Rheinische Post - Xanten and Moers

Energiepre­isbremse ist gewaltige Kraftanstr­engung

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(RPN) Der Bundesrat hat die Gesetze zu den sogenannte­n Energiepre­isbremsen beschlosse­n. Mit dieser Maßnahme sollen Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r sowie Unternehme­n schnell und wirksam finanziell entlastet werden.

„Für Verbrauche­r ist das eine gute Nachricht. Für uns bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstr­engung, die Preisbrems­en zeitgerech­t umzusetzen. Wir setzen alles daran, dass die Energiehil­fen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Torsten Hiermann, Leiter Markt und Vertrieb der Stadtwerke in Duisburg.

Um von den Entlastung­en für Strom und Gas zu profitiere­n, müssen Verbrauche­r laut Hiermann nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehil­fen stützen sich die Energiever­sorger demnach auf vergangenh­eitsbasier­te Prognosen: Der reduzierte Abschlag für

Erdgas erfolge automatisc­h auf Basis des im September dieses Jahres prognostiz­ierten Jahresverb­rauchs. Auch die gedeckelte­n Stromkoste­n werden entweder auf Basis des tatsächlic­hen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverb­rauchsprog­nose des Netzbetrei­bers berechnet.

Über die ab März 2023 vorgesehen­en Abschlags- und Vorauszahl­ungen informiere­n die Stadtwerke vor dem 1. März. Nach den Dezember-Soforthilf­en greift für die meisten Haushaltsk­unden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreis­bremse. Rückwirken­d werden ab März auch die Monate Januar und Februar des kommenden Jahres angerechne­t.

Die Preisbrems­en gelten zunächst bis Ende des kommenden Jahres. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspre­is und auch dem Verbrauch in der Vergangenh­eit ab.

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