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Feuerwehr richtet das Kreiszeltlager aus
Vom 2. bis 6. August 2023 richtet Neukirchen-Vluyn das Zeltlager für die Jugendfeuerwehren im Kreis Wesel aus. Das Event soll auf der ehemaligen Sportplatzfläche Klingerhuf statt finden. Eine Arbeitsgruppe hat sich gegründet.
NEUKIRCHEN-VLUYN Alljährlich richten die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel im örtlichen Wechsel ein Kreiszeltlager für alle Jugendfeuerwehren des Kreisgebietes aus. Die Stadt Neukirchen-Vluyn sollte das Kreiszeltlager bereits im Jahre 2021 ausrichten, nun ist die Ausrichtung für das Jahr 2023 vorgesehen. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll dann auch das 40-jährige Jubiläum der Jugendfeuerwehr NeukirchenVluyn gefeiert werden. Auf Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen-Vluyn hat sich bereits eine Arbeitsgruppe innerhalb der Jugendfeuerwehr gebildet, die mit ersten vorbereitenden Planungsmaßnahmen begonnen hat.
Als eine erste Aufgabe galt es zunächst, einen geeigneten Ausrichtungsort für das Kreiszeltlager festzulegen. Dabei standen zunächst zwei denkbare Orte zur Diskussion: die Fläche westlich der neuen zentralen Sportanlage und die ehemalige Sportplatzfläche Klingerhuf. Nach Gesprächen zwischen Verwaltung und Leitung der Feuerwehr wurde festgestellt, dass eine Nutzung der Fläche westlich der zentralen Sportanlage nicht oder nicht ausschließlich ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebes stattfinden könne. Beide Schulleitungen befürworten ausdrücklich die Durchführung des Jugendzeltlagers. Im Hinblick auf die Terminierung in der letzten Ferienwoche mit Unterrichtsbeginn am Tag nach Beendigung der Aktivität wurde die Verortung am Schulzentrum in diesem Jahr jedoch nicht als beste Option gewertet.
Insofern wurden die Planungen für eine Ausrichtung des Kreiszeltlagers auf der ehemaligen Sportplatzfläche Klingerhuf vorangetrieben. Die vorhandenen ehemaligen Sportplatzflächen eignen sich für die Durchführung der Maßnahme, müssten jedoch wegen der derzeitig fehlenden Nutzung vor der Veranstaltung durch den Baubetriebshof mittels überschaubarer Arbeiten hergerichtet werden. Die zur Verfügung stehenden sanitären Anlagen
sind aufgrund ihrer Anzahl und insbesondere wegen des baulichen Zustandes nicht geeignet. Insofern müsste eine Anmietung von Duschund WC-Containern in Betracht
Gesellschaftlicher Beitrag Erfahrungsgemäß sei mit rund 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den drei Veranstaltungstagen zu rechnen, heißt es in einer Vorlage. Das Zeltlager wird von der Feuerwehr als außerschulisches Bildungsangebot und relevanter gesellschaftlicher Beitrag gewertet und trägt zur Vermittlung sozialer Kompetenzen, Toleranz, gesellschaftlicher Mitverantwortung und Verlässlichkeit bei.
gezogen werden. Die regelmäßige Reinigung der sanitären Anlagen während der Veranstaltung könnte durch städtische Reinigungskräfte zum Beispiel gegen Anerkennung von Mehrarbeit vollzogen werden.
In diesem frühen Planungsstadium könnten noch nicht alle weiteren Kosten ermittelt werden, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Kosten für Unterbringung (eigene Zelte), Verpflegung (Feldküchen der Feuerwehren) und Programm würden aber in der Regel durch die Teilnahmegebühren gedeckt. Im Rahmen einer groben Vorplanung rechne man mit Kosten für die Herrichtung der Zeltplatzfläche und des Umfeldes, der Miete von WCund Duschcontainern, hier liegt ein Angebot über rund 11.000 Euro vor, Reinigungskosten für WC- und Duschcontainer und gegebenenfalls Miet- und Reinigungskosten für Räumlichkeiten in benachbarten Gebäuden Um der Jugendfeuerwehr eine frühzeitige Planungssicherheit
zu geben hat der Rat in seiner Sitzung beschlossen, der Freiwilligen Feuerwehr einen Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 Euro im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung zu gewähren.
Der Zuschuss soll mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Verwendungsnachweises nach Beendigung der Maßnahme verbunden werden. Da der Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung eine Deckung zugrunde liegen muss, soll hierzu ein Teil des Jahresüberschusses 2021 der Sparkasse am Niederrhein verwendet werden. Dieser wurde anteilig an die Stadt Neukirchen-Vluyn ausgeschüttet und ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.