Rheinische Post - Xanten and Moers

Erneute Thrombose?

Manchmal treten Beinvenent­hrombosen nach einer Verletzung auf. Die Patienten haben Sorge, dass weitere Gefäßversc­hlüsse folgen könnten.

-

Helmut H. (50) aus Viersen fragt: „Ich habe neulich zwei Wochen nach einer Beinverlet­zung erstmals eine Beinvenent­hrombose erlitten. Muss ich jetzt vor neuen Thrombosen Angst haben?“

Christoph Ploenes Der Leser berichtet, dass die Beinvenent­hrombose unmittelba­r nach einer Beinverlet­zung aufgetrete­n ist. Es gibt einige Zustände und Erkrankung­en, die typischerw­eise mit einem erhöhten Thromboser­isiko einhergehe­n. Dazu gehören vor allem schwere akute Erkrankung­en mit Bettlägrig­keit sowie Verletzung­en des Bewegungsa­pparats, die zu einer Störung des normalen Gehens führen. Dazu gehören auch längere operative Eingriffe. Kommt es in zeitlichem Zusammenha­ng mit diesen Zuständen zu einer Beinvenent­hrombose oder Lungenarte­rienemboli­e (durch in den Lungenkrei­slauf verschlepp­te venöse Blutgerinn­sel), spricht man daher von „getriggert­en“, also ausgelöste­n Thrombosen.

Demgegenüb­er gibt es Venenthrom­bosen, die quasi aus heiterem Himmel entstehen. Man weiß inzwischen, dass das Risiko, erneut an einer Venenthrom­bose zu erkranken, höher ist, wenn sich kein Auslöser nennen lässt. Dies gilt umso mehr, je jünger man bei erstmalige­m Eintritt einer Thrombose ist, vor allem im Alter von unter 40 Jahren. Auch bei aktiven Krebserkra­nkungen ist das Rückfallri­siko einer Venenthrom­bose erhöht, nicht jedoch, wenn die Krebserkra­nkung geheilt ist.

In unserem Fall ist die Beinverlet­zung eindeutig Auslöser

der Beinvenent­hrombose. Grund ist keine direkte Verletzung der Beinvenen, sondern eine Veränderun­g des venösen Blutflusse­s durch die Gangstörun­g, zudem eine vorübergeh­ende gesteigert­e Gerinnungs­aktivität des Blutes. Deshalb kann es in seltenen Fällen passieren, dass nicht das verletzte Bein betroffen ist, sondern das „gesunde“. Dies bedeutet also, dass der Leser nicht mit einer erhöhten Wahrschein­lichkeit einer erneuten Venenthrom­bose rechnen muss. Es bedeutet auch, dass man die

Manchmal kann eine Thrombose-Prophylaxe sinnvoll sein

Behandlung mit gerinnungs­hemmenden Medikament­en nach drei Monaten (bei isolierten Unterschen­kelvenenth­rombosen oder Armvenenth­rombosen) und nach bis zu sechs Monaten (bei ausgedehnt­en Becken-/Beinvenent­hrombosen oder Lungenarte­rienemboli­en) absetzen sollte, wenn ein weitgehend normales Gehen wieder möglich ist.

Auch ist bei dem Leser keine Gerinnungs­analyse des Blutes erforderli­ch, da die Therapie dadurch nicht beeinfluss­t würde. Allerdings sollte er darauf achten, eine medikament­öse Thrombose-Prophylaxe durchzufüh­ren, wenn er sich erneut in vergleichb­arer Weise verletzt oder akut mit Bettlägrig­keit erkrankt. Und er sollte die behandelnd­en Ärzte darüber informiere­n, dass er nach einer Verletzung schon einmal an einer Beinvenent­hrombose erkrankt war.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany