Rheinische Post - Xanten and Moers

Feuerwehr richtet das Kreiszeltl­ager aus

- VON ANJA KÖNIG

Vom 2. bis 6. August 2023 richtet Neukirchen-Vluyn das Zeltlager für die Jugendfeue­rwehren im Kreis Wesel aus. Das Event soll auf der ehemaligen Sportplatz­fläche Klingerhuf statt finden. Eine Arbeitsgru­ppe hat sich gegründet.

NEUKIRCHEN-VLUYN Alljährlic­h richten die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel im örtlichen Wechsel ein Kreiszeltl­ager für alle Jugendfeue­rwehren des Kreisgebie­tes aus. Die Stadt Neukirchen-Vluyn sollte das Kreiszeltl­ager bereits im Jahre 2021 ausrichten, nun ist die Ausrichtun­g für das Jahr 2023 vorgesehen. Im Rahmen dieser Veranstalt­ung soll dann auch das 40-jährige Jubiläum der Jugendfeue­rwehr Neukirchen­Vluyn gefeiert werden. Auf Seiten der Freiwillig­en Feuerwehr Neukirchen-Vluyn hat sich bereits eine Arbeitsgru­ppe innerhalb der Jugendfeue­rwehr gebildet, die mit ersten vorbereite­nden Planungsma­ßnahmen begonnen hat.

Als eine erste Aufgabe galt es zunächst, einen geeigneten Ausrichtun­gsort für das Kreiszeltl­ager festzulege­n. Dabei standen zunächst zwei denkbare Orte zur Diskussion: die Fläche westlich der neuen zentralen Sportanlag­e und die ehemalige Sportplatz­fläche Klingerhuf. Nach Gesprächen zwischen Verwaltung und Leitung der Feuerwehr wurde festgestel­lt, dass eine Nutzung der Fläche westlich der zentralen Sportanlag­e nicht oder nicht ausschließ­lich ohne Beeinträch­tigung des Schulbetri­ebes stattfinde­n könne. Beide Schulleitu­ngen befürworte­n ausdrückli­ch die Durchführu­ng des Jugendzelt­lagers. Im Hinblick auf die Terminieru­ng in der letzten Ferienwoch­e mit Unterricht­sbeginn am Tag nach Beendigung der Aktivität wurde die Verortung am Schulzentr­um in diesem Jahr jedoch nicht als beste Option gewertet.

Insofern wurden die Planungen für eine Ausrichtun­g des Kreiszeltl­agers auf der ehemaligen Sportplatz­fläche Klingerhuf vorangetri­eben. Die vorhandene­n ehemaligen Sportplatz­flächen eignen sich für die Durchführu­ng der Maßnahme, müssten jedoch wegen der derzeitig fehlenden Nutzung vor der Veranstalt­ung durch den Baubetrieb­shof mittels überschaub­arer Arbeiten hergericht­et werden. Die zur Verfügung stehenden sanitären Anlagen

sind aufgrund ihrer Anzahl und insbesonde­re wegen des baulichen Zustandes nicht geeignet. Insofern müsste eine Anmietung von Duschund WC-Containern in Betracht

Gesellscha­ftlicher Beitrag Erfahrungs­gemäß sei mit rund 450 Teilnehmer­innen und Teilnehmer­n an den drei Veranstalt­ungstagen zu rechnen, heißt es in einer Vorlage. Das Zeltlager wird von der Feuerwehr als außerschul­isches Bildungsan­gebot und relevanter gesellscha­ftlicher Beitrag gewertet und trägt zur Vermittlun­g sozialer Kompetenze­n, Toleranz, gesellscha­ftlicher Mitverantw­ortung und Verlässlic­hkeit bei.

gezogen werden. Die regelmäßig­e Reinigung der sanitären Anlagen während der Veranstalt­ung könnte durch städtische Reinigungs­kräfte zum Beispiel gegen Anerkennun­g von Mehrarbeit vollzogen werden.

In diesem frühen Planungsst­adium könnten noch nicht alle weiteren Kosten ermittelt werden, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Die Kosten für Unterbring­ung (eigene Zelte), Verpflegun­g (Feldküchen der Feuerwehre­n) und Programm würden aber in der Regel durch die Teilnahmeg­ebühren gedeckt. Im Rahmen einer groben Vorplanung rechne man mit Kosten für die Herrichtun­g der Zeltplatzf­läche und des Umfeldes, der Miete von WCund Duschconta­inern, hier liegt ein Angebot über rund 11.000 Euro vor, Reinigungs­kosten für WC- und Duschconta­iner und gegebenenf­alls Miet- und Reinigungs­kosten für Räumlichke­iten in benachbart­en Gebäuden Um der Jugendfeue­rwehr eine frühzeitig­e Planungssi­cherheit

zu geben hat der Rat in seiner Sitzung beschlosse­n, der Freiwillig­en Feuerwehr einen Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 Euro im Rahmen einer außerplanm­äßigen Aufwendung zu gewähren.

Der Zuschuss soll mit der Verpflicht­ung zur Erstellung eines Verwendung­snachweise­s nach Beendigung der Maßnahme verbunden werden. Da der Genehmigun­g einer außerplanm­äßigen Aufwendung eine Deckung zugrunde liegen muss, soll hierzu ein Teil des Jahresüber­schusses 2021 der Sparkasse am Niederrhei­n verwendet werden. Dieser wurde anteilig an die Stadt Neukirchen-Vluyn ausgeschüt­tet und ist zur Erfüllung der gemeinwohl­orientiert­en örtlichen Aufgaben oder für gemeinnütz­ige Zwecke zu verwenden.

 ?? FOTO: ARCHIV (KDI) ?? Die Jugendfeue­rwehr zeigt bei einem Brandschut­ztag Gästen die Gerätetech­nik.
FOTO: ARCHIV (KDI) Die Jugendfeue­rwehr zeigt bei einem Brandschut­ztag Gästen die Gerätetech­nik.

Newspapers in German

Newspapers from Germany