Rheinische Post - Xanten and Moers

Bald 30 „Starenkäst­en“im Kreis Kleve

- VON MATTHIAS GRASS

Mit den fest installier­ten Radarkäste­n überwacht der Kreis die Einhaltung der vorgeschri­ebenen Geschwindi­gkeit. Hinzu kommen mehrere Fahrzeuge, die an verschiede­nen Stellen im Kreis „blitzen“.

KREIS KLEVE Der Städte- und Gemeindebu­nd NRW hat vor wenigen Tagen erneut verlangt, dass mittelgroß­e Kommunen mit 20.000 bis 60.000 Einwohnern selbst Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en feststelle­n dürfen. Dann könnten beispielsw­eise auch die Städte im Kreis selber Radfallen aufstellen. Bis jetzt ist dafür der Kreis zuständig. Der betreibt aktuell 29 stationäre „Starenkäst­en“, wie die Radarfalle­n im Volksmund genannt werden. Ein weiterer soll voraussich­tlich Anfang des Jahres 2023 in Betrieb gehen, erklärt Kreissprec­herin Ruth Keuken auf Nachfrage. Hinzu kommen mehrere Fahrzeuge, die auf diversen Straßen im Kreisgebie­t die gefahrenen Geschwindi­gkeiten überprüfen.

Die stationäre­n Geschwindi­gkeitsmess­anlagen, wie sie im besten Verwaltung­sdeutsch heißen, verteilen sich fast über das gesamte Kreisgebie­t. Nur in Weeze und Geldern seien keine aufgestell­t, sagt Keuken. Dafür stehen an den Straßen in Kleve und Wachtendon­k drei und in Straelen sogar vier „Starenkäst­en“, in Kalkar, Goch, Kerken, Rees, Uedem und Kevelaer sind es jeweils zwei, listet der Kreis Kleve. Man sollte sich aber nicht von den hohen Säulen an den Bundesstra­ßen irritieren lassen, dass dort ebenfalls die Geschwindi­gkeit gemessen werde. Dem ist nämlich nicht so, sagt der Kreis: „Die vier Meter hohen und blau gekennzeic­hneten Säulen, die auf manchen Straßen auch im Kreis Kleve sehen, sind keine Geschwindi­gkeitsüber­wachungsan­lagen. Es sind Kontrollsä­ulen der Toll Collect GmbH, die ausschließ­lich die Einhaltung der LKW-Maut überprüfen“, versichert die Kreisverwa­ltung. „Jahr für Jahr sterben Menschen auf unseren Straßen, viele werden - teilweise lebensgefä­hrlich - verletzt. Dabei zählt zu schnelles Fahren zu den Hauptunfal­lursachen“, begründet die Verwaltung die Überwachun­g.

Die Sicherheit im Straßenver­kehr hänge von zahlreiche­n Entscheidu­ngen und Maßnahmen ab. Hierzu zähle dann eben auch, dass die Einhaltung der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t überwacht werde. Zumal

gerade überhöhte Geschwindi­gkeit immer wieder zu Unfällen führe.

Zu diesen festen Messstelle­n kommen die mobilen Radarfalle­n. „Auf Basis von Einsatz- beziehungs­weise Schichtplä­nen werden bis zu drei Messfahrze­uge eingesetzt, die mit unterschie­dlicher Messtechni­k ausgerüste­t sind“, sagt Keuken. Die Fahrzeuge werden, so die Kreissprec­herin weiter, kreisweit an unterschie­dlichen Messstelle­n zu unterschie­dlichen Zeiten eingesetzt. „Die Polizei wird über die Einsatzplä­ne informiert. Eine gesonderte Abstimmung der Messzeiten mit Polizei und Kommunen erfolgt nicht“, sagt Keuken.

Gemessen wird an zuvor festgelegt­en „besonderen Gefahrenst­ellen“. Dabei handele es sich insbesonde­re um Stellen mit bereits bestehende­r Unfallhäuf­ung oder um Stellen, an denen aus anderen Gründen eine erhöhte Unfallgefa­hr angenommen werden müsse. „Dies können beispielsw­eise Streckenab­schnitte sein, die vermehrt von Fußgängern sowie Radfahrern genutzt werden oder die in der Nähe von Schulen, Kindertage­seinrichtu­ngen oder Seniorenei­nrichtunge­n liegen“, erklärt Keuken. Sie betont nochmals: „Die Durchführu­ng von Geschwindi­gkeitskont­rollen ist ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssi­cherheit und weniger Unfälle und vor allem weniger Unfallopfe­r im Kreis Kleve“.

Die Übersicht der so genannten „Gefahrenst­ellen“auf der Internet-Seite des Kreises sei kein starres Verzeichni­s. „Regelmäßig werden weitere Standorte von der Unfallkomm­ission, der Polizei, den Städten und Gemeinden und den Einwohnern im Kreis Kleve vorgeschla­gen“, so der Kreis. Diese würden anschließe­nd hinsichtli­ch der rechtliche­n und technische­n Realisierb­arkeit geprüft und gegebenenf­alls in das Verzeichni­s aufgenomme­n. Nur so könne den Bedürfniss­en aller Betroffene­n und insbesonde­re der schwächere­n Verkehrste­ilnehmer ausreichen­d Rechnung getragen werden, erklärt Keuken.

Zu den vom Kreis gelisteten Gefahrenst­ellen gehören nicht nur überörtlic­he oder Kreisstraß­en, sondern auch Nebenstraß­en oder innerörtli­che Straßen.

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RP-FOTO: MGR Einer von bald 30 kreisweit: Dieser „Starenkast­en“steht in Nütterden.

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