Rheinische Post - Xanten and Moers
Etikett der Tattoofarben am besten fotografieren
BERLIN (dpa) Wer sich ein Tattoo stechen lassen möchte, muss seit Januar 2023 auf zwei beliebte Farbpigmente verzichten. Denn dann kommt das Aus für die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“(hierbei handelt es sich um ein strahlendes Blau), und „Pigment Green 7“(es bezeichnet ein dunkles Grün). Darauf weisen jetzt die deutschen Verbraucherzentralen hin.
Bereits im Januar 2022 war die Verwendung von mehr als 4000 Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent-Makeup in der EU verboten oder ihre Konzentration soweit beschränkt worden, dass sie quasi verboten wurden. Laut der EU-Verordnung 2020/2081 dürfen die Farben seither beispielsweise keine Stoffe mehr enthalten, die als krebserzeugend, erbgutschädigend oder als Hautallergene eingestuft sind.
Für die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“und „Pigment Green 7“galt wegen fehlender besserer Alternativen allerdings eine längere Übergangsfrist. Diese ist nun abgelaufen.
Wer sichergehen will, dass Alternativen verwendet werden, sollte sich vom Tätowierer oder dessen Studio bestätigen lassen, dass die Tattoo-Farbe der EU-Verordnung 2020/2081 entspricht. Oder er sollte einen Blick auf das Etikett der Tätowierfarbe werfen. Denn seit 2022 muss diese für den Verwendungszweck gekennzeichnet sein.
Treten nach dem Stechen eindeutige allergische Reaktionen auf, kann es dem behandelnden Arzt helfen, die präzise Diagnose zu stellen, wenn er die Inhaltsstoffe des Tattoos kennt. Daher raten die Verbraucherschützer, die Etiketten der verwendeten Tattoo-Farben zu fotografieren und die Fotos mit der Auflistung der Inhaltsstoffe aufzubewahren.
Alternativ kann sich der Kunde im Studio auch eine Liste der Inhaltsstoffe mitgeben lassen, damit die Identifikation des auslösenden Faktors leichter fällt.