Rheinische Post - Xanten and Moers
Erneute Thrombose?
Manchmal treten Beinvenenthrombosen nach einer Verletzung auf. Die Patienten haben Sorge, dass weitere Gefäßverschlüsse folgen könnten.
Helmut H. (50) aus Viersen fragt: „Ich habe neulich zwei Wochen nach einer Beinverletzung erstmals eine Beinvenenthrombose erlitten. Muss ich jetzt vor neuen Thrombosen Angst haben?“
Christoph Ploenes Der Leser berichtet, dass die Beinvenenthrombose unmittelbar nach einer Beinverletzung aufgetreten ist. Es gibt einige Zustände und Erkrankungen, die typischerweise mit einem erhöhten Thromboserisiko einhergehen. Dazu gehören vor allem schwere akute Erkrankungen mit Bettlägrigkeit sowie Verletzungen des Bewegungsapparats, die zu einer Störung des normalen Gehens führen. Dazu gehören auch längere operative Eingriffe. Kommt es in zeitlichem Zusammenhang mit diesen Zuständen zu einer Beinvenenthrombose oder Lungenarterienembolie (durch in den Lungenkreislauf verschleppte venöse Blutgerinnsel), spricht man daher von „getriggerten“, also ausgelösten Thrombosen.
Demgegenüber gibt es Venenthrombosen, die quasi aus heiterem Himmel entstehen. Man weiß inzwischen, dass das Risiko, erneut an einer Venenthrombose zu erkranken, höher ist, wenn sich kein Auslöser nennen lässt. Dies gilt umso mehr, je jünger man bei erstmaligem Eintritt einer Thrombose ist, vor allem im Alter von unter 40 Jahren. Auch bei aktiven Krebserkrankungen ist das Rückfallrisiko einer Venenthrombose erhöht, nicht jedoch, wenn die Krebserkrankung geheilt ist.
In unserem Fall ist die Beinverletzung eindeutig Auslöser
der Beinvenenthrombose. Grund ist keine direkte Verletzung der Beinvenen, sondern eine Veränderung des venösen Blutflusses durch die Gangstörung, zudem eine vorübergehende gesteigerte Gerinnungsaktivität des Blutes. Deshalb kann es in seltenen Fällen passieren, dass nicht das verletzte Bein betroffen ist, sondern das „gesunde“. Dies bedeutet also, dass der Leser nicht mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer erneuten Venenthrombose rechnen muss. Es bedeutet auch, dass man die
Manchmal kann eine Thrombose-Prophylaxe sinnvoll sein
Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten nach drei Monaten (bei isolierten Unterschenkelvenenthrombosen oder Armvenenthrombosen) und nach bis zu sechs Monaten (bei ausgedehnten Becken-/Beinvenenthrombosen oder Lungenarterienembolien) absetzen sollte, wenn ein weitgehend normales Gehen wieder möglich ist.
Auch ist bei dem Leser keine Gerinnungsanalyse des Blutes erforderlich, da die Therapie dadurch nicht beeinflusst würde. Allerdings sollte er darauf achten, eine medikamentöse Thrombose-Prophylaxe durchzuführen, wenn er sich erneut in vergleichbarer Weise verletzt oder akut mit Bettlägrigkeit erkrankt. Und er sollte die behandelnden Ärzte darüber informieren, dass er nach einer Verletzung schon einmal an einer Beinvenenthrombose erkrankt war.