Rheinische Post - Xanten and Moers
Energiepreisbremse ist gewaltige Kraftanstrengung
(RPN) Der Bundesrat hat die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlastet werden.
„Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für uns bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Wir setzen alles daran, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Torsten Hiermann, Leiter Markt und Vertrieb der Stadtwerke in Duisburg.
Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher laut Hiermann nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger demnach auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für
Erdgas erfolge automatisch auf Basis des im September dieses Jahres prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke vor dem 1. März. Nach den Dezember-Soforthilfen greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar des kommenden Jahres angerechnet.
Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende des kommenden Jahres. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und auch dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.