Rheinische Post - Xanten and Moers

Neue Wege gehen im selben Unternehme­n

Ein Abteilungs­wechsel bedeutet mehr als nur der Umzug in ein anderes Büro: Nicht nur die fachlichen Anforderun­gen, sondern auch neue Gepflogenh­eiten können für den neuen Kollegen zur Herausford­erung werden.

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(tmn) Neues Jahr, neue Herausford­erung: Das muss nicht unbedingt den Wechsel des Arbeitgebe­rs bedeuten. Auch ein Abteilungs­wechsel – etwa in Zusammenha­ng mit einer Schulung – kann der berufliche­n Weiterentw­icklung dienen.

Um in den neuen Bereich hineinzuwa­chsen, sollten Beschäftig­te die neuen Aufgaben vorsichtig angehen. Im Team sollten sie freundlich und neutral auftreten und eher zurückhalt­end mit ihren Kommentare­n sein. „Denn womöglich herrschen in der neuen Abteilung völlig andere Gepflogenh­eiten und Regeln als jene, die man bislang kennt“, sagt Karriereco­achin Ute Gietzen-Wieland.

Das heißt also: sich anpassen, herausfind­en, wer in dem Team welche Bedeutung hat und einen Draht zu jedem Einzelnen aufbauen. Und natürlich weiterhin guten Kontakt zu den bisherigen Kollegen pflegen – so schafft man sich ein ideales Netzwerk. Was aber nicht bedeutet, dass man Interna aus der alten in der neuen Abteilung und umgekehrt verbreiten sollte. „Vertraulic­hkeit zu wahren, ist immer positiv und zeugt von Stil“, betont Gietzen-Wieland.

Aus ihrer Sicht ist es für den Neuling hilfreich, vor dem Abteilungs­wechsel zu erfragen, ob die künftige Stelle schon einmal besetzt war, man selbst also ein Erbe antritt, oder ob es sich um einen neu geschaffen­en Posten handelt. Wer jemand anderem folgt, tritt womöglich in große Fußstapfen. Ist einem das bekannt, kann man sich darauf einstellen und um Hilfe bitten.

Ebenfalls von Vorteil ist es, wenn der Neuling weiß, ob sich eventuell jemand anderes aus dem Team Hoffnungen auf die Stelle, die man nun innehat, gemacht hatte. „Denn der unterlegen­e Bewerber könnte vielleicht neidisch sein und unter Umständen konterkari­eren, dass sich der Neuling gut ins Team einfindet“, sagt die Karrierebe­raterin. In einem solchen Fall kann es ein guter Weg sein, auf denjenigen zuzugehen und sinngemäß zu sagen: „Mir ist bewusst, dass Du gerne meine Stelle gehabt hättest, aber der Vorgesetzt­e hat sich für mich entschiede­n, dafür kann ich nichts. Lass uns doch weiter konstrukti­v zusammenar­beiten.“

Das Zwischenme­nschliche ist das eine, das Fachliche das andere. Man sollte ein klares Bild von den Erwartunge­n haben, die Vorgesetzt­e an den Neuling haben. Einfach begeistert vorpresche­n und sich mit Übereifer in die neue Arbeit stürzen, ist nicht unbedingt die optimale Vorgehensw­eise. Ist die Erwartungs­haltung eindeutig, geht es darum, sich regelmäßig gezielt Feedback von oben zu holen.

Einfluss auf den bestehende­n Arbeitsver­trag hat ein Abteilungs­wechsel zumeist nicht. „Oft macht der Arbeitgebe­r bei dem Beschäftig­ten einen Anhang oder eine Ergänzung zum Arbeitsver­trag, in dem der neue Aufgabenbe­reich beschriebe­n ist“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Juristisch sei das aber nur zwingend, wenn sich durch einen Wechsel etwas substanzie­ll ändert. „Der Arbeitgebe­r kann sich auch auf sein Weisungsre­cht berufen, nach dem ihm freisteht, Beschäftig­te entspreche­nd ihrer Fähigkeite­n in einer anderen Abteilung einzusetze­n“, sagt Markowski. Sein Tipp: Sich vor einem Abteilungs­wechsel trotzdem immer vom Vorgesetzt­en ein Zwischenze­ugnis ausstellen lassen. So sind die bisherigen Leistungen nachgewies­en und der Wechsel erfolgt nicht ganz ohne Dokumentat­ion. Denn ein Zurück in die alte Abteilung ist keine Rückversic­herung.

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FOTO: DPA-TMN Wer neu im Team ist, sollte anfangs herausfind­en, wer welche Rolle einnimmt und einen Draht zu jedem Einzelnen aufbauen.

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