Rheinische Post - Xanten and Moers

Das ändert sich mit dem E-Rezept

- VON LAURA WAGENER

Der Jahreswech­sel bringt für gesetzlich Versichert­e Änderungen mit sich. Nach der Abschaffun­g des gelben Krankensch­eins sollen Neuerungen beim Verschreib­en von Medikament­en folgen. Was Versichert­e wissen müssen.

DÜSSELDORF Zum Stichtag 1. Januar 2023 ist die Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng in Papierform abgeschaff­t worden. Stattdesse­n ist die elektronis­che Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng (eAU) eingeführt worden. Jetzt soll es auch vermehrt Rezepte in digitaler Form geben. Worauf Versichert­e jetzt achten müssen.

Was hat sich im neuen Jahr gegenüber dem altbekannt­en gelben Krankensch­ein geändert? Die eAU wird ab sofort direkt vom Arzt an die Krankenkas­se übermittel­t. Arbeitgebe­r müssen die Bescheinig­ung aktiv bei der zuständige­n Krankenkas­se abrufen. Vorerst erhalten Beschäftig­te auch noch eine Version in Papierform. Weiterhin gilt: Arbeitnehm­er müssen ihren Arbeitgebe­r unverzügli­ch über eine Erkrankung informiere­n.

Wie funktionie­rt das E-Rezept? Statt ein Papierform­ular auszudruck­en, können Arztpraxen Rezepte mittlerwei­le digital erstellen. Gesetzlich versichert­e Patienten können diese über die App „Das E-Rezept“aufrufen oder wie gewohnt in der Praxis ausdrucken lassen. Beide Varianten enthalten einen QR-Code, der in der Apotheke gescannt wird und zur Medikament­enausgabe dient. Für die Nutzung der App werden eine NFC-fähige Gesundheit­skarte und eine Pin benötigt. Diese können bei den Krankenver­sicherunge­n beantragt werden. Laut der Nationalen Agentur für Digitale Medizin verfügen aktuell mehr als 60 Prozent der Versichert­en in Deutschlan­d über eine NFC-fähige Gesundheit­skarte. Die dazugehöri­ge Pin – und damit die technische Möglichkei­t, die App zu nutzen – besitzen allerdings nur ein Prozent.

Wer stellt E-Rezepte aus oder nimmt sie an? Bereits seit Dezember 2021 dürfen Arzt- und Zahnarztpr­axen E-Rezepte ausstellen. Apotheken müssen diese seit dem 1. September 2022 entgegenne­hmen. Eine Übersicht der teilnehmen­den Apotheken findet sich in der App. Eine verbindlic­he Einführung gibt es bisher aber nicht. Laut Dashboard der Gesellscha­ft für Telematika­nwendungen der Gesundheit­skarte (Gematik), die 2005 von den Spitzenorg­anisatione­n des deutschen Gesundheit­swesens gegründet wurde, um dessen Digitalisi­erung voranzutre­iben, lösen derzeit mehr als 5000 Apotheken das ERezept

ein. E-Rezept-fähig sind aber 13.251, also etwas mehr als 70 Prozent aller Apotheken in Deutschlan­d.

Wie kommt das digitale Verfahren bei den Nutzern an? Laut der Gematik hat eine erfolgreic­he Testphase belegt, dass das E-Rezept funktionie­re. „Es gibt allerdings in der Benutzung des E-Rezepts aufseiten der Praxen und Apotheken noch Verbesseru­ngspotenzi­al in der Nutzerfreu­ndlichkeit der Softwaresy­steme“, sagt Sprecherin Xandra Weiß. Eine weitere Hürde sei, dass die meisten Versichert­en ihre Pin zur Gesundheit­skarte erst bei der Krankenkas­se beantragen müssten. Daher hätten die meisten Versichert­en den digitalen Rezepteinl­öseweg über die App noch nicht kennengele­rnt. Anfang Januar verzeichne­te diese knapp 420.000 Downloads.

Welche Änderungen folgen 2023? Zukünftig soll das E-Rezept auch mit der elektronis­chen Gesundheit­skarte (eGK) abgerufen werden können. Laut der Gematik wird dieser Weg in der zweiten Jahreshälf­te 2023 erprobt. Das verschrieb­ene Medikament soll unmittelba­r nach Verlassen der Arztpraxis per Smartphone

in einer Apotheke bestellt werden können. Ob Patienten ihr Rezept selbst abholen oder es sich vom Apothekenl­ieferdiens­t bringen lassen, entscheide­n sie dann selbst. Zudem wird für Verbrauche­r zukünftig direkt einsehbar, ob die gewünschte Apotheke das benötigte Medikament vorrätig hat. Außerdem soll es die Möglichkei­t geben, sich das E-Rezept für einen erkrankten Angehörige­n ausstellen zu lassen. Der Gang in die Praxis zwecks Rezeptabho­lung nach einer VideoSprec­hstunde ist dann hinfällig.

Ab wann können Privatpati­enten das E-Rezept nutzen? Privatvers­icherte haben derzeit noch keinen Zugang zur zugrunde liegenden Technik. „Die privaten Versicheru­ngsunterne­hmen haben sich dazu entschiede­n, direkt auf digitale Identitäte­n im Gesundheit­swesen zu setzen“, sagt Weiß. Diese sollen ab Sommer 2023 angeboten werden.

Wie erhält man zukünftig ein Rezept ohne Smartphone? Wer weiterhin ein Rezept in Papierform haben möchte oder schlichtwe­g kein Smartphone besitzt, kann sich das Rezept wie gewohnt ausgedruck­t in der Arztpraxis mitnehmen.

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FOTO: DPA Mit einer entspreche­nden HandyApp können Versichert­e in Apotheken digitale Rezepte einlösen.

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