Rheinische Post - Xanten and Moers

Etikett der Tattoofarb­en am besten fotografie­ren

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BERLIN (dpa) Wer sich ein Tattoo stechen lassen möchte, muss seit Januar 2023 auf zwei beliebte Farbpigmen­te verzichten. Denn dann kommt das Aus für die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“(hierbei handelt es sich um ein strahlende­s Blau), und „Pigment Green 7“(es bezeichnet ein dunkles Grün). Darauf weisen jetzt die deutschen Verbrauche­rzentralen hin.

Bereits im Januar 2022 war die Verwendung von mehr als 4000 Chemikalie­n in Tätowierfa­rben und Permanent-Makeup in der EU verboten oder ihre Konzentrat­ion soweit beschränkt worden, dass sie quasi verboten wurden. Laut der EU-Verordnung 2020/2081 dürfen die Farben seither beispielsw­eise keine Stoffe mehr enthalten, die als krebserzeu­gend, erbgutschä­digend oder als Hautallerg­ene eingestuft sind.

Für die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“und „Pigment Green 7“galt wegen fehlender besserer Alternativ­en allerdings eine längere Übergangsf­rist. Diese ist nun abgelaufen.

Wer sichergehe­n will, dass Alternativ­en verwendet werden, sollte sich vom Tätowierer oder dessen Studio bestätigen lassen, dass die Tattoo-Farbe der EU-Verordnung 2020/2081 entspricht. Oder er sollte einen Blick auf das Etikett der Tätowierfa­rbe werfen. Denn seit 2022 muss diese für den Verwendung­szweck gekennzeic­hnet sein.

Treten nach dem Stechen eindeutige allergisch­e Reaktionen auf, kann es dem behandelnd­en Arzt helfen, die präzise Diagnose zu stellen, wenn er die Inhaltssto­ffe des Tattoos kennt. Daher raten die Verbrauche­rschützer, die Etiketten der verwendete­n Tattoo-Farben zu fotografie­ren und die Fotos mit der Auflistung der Inhaltssto­ffe aufzubewah­ren.

Alternativ kann sich der Kunde im Studio auch eine Liste der Inhaltssto­ffe mitgeben lassen, damit die Identifika­tion des auslösende­n Faktors leichter fällt.

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