Rheinische Post - Xanten and Moers
Mehr „stille Örtchen“für Alle
Wie die Gemeinde Rheurdt Gastronomen und Gewerbetreibende einbinden will.
RHEURDT (akö) Aus Sicht der Politik gibt es zu wenige öffentliche Toiletten in Rheurdt und Schaephuysen. Aktuell sind drei „Stille Örtchen“für die Öffentlichkeit frei zugänglich: die Toilettenanlagen im Rathaus, eine Anlage am Zentralfriedhof sowie eine am Oermter Berg.
Wegen hoher Investitions- und Unterhaltungskosten will die Gemeinde Rheurdt jedoch von dem Bau neuer öffentlicher Toiletten absehen. Stattdessen will die Verwaltung Gastronomen und Gewerbetreibenden einbinden. Die Idee dahinter: bereits vorhandene Toiletten in Gaststätten, Gewerbelokalen
und/oder -betrieben werden von den Betreibern für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt. So würden Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ein flächendeckendes Netz an frei zugänglichen Toiletten erhalten, die sauber, gepflegt und gegebenenfalls lange geöffnet sind, heißt es in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung.
Ein Aufkleber im Eingangsbereich der Gaststätte beziehungsweise des Ladenlokals diene als Leitsystem und Hinweis, dass es dort eine Toilette gibt, die umsonst benutzt werden kann. Im Gegenzug zahlt die Gemeindeverwaltung den Gastwirten beziehungsweise Gewerbetreibenden für die Zurverfügungstellung der Toilettenanlagen einen Zuschuss zu den Reinigungs- und Instandhaltungskosten. Gastwirte und Gewerbetreibene, die Interesse an einer solchen Vereinbarung haben, können sich für weitere Informationen an Lena Gründel, Telefonnummer 02845 963318, wenden.
Im vergangenen Herbst hatte sich die Politik nach einem Antrag der Grünen ebenfalls mit dem Thema Toiletten befasst. Dabei ging es um die Bereitstellung mobiler Behindertentoiletten bei öffentlichen Veranstaltungen. Der Gemeinderat beschloss darauf hin, die Anmietung einer mobilen Behindertentoilette für öffentliche Veranstaltungen jeglicher Art zu fördern. Die Förderung beträgt pauschal 100 Euro. Bei mehrtägigen Veranstaltungen beträgt die Förderung für den ersten Veranstaltungstag 100 Euro und für jeden weiteren Tag 50 Euro. Die Förderung kann maximal für vier aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommen werden. Die Gemeinde wirbt bei Veranstaltern für die Nutzung des Angebotes.
Nach einem Jahr soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht im entsprechenden Fachausschuss vorlegen. Ein Hinweis auf die Fördermöglichkeit sowie eine Liste potenzieller umliegender Vermieter wird allen Vereinen und Verbänden zur Verfügung gestellt.