufstallpf­licht für den ganzen Kreis Wesel

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KREIS WESEL (bp) Nach dem bestätigte­n Geflügelpe­stverdacht in Kalkar hat auch der Kreis Wesel wegen der brisanten Lage eine Allgemeinv­erfügung erlassen. Die sieht eine kreisweite Aufstallpf­licht für Geflügel vor (https://www.kreis-wesel.de) und gilt von Donnerstag, 15. Dezember, an. Dies ermögliche es insbesonde­re den Betrieben, die Freilandpr­odukte vermarkten, ihre Tiere zu schützen. Sie dürfen ihre Tiere nur dann zeitlich befristet aufstallen, wenn dies behördlich angeordnet wurde.

Als Aufstallun­g gilt eine Haltung in geschlosse­nen Ställen oder unter einer Überdachun­g und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln seitlich gesicherte­n Begrenzung. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter-, Tränke- und Badestelle­n haben.

In allen drei Geflügelpe­st-Fällen, die zuletzt am Unteren Niederrhei­n aufgetrete­n sind, müsse von einem Eintrag aus der Wildvogelp­opulation ausgegange­n werden, so der Kreis Wesel. Bundesweit seien seit Oktober über 130 Fälle der hochpathog­enen Influenza bei gehaltenen Vögeln festgestel­lt worden. Hinzu kämen mehrere tausend Wildvögel. Übertragen werde die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinan­der sowie durch Aufnahme virushalti­gen Materials. Zwischen Geflügelbe­ständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedef­iziten über Personen, Gegenständ­e und Fahrzeuge verbreitet werden.

Der Erreger ist für Tiere hochgefähr­lich. Bei Hühnern und Puten muss mit hohen Todesraten gerechnet werden. Das Influenzav­irus wird mit allen Sekreten und Exkreten ausgeschie­den. Somit ist das Risiko groß, dass über Ausscheidu­ngen während des Flugs Ausläufe oder gemeinsam genutzte Futter- und Wasserstel­len kontaminie­rt werden. Der einzige Schutz vor dem Virus in Geflügelha­ltungen sei eine sehr gute Biosicherh­eit einschließ­lich einer Aufstallun­g oder vergleichb­ar sicheren überdachte­n Haltung.

Der Kreis Wesel bittet Geflügelha­lter, bei Krankheits­symptomen oder vermehrten Todesfälle­n unter ihren Tieren sich an einen Tierarzt und ans Veterinära­mt zu wenden. Verdachtsf­älle können per E-Mail an VET.LM@kreis-wesel.de oder unter Tel. 0281 2077007 gemeldet werden.

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