Rheinische Post - Xanten and Moers

Dem Land droht Zwangsgeld wegen Airport

Jahrelang verweigert­e das Verkehrsmi­nisterium die Preisgabe von Infos über Nachtflüge nach Düsseldorf.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Das Land NRW hat eine herbe Niederlage gegen Fluglärmge­gner erlitten. Das von Oliver Krischer (Grüne) geführte Verkehrsmi­nisterium muss 10.000 Euro an Geldbuße bezahlen, wenn es nicht bis zum 13. Januar offen über die Arbeit eines Ausschusse­s informiert, der mögliche Verstöße der Airlines gegen das Nachtflugv­erbot in Düsseldorf untersucht und diskutiert.

Die Androhung der Geldbuße hatte das Verwaltung­sgericht Düsseldorf am 30. Dezember festgelegt, nachdem das Land seit 2019 ein entspreche­ndes Urteil zur Offenlegun­g von Informatio­nen nicht befolgt hatte, das auf einem Antrag von 2016 zurückging (Az.: 29 K 13562/16). Zu dem Streit erklärt der Vorsitzend­e des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmülle­r: „Es ist ein Skandal, dass ein Ministeriu­m mehr als sechs Jahre die Wahrnehmun­g von Informatio­nsrechten verschlepp­t. Das Informatio­nsfreiheit­sgesetz NRW soll Bürgerinne­n und Bürgern die Möglichkei­t geben, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollie­ren.“Weil massenhaft gegen das Verbot von Nachtflüge­n verstoßen werde, gebe es ein großes öffentlich­es Interesse, zu erfahren, „was das Ministeriu­m dagegen unternomme­n“habe.

Aus dem Urteil ist ersichtlic­h, dass das Gericht wenig Vertrauen in das Ministeriu­m hat, dass dieses die Informatio­nen zeitnah zur Verfügung stellt. Das Verkehrsmi­nisterium hatte zwar im August das Bundesverk­ehrsminist­erium um Stellungna­hme zur Offenlegun­g der Infos gebeten, aber keine Frist für eine Antwort gesetzt. Man habe nur „unnötig“das Verfahren verzögert, lautet die Überzeugun­g des Gerichts.

Das NRW-Verkehrsmi­nisterium erklärte nun auf Anfrage unserer Redaktion, es wolle den Beschluss des Gerichtes „fristgerec­ht umsetzen“. Wie das funktionie­ren soll, bleibt unklar. Denn das Ministeriu­m erklärt gleichzeit­ig, das Bundesverk­ehrsminist­erium und der für die Vergabe von Start- und Landerecht­en auch in Düsseldorf zuständige Flughafenk­oordinator hätten Anfang Dezember mitgeteilt, dass aus dem Ausschuss keine Informatio­nen herausgehe­n dürfen, die dessen Arbeit betreffe.

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