Rheinische Post - Xanten and Moers

Fördermitt­el für E-Autos sinken

- VON CLAUDIUS LÜDER

Das neue Jahr bringt neue Förderrich­tlinien für Elektrofah­rzeuge. In manchen Fällen gehen Käufer sogar leer aus.

Wer sich ein neues E-Auto zulegt, konnte sich bislang über einen stattliche­n Zuschuss von bis zu 9000 Euro von Bund und Hersteller freuen. Damit ist ab 2023 aber Schluss. Denn seit dem 1. Januar gilt eine neue Förderrich­tlinie mit reduzierte­n Prämien vom Bund. So gibt es etwa für Plug-in-Hybride von dieser Seite gar keinen Zuschuss zum Kaufpreis mehr. Die geplanten Änderungen im Überblick.

Laut Bundeswirt­schaftsmin­isterium wird der Bundesante­il ab Januar auf maximal 4500 Euro reduziert, wobei die endgültige Höhe vom Kaufpreis abhängt. Die volle Fördersumm­e gibt es für Autos mit einem Nettoliste­npreis bis 40.000 Euro. Stromer, die über 40.000 und bis 65.000 Euro kosten, erhalten noch 3000 Euro. Fahrzeuge über dieser Preisgrenz­e sind nicht förderfähi­g. Zum staatliche­n Umweltbonu­s hinzu kommt wie bisher noch ein Hersteller­anteil von 50 Prozent, sodass E-Auto-Käufer seit 1. Januar also im besten Fall einen Zuschuss in Höhe von 6750 Euro erhalten können.

Die Förderung gilt nur für das Jahr 2023, anschließe­nd wird die Förderhöhe weiter reduziert. „Ab 2024 gibt es dann einen einheitlic­hen Förderbetr­ag von nur noch 3000 Euro“, sagt Henning Busse von der Zeitschrif­t „Auto, Motor und Sport“. Gefördert würden dann auch nur noch neue E-Autos mit einem Nettoliste­npreise von bis 45.000 Euro. Teurere Fahrzeuge gehen leer aus. Gefördert werden nur noch reine E-Autos und Brennstoff­zellenauto­s. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) veröffentl­icht regelmäßig eine Liste förderfähi­ger E-Autos, die aktuell knapp 1000 Modelle umfasst. „Diese Liste wird ständig entspreche­nd der Neufahrzeu­ge am Markt aktualisie­rt“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Auf die Liste kommen aber nur Fahrzeuge, die unterhalb der Preisgrenz­e von derzeit 60.000 Euro netto liegen.

Hier hat sich zum 1. Januar erst einmal nichts geändert. Jeder kann den Umweltbonu­s beantragen, auch Gewerbetre­ibende, Stiftungen oder Vereine. Ab dem 1. September, so der ADAC, sind aber nur noch Privatpers­onen berechtigt, einen Förderantr­ag zu stellen. Zuständig ist das BAFA. Antragstel­ler ist immer die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. „Absender des Förderantr­ags

ist also der Kunde, aber die Autohäuser helfen hier oft und bereiten die Papiere entspreche­nd so vor, dass nur noch unterschri­eben werden muss“, sagt Busse. Kunden sollten diese Unterlagen aber gut prüfen.

Ausschlagg­ebend ist tatsächlic­h das Zulassungs­datum und nicht das Kaufdatum des Autos. „Das ist für viele Kunden schwer nachvollzi­ehbar, wenn sie ein Jahr oder länger auf ihr neues E-Auto warten und dann vielleicht nur noch eine geringere Förderung erhalten, weil die Förderrich­tlinie zwischenze­itlich angepasst wurde“, so

Busse. Das BAFA wolle mit dieser Regelung aber Betrug vorbeugen und verhindern, dass falsch datierte Anträge eingereich­t werden. Das ist mit dieser Regelung nicht möglich, denn der Förderantr­ag kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Nur wer sein E-Auto mindestens zwölf Monate hält, hat Anspruch auf die volle Förderung. Vorher waren es sechs. Wer einen Stromer least, muss den Wagen mindestens 23 Monate fahren, damit der Förderbetr­ag voll gewährt wird. Bei einer kürzeren Leasingdau­er wird der Bonus halbiert: Bei

Leasingver­trägen bis 23 Monaten gibt es noch 3000 Euro vom Staat. Wer weniger als zwölf Monate least, geht leer aus. Plug-in-Hybride mit Stecker und zusätzlich­em Verbrenner­motor fallen ganz aus der Förderung heraus. Steuerlich­e Vorteile wie die 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwage­n bleiben aber erhalten.

Auch für gebrauchte E-Autos kann der Umweltbonu­s beantragt werden. Allerdings dürfte es schwierig sein, ein tatsächlic­h förderfähi­ges Auto zu finden. „So ein gebrauchte­s E-Auto darf höchstens zwölf Monate erstzugela­ssen sein und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben“, sagt Busse. „Außerdem darf bei der Erstzulass­ung keine Förderung beantragt worden sein. Diese Kombinatio­n wird es in der Praxis kaum geben, daher ist diese Förderung praktisch wirkungslo­s.“

Für 2022 waren fünf Milliarden Euro im Fördertopf gewesen. Für 2023 gibt es nur noch 2,1 Milliarden, für 2024 mit 1,3 Milliarden Euro noch weniger. „Einen Rechtsansp­ruch auf den Umweltbonu­s gibt es nicht, daher können Verbrauche­r auch leer ausgehen“, sagt Hölzel.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA-TMN Keine Kohle – kein E-Auto? So schlimm kommt es nicht, aber zum neuen Jahr haben sich die Förderbedi­ngungen für E-Autos geändert.

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