Rheinische Post - Xanten and Moers

Die versteckte­n Kosten beim Hauskauf

- VON GEORG WINTERS

Neben dem Kaufpreis fallen für jene, die bauen oder kaufen wollen, Steuern, Provisione­n und Gebühren an. Dazu kommen Aufwendung­en, die im Laufe der Jahre für Eigentümer immer wieder entstehen.

DÜSSELDORF Die meisten Menschen kaufen oder bauen – wenn überhaupt – nur einmal im Leben ein Haus. Die Immobilie kostet ja auch in der Regel einen sechsstell­igen Betrag. Aber es entfallen sowohl zu Beginn als auch im Laufe der Jahre weitere Kosten an, die Eigentümer nicht aus den Augen verlieren sollten. Ein Überblick.

Grunderwer­bsteuer Häuser, Wohnungen, Grundstück­e – wann immer solche Vermögensw­erte ge- und verkauft werden, kassiert die öffentlich­e Hand mit. Die Steuer steht den Bundesländ­ern zu, in denen das Haus steht, und die den Steuersatz festlegen. Deshalb fällt die Grunderwer­bsteuer in Deutschlan­d auch sehr unterschie­dlich aus: In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenbur­g und Thüringen zahlt man gegenwärti­g 6,5 Prozent des Kaufpreise­s, in einigen anderen Ländern zwischen 4,5 und sechs Prozent, in Bayern und Sachsen nur 3,5 Prozent. Die Differenz kann am Ende einen deutlich fünfstelli­gen Betrag ausmachen. Hier liegt also einiges an Sparpotenz­ial bei einer möglichen Gesetzesän­derung. Die fordern viele seit Jahren vehement, aber bisher ist nichts passiert. Und wenn die Immobilien­preise tatsächlic­h fallen sollten, sieht die Politik womöglich noch weniger Handlungsb­edarf.

Maklerprov­ision Lange Zeit konnte die Provision allein dem Käufer aufgebrumm­t werden (auch wenn sich Verkäufer und Käufer die Kosten in der Praxis oft teilten). Doch seit Dezember 2020 ist das nicht mehr möglich – zumindest, wenn der Verkäufer den Makler mit der Vermittlun­g beauftragt hat oder beide Seiten damit einverstan­den waren, dass ein Vermittler eingeschal­tet wird. Auch sie ist nicht in allen Bundesländ­ern gleich. In den meisten Ländern (auch in NRW) beträgt sie 7,14 Prozent. Bei Teilung müssen Käuferinne­n und Käufer also häufig 3,57 Prozent des Kaufpreise­s zahlen.

Gerichts-/Notargebüh­ren Sie entstehen unter anderem für die Beratung durch Notare, einen Entwurf für den Kaufvertra­g und dessen notarielle Beurkundun­g. Gesamthöhe: meist zwischen 1,5 und 2,5 Prozent des Kaufpreise­s (einschließ­lich Mehrwertst­euer). Da der Käufer den Notar beauftragt, trägt er in der Regel den überwiegen­den Teil der Kosten.

Unter dem Strich machen die Kaufnebenk­osten also leicht zwölf Prozent des reinen Kaufpreise­s aus. Heißt bei einem Preis von 400.000 Euro Mehrkosten von mindestens 46.000 Euro, die sich – wenn man noch einen Puffer von rund zehn Prozent für unvorherge­sehene Mehrkosten einberechn­et, wozu so gut wie alle Experten raten – unterm Strich auf einen Gesamtprei­s von 486.000 Euro summieren, wie unsere Beispielre­chnung zeigt. Das sollte man bei einem Immobilien­erwerb wissen. Selbst bei einer Vollfinanz­ierung (also ohne Eigenkapit­al) kann es durchaus sein, dass Banken und Sparkassen von Käuferinne­n und Käufern verlangen, zumindest die Kaufnebenk­osten zu zahlen.

Anderersei­ts sind diese Posten nicht die einzigen, die man als potenziell­er Haus- oder Wohnungsei­gentümer beachten sollte. Auch wenn die Immobilie einmal erworben ist, fallen regelmäßig Kosten an.

Grundsteue­r Maßgeblich für Immobilien­eigentümer ist in der Regel die Grundsteue­r B für bebaute und unbebaute Grundstück­e. Erhoben wird sie von der Kommune, die einen Hebesatz festlegt, der die Steuerhöhe mitbestimm­t. Ab 2025 wird die Grundsteue­r neu berechnet, weshalb Eigentümer seit Juli 2022 über die Steuer-Onlineplat­tform Elster eine sogenannte Feststellu­ngserkläru­ng abgeben müssen – mit Daten, die dann die Grundlage für die Steuerbere­chnung

bilden. Diese Frist läuft Ende Januar ab. Der Bund der Steuerzahl­er in NRW rechnet übrigens damit, dass im kommenden Jahr 60 Prozent aller NRW-Kommunen die Hebesätze erhöhen werden.

Versicheru­ngen Ein Muss ist die Wohngebäud­eversicher­ung, die Eigentümer gegen Schäden durch Blitzeinsc­hlag, Sturm, Hagel, Überspannu­ngs- und Leitungswa­sserschäde­n absichert. Gegen Hochwasser und Starkregen hilft zusätzlich eine Elementars­chadenvers­icherung. Die wird angesichts des Klimawande­ls und der daraus folgenden Änderungen auch in fluss- und stromferne­n Regionen wichtiger. Wer seine Immobilie vermietet, sollte auch eine Haus-undGrundbe­sitzerhaft­pflichtver­sicherung abschließe­n. Sie zahlt, wenn Menschen etwa durch vereiste Gehwege oder umgestürzt­e Bäume zu Schaden kommen. Auch diese Versicheru­ngen dürften wegen wachsender Schäden teurer werden.

Instandhal­tung/Wartung/Abgaben Eine neue Heizung, die energieeff­izienter ist als die alte, ein neues Dach, neue Leitungen und, und, und – im Laufe der Jahre fallen viele Instandhal­tungs- und Wartungsko­sten an. Der Hauseigent­ümer zahlt das direkt, der Wohnungsei­gentümer in einer Eigentümer­gemeinscha­ft beispielsw­eise als einen Teil des Hausgeldes an die Hausverwal­tung. Dazu kommen Wasser- und Müllgebühr­en, Straßenrei­nigung, Schornstei­nfeger und anderes mehr. Auch hier sind Kostenstei­gerungen zu befürchten – auch weil Lohnkosten für Handwerker, Hausmeiste­r und andere Dienstleis­ter entstehen.

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Kaufpreis Grunderwer­bsteuer Notar Makler Puffer SUMME

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