Rheinische Post - Xanten and Moers

Grundsteue­rerklärung oft nur schleppend bearbeitet

-

DÜSSELDORF (gw) Die Debatte um die bis Ende Januar notwendige­n Grundsteue­rerklärung­en nimmt kein Ende. Eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagabg­eordneten Ralf Witzel, die unserer Redaktion vorliegt und über die zunächst die „WAZ“berichtet hatte, hat ergeben, dass von den rund 6,2 Millionen Erklärunge­n in Nordrhein-Westfalen knapp sechs Wochen vor dem Ablauf der Frist erst die Hälfte abgegeben worden ist. Etwa 1,6 Millionen sind abschließe­nd erledigt worden. Das entspricht rund einem Viertel aller nötigen Erklärunge­n.

Nicht alle Bescheide, die die Finanzämte­r danach verschickt­en, sind von den Steuerpfli­chtigen akzeptiert worden. So mancher hat Fehler in seinen Daten entdeckt, dies dem Finanzamt mitgeteilt – und dann Wochen oder gar Monate auf den korrigiert­en Bescheid warten müssen. Der Grund: Die automatisi­erte Fehlerkorr­ektur bei den Behörden

hat erst ab Ende November funktionie­rt. Daraus entsteht den Steuerpfli­chtigen zwar zunächst kein Nachteil, aber ärgerlich ist das lange Warten allemal. Das nordrhein-westfälisc­he Finanzmini­sterium erklärte dazu am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion: „Das reguläre System zur Änderung und Berichtigu­ng von Steuerbesc­heiden wurde zum 25. November 2022 freigegebe­n. Aber auch vor diesem Termin war es den Finanzämte­rn

in dringend gebotenen Fällen mit den bestehende­n, nicht vollständi­g automation­sunterstüt­zten Anweisungs­folgen möglich, zu einer Grundsteue­rfestsetzu­ng einen neuen Bescheid zu erlassen.“Mit anderen Worten: Beschäftig­te boten in einzelnen Fällen den Steuerpfli­chtigen an, die fehlerbeha­fteten Bescheide per Hand zu korrigiere­n.

Für den FDP-Politiker Ralf Witzel ist diese Aussage nicht akzeptabel: „Es kann nicht sein, dass den Steuerpfli­chtigen

eine digitale Erklärung abverlangt wird und die Finanzbehö­rden es anschließe­nd nicht schaffen, ihre eigenen Fehler in der IT zu korrigiere­n und das den Steuerpfli­chtigen in einer akzeptable­n Zeit mitzuteile­n.“

Wer Einspruch einlegt, hat dafür übrigens einen Monat Zeit. Diese Frist beginnt drei Tage nach dem Versand des Bescheids durch die Finanzbehö­rde. Die Frist für die Erklärung läuft bis 31. Januar 2023.

Newspapers in German

Newspapers from Germany