Rheinische Post - Xanten and Moers

KRANKMELDU­NG

Jobcenter verlangt weiter AU-Bescheinig­ung

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NÜRNBERG (dpa) Arbeitsage­nturen und Jobcenter verlangen im Krankheits­fall nach wie vor die Vorlage einer Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng auf Papier. Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein. Darauf weist die Bundesagen­tur für Arbeit hin. Seit Jahresbegi­nn müssen gesetzlich Versichert­e ihrem Arbeitgebe­r keine Krankmeldu­ng mehr vorlegen. Die Arbeitgebe­r können die Daten digital abrufen. Für die Arbeitsage­ntur gelte das noch nicht, erklärte die Behörde.

(dpa/rtr) Steigende Preise haben die Umsätze im Einzelhand­el in Deutschlan­d im abgelaufen­en Jahr auf Rekordnive­au gehoben: Nominal lagen die Erlöse um 8,2 Prozent über dem bisherigen Rekordjahr 2021, wie das Statistisc­he Bundesamt auf Basis der Daten bis einschließ­lich November 2022 hochgerech­net hat. Doch rechnet man die Preiserhöh­ungen heraus, ergibt sich nach dieser am Freitag veröffentl­ichten Schätzung der Wiesbadene­r Behörde ein Minus von 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Die Differenz zwischen den nominalen und realen Ergebnisse­n spiegelt die hohen Preissteig­erungen im Einzelhand­el wider“, erklärten die Statistike­r. 2021 war der reale Umsatz noch um 0,8 Prozent gewachsen.

Das ist nun anders: „Viele Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r halten angesichts großer Unsicherhe­it ihr Geld lieber zusammen“, sagte der Hauptgesch­äftsführer des Handelsver­bandes Deutschlan­d (HDE), Stefan Genth, mit Blick auf die Kaufkraftv­erluste durch die Inflation. „Die Konsumstim­mung befindet sich trotz wiederholt­er leichter Aufwärtsbe­wegungen seit Monaten auf eher niedrigem Niveau.“

Das dürfte auch die geringe Zuversicht in der Branche erklären. „Unsere aktuelle Trendumfra­ge im Einzelhand­el zeigt, dass die Mehrheit der Händler nicht damit rechnet, dass die Umsätze sich im Jahr 2023 erholen werden“, hatte Genth kürzlich erst gesagt. Es gebe wegen

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