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Das ändert sich mit dem E-Rezept
Der Jahreswechsel bringt für gesetzlich Versicherte Änderungen mit sich. Nach der Abschaffung des gelben Krankenscheins sollen Neuerungen beim Verschreiben von Medikamenten folgen. Was Versicherte wissen müssen.
DÜSSELDORF Zum Stichtag 1. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform abgeschafft worden. Stattdessen ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt worden. Jetzt soll es auch vermehrt Rezepte in digitaler Form geben. Worauf Versicherte jetzt achten müssen.
Was hat sich im neuen Jahr gegenüber dem altbekannten gelben Krankenschein geändert? Die eAU wird ab sofort direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber müssen die Bescheinigung aktiv bei der zuständigen Krankenkasse abrufen. Vorerst erhalten Beschäftigte auch noch eine Version in Papierform. Weiterhin gilt: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Erkrankung informieren.
Wie funktioniert das E-Rezept? Statt ein Papierformular auszudrucken, können Arztpraxen Rezepte mittlerweile digital erstellen. Gesetzlich versicherte Patienten können diese über die App „Das E-Rezept“aufrufen oder wie gewohnt in der Praxis ausdrucken lassen. Beide Varianten enthalten einen QR-Code, der in der Apotheke gescannt wird und zur Medikamentenausgabe dient. Für die Nutzung der App werden eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine Pin benötigt. Diese können bei den Krankenversicherungen beantragt werden. Laut der Nationalen Agentur für Digitale Medizin verfügen aktuell mehr als 60 Prozent der Versicherten in Deutschland über eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Die dazugehörige Pin – und damit die technische Möglichkeit, die App zu nutzen – besitzen allerdings nur ein Prozent.
Wer stellt E-Rezepte aus oder nimmt sie an? Bereits seit Dezember 2021 dürfen Arzt- und Zahnarztpraxen E-Rezepte ausstellen. Apotheken müssen diese seit dem 1. September 2022 entgegennehmen. Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet sich in der App. Eine verbindliche Einführung gibt es bisher aber nicht. Laut Dashboard der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), die 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet wurde, um dessen Digitalisierung voranzutreiben, lösen derzeit mehr als 5000 Apotheken das ERezept
ein. E-Rezept-fähig sind aber 13.251, also etwas mehr als 70 Prozent aller Apotheken in Deutschland.
Wie kommt das digitale Verfahren bei den Nutzern an? Laut der Gematik hat eine erfolgreiche Testphase belegt, dass das E-Rezept funktioniere. „Es gibt allerdings in der Benutzung des E-Rezepts aufseiten der Praxen und Apotheken noch Verbesserungspotenzial in der Nutzerfreundlichkeit der Softwaresysteme“, sagt Sprecherin Xandra Weiß. Eine weitere Hürde sei, dass die meisten Versicherten ihre Pin zur Gesundheitskarte erst bei der Krankenkasse beantragen müssten. Daher hätten die meisten Versicherten den digitalen Rezepteinlöseweg über die App noch nicht kennengelernt. Anfang Januar verzeichnete diese knapp 420.000 Downloads.
Welche Änderungen folgen 2023? Zukünftig soll das E-Rezept auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden können. Laut der Gematik wird dieser Weg in der zweiten Jahreshälfte 2023 erprobt. Das verschriebene Medikament soll unmittelbar nach Verlassen der Arztpraxis per Smartphone
in einer Apotheke bestellt werden können. Ob Patienten ihr Rezept selbst abholen oder es sich vom Apothekenlieferdienst bringen lassen, entscheiden sie dann selbst. Zudem wird für Verbraucher zukünftig direkt einsehbar, ob die gewünschte Apotheke das benötigte Medikament vorrätig hat. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, sich das E-Rezept für einen erkrankten Angehörigen ausstellen zu lassen. Der Gang in die Praxis zwecks Rezeptabholung nach einer VideoSprechstunde ist dann hinfällig.
Ab wann können Privatpatienten das E-Rezept nutzen? Privatversicherte haben derzeit noch keinen Zugang zur zugrunde liegenden Technik. „Die privaten Versicherungsunternehmen haben sich dazu entschieden, direkt auf digitale Identitäten im Gesundheitswesen zu setzen“, sagt Weiß. Diese sollen ab Sommer 2023 angeboten werden.
Wie erhält man zukünftig ein Rezept ohne Smartphone? Wer weiterhin ein Rezept in Papierform haben möchte oder schlichtweg kein Smartphone besitzt, kann sich das Rezept wie gewohnt ausgedruckt in der Arztpraxis mitnehmen.