Rheinische Post - Xanten and Moers

Giftmord-Prozess offenbart Doppellebe­n des Angeklagte­n

Der 41-jährige Hürther erwartete ein weiteres Kind.

- VON CLAUDIA HAUSER

KÖLN Im Giftmorde-Prozess gegen den Krankenpfl­eger Manuel H. sagte in dieser Woche eine Frau aus, die von dem 41-jährigen Hürther schwanger war. Gleichzeit­ig erwartete der Angeklagte ein Kind mit seiner damaligen Lebensgefä­hrtin, die er mit Thallium vergiftet haben soll. Ärzte konnten die Lebensgefä­hrtin und das Ungeborene mit einem Gegengift retten, das Mädchen starb aber einige Monate nach der Geburt – am plötzliche­n Kindstod, wie Rechtsmedi­ziner bestätigte­n.

Bei der Geburt des Kindes war Manuel H. schon in Untersuchu­ngshaft. Er soll nicht nur seine Lebensgefä­hrtin, sondern auch ihre Großmutter und seine Ex-Frau mit dem Schwermeta­ll vergiftet haben, das früher als Rattengift eingesetzt wurde. Seit September läuft der Prozess am Landgerich­t Köln wegen zweifachen Mordes und Mordversuc­hs. Der Angeklagte schweigt. Laut Staatsanwa­ltschaft soll er die Frauen in „gefühllose­r Gesinnung“getötet haben.

Die 31 Jahre alte Frau, die er wie seine Lebensgefä­hrtin über eine Datingplat­tform für Menschen mit Kinderwuns­ch kennengele­rnt hatte, teilte Manuel H. per Textnachri­cht mit, dass sie schwanger sei. Er soll ihr geantworte­t haben: „Ich werde mich um euch kümmern“– während seine Lebensgefä­hrtin vergiftet in der Düsseldorf­er Uniklinik um ihr Leben kämpfte. Seinem Verspreche­n, sich zu kümmern, folgte keine weitere Nachricht: Inzwischen war H. dringend tatverdäch­tig und wurde in Untersuchu­ngshaft geschickt. Die 31-Jährige erfuhr von der Polizei von den schweren Vorwürfen gegen ihn. Sie soll sich daraufhin zu einer Abtreibung entschloss­en haben.

Im Prozess wurden mehrere Briefe verlesen, die Manuel H. aus der Haft verschickt hatte. Seiner Lebensgefä­hrtin schrieb er: „Ich hoffe so sehr, dass sich alles aufklärt. Niemand weiß besser als du, dass ich dir niemals etwas zuleide tun könnte.“Er wünsche sich nichts lieber, als wieder nach Hause zu kommen.

Der Prozess wird am 9. Januar fortgesetz­t.

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