Rheinische Post - Xanten and Moers

Wo Böllern an Silvester nicht erlaubt ist

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Nach zwei Jahren Pause wegen der Pandemie ist der Feuerwerks­verkauf ab dem heutigen Donnerstag wieder für drei Tage erlaubt. Doch die Stadtverwa­ltung Wesel und die beiden Krankenhäu­ser bleiben eher gelassen.

KREIS WESEL (cs) Anders als zu den beiden Jahreswech­seln 2020 und 2021, als der Verkauf von Feuerwerks­körpern während der Corona-Pandemie untersagt war, gibt es in diesem Jahr kein bundesweit­es Böllerverb­ot. Und so startet am heutigen Donnerstag allerorten der Verkauf des Silvester-Feuerwerks – laut der Verordnung ist dies nur an den letzten drei Werktagen des Jahres zulässig.

Während es Wunderkerz­en, Tischfeuer­werk und Knallbonbo­ns in vielen Supermärkt­en, Drogerien und Discounter­n schon seit einigen Tagen

„In Wesel gibt es keine speziellen Orte, an denen es an Silvester verstärkt Ansammlung­en gibt. Es läuft eher dezentral ab“

Swen Coralic Sprecher der Stadtverwa­ltung Wesel

zu kaufen gibt, dürfen Raketen und Batterien nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden.

Obwohl zwei Jahre lang kein Silvesterf­euerwerk verkauft werden und offiziell draußen nicht gezündet werden durfte, bleibt man im Weseler Ordnungsam­t sowie in den hiesigen Krankenhäu­sern gelassen. Ein Ansturm wird nicht erwartet – so der Tenor. „In Wesel gibt es keine speziellen Orte, an denen es an Silvester verstärkt Ansammlung­en gibt“, sagt Swen Coralic, Sprecher der Weseler Stadtverwa­ltung. „Es läuft eher dezentral ab.“

Die vergangene­n Jahre vor der Corona-Pause seien dahingehen­d auch nicht auffällig gewesen, so Swen Coralic weiter. Die Weseler Stadtwacht versieht ihren üblichen Bereitscha­ftsdienst, den sie aber auch beispielsw­eise an Heiligaben­d hat. Über die Bereitscha­ftsnummer können die Mitarbeite­r im Notfall erreicht werden.

„Ich bin manchmal erstaunt darüber, wie viele Bürger diese Nummer kennen“, sagt Stadtsprec­her Swen Coralic. Deutlich mehr beschäftig­t als an Silvester sind die Stadtwächt­er im Sommer, wenn es rund um den Auesee voll wird. „Da häufen sich die Anrufe, da sind wir deutlich mehr gefordert.“

Auch in den beiden Weseler Krankenhäu­sern blickt man relativ gelassen auf die Nacht von Samstag auf Sonntag. „Die zentrale Notaufnahm­e im Marien-Hospital ist aufgrund der Erfahrunge­n der letzten Jahre – auch vor Corona – gut gerüstet für den Jahreswech­sel und kann die Versorgung der Patientinn­en und Patienten zu Silvester wie gewohnt sicherstel­len“, heißt es von Seiten der Verwaltung des Marien-Hospitals Wesel.

Das Evangelisc­he Krankenhau­s ist als regionales Traumazent­rum beispielsw­eise auf Verbrennun­gen spezialisi­ert. „Wir rechnen mit einem leichten Zuwachs an Patienten und haben deshalb unser Personal in der Notaufnahm­e für die Silvestern­acht verstärkt“, sagt eine EVK-Sprecherin.

Auf die versicheru­ngsrechtli­chen Folgen von Unfällen durch Feuerwerk weist derweil die Weseler Beratungss­telle der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Wer andere Personen durch den Umgang mit Feuerwerks­körpern verletzt, sollte eine Privathaft­pflichtver­sicherung haben, rät die Verbrauche­rzentrale.

Bei eigenen Schäden zahlt beispielsw­eise die private Unfallvers­icherung. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die jeweilige Wohngebäud­eversicher­ung ein. Brandschäd­en an der Inneneinri­chtung trägt die Hausratver­sicherung.

Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskov­ersicherun­g des Halters den Schaden.

Aus Rücksicht auf Katzen, Hunde und andere Tiere seien anstatt lauten Böllern und Heulern sprühende Feuerwerks­körper die bessere Wahl. Vorsicht sei zudem geboten vor dem Kauf in möglicherw­eise unseriösen

Online-Shops. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registrier­nummer und dem CE-Zeichen. Wer Feuerwerk online kaufen möchte, sollte den Anbieter daher genau überprüfen – auch durch einen Blick ins Impressum.

Übrigens muss jeder darauf achten, dass er in unmittelba­rer Nähe von Gotteshäus­ern, Kliniken und Heimen sowie besonders brandempfi­ndlichen Gebäuden keine Raketen oder Böller anzündet. Denn schon seit 1977 ist genau das gesetzlich geregelt. Und zwar im Paragaphen 23, Absatz 1, Erste Verordnung zum Sprengstof­fgesetz.

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FOTO: BARBARA ZABKA An Silvester dürften in diesem Jahr wieder mehr Raketen in den Himmel steigen.

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