Rheinische Post - Xanten and Moers
Grundsteuer: „Nichts zu tun, hilft auch nicht weiter“
Bis zum 31. Januar müssen Eigentümer die Unterlagen zur Berechnung der neuen Grundsteuer beim Finanzamt eingereicht haben. Doch die Hälfte der Erklärungen fehlt noch. Was Haus & Grund Moers am Verfahren kritisiert.
NIEDERRHEIN Haus- und Grundeigentümer müssen sich sputen: Der Endspurt für die Abgabe der Grundsteuererklärung läuft. Am 31. Januar endet die (bereits um drei Monate verlängerte) Frist. Doch nach wie vor scheuen viele Betroffene den mit der Erklärung verbundenen Aufwand. Im Finanzamt Kamp-Lintfort sind bisher (Stand 10. Januar) rund 47.900 Erklärungen eingegangen – das entspricht 51 Prozent der benötigten Unterlagen. NRW-weit wurden bisher 3,3 Millionen (49 Prozent) der benötigten Erklärungen abgegeben, teilte die Oberfinanzdirektion NRW mit.
Vielleicht liegt es an der Mentalität vieler Menschen, Dinge auf den letzten Drücker zu erledigen. Michael Buser, Geschäftsführer des Eigentümervereins Haus & Grund Grafschaft Moers, hält allerdings auch das Verfahren für „irrsinnig kompliziert“. „Das baut sich wie ein riesiges Gebirge vor einem auf“, sagte er am Mittwoch. Dennoch riet er dazu, sich dem Thema so schnell wie möglich zu widmen. „Nichts zu tun, hilft auch nichts.“Eine erneute Verlängerung der Abgabefrist sei nicht zu erwarten. Und: „Wer das erst am 26. Januar anpackt, wird nicht mehr fertig“, sagte Buser. Vor allem dann, wenn man noch nicht beim OnlineFinanzamt Elster angemeldet sei, über das die Grundsteuererklärung vornehmlich stattfinden soll. Nur in Ausnahmefällen ist eine Abgabe in Papierform möglich. Die Quote der bei den Finanzämtern eingereichten Papierformulare liegt bei zehn Prozent. Dass das Verfahren für viele Betroffene nicht ganz einfach ist, ist wohl auch der Finanzverwaltung klar. Je näher das Ende der Abgabefrist rückt, umso häufiger veröffentlicht sie Mitteilungen mit Hinweisen auf ihre Hotline und andere Hilfsangebote zur Grundsteuererklärung. Vor Weihnachten appellierte Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort, die Feiertage auch dafür zu nutzen, sich um die Grundsteuererklärung zu kümmern – mit überschaubarem Erfolg. Schon der Zugang bei Elster sei nicht ohne Fallstricke, sagt Michael Buser. „Aber auch die Erklärungsabgabe selbst ist schwierig. An viele Stellen kann man Fehler machen. Oder man gibt entnervt auf, weil man sich fragt: Was wollen die von mir?“
Wer die Erklärung abgegeben hat, erhält später einen Bescheid. Buser rät, die darin angegebenen Werte noch einmal zu prüfen. „Vor allem eine starke Verteuerung der Grundsteuer sollte ein Alarmsignal sein.“Dann sollte vorsorglich Einspruch
eingelegt werden. Neben einer Fehleranfälligkeit kritisiert Buser auch grundsätzliche Schwächen des Verfahrens in NRW. Der Bodenrichtwert spiele eine zu starke Rolle, dadurch würden manchmal zum Beispiel bebaubare Grundstücke mit nicht bebaubaren gleichgestellt. Kritik übte Buser unter anderem auch daran, dass für Immobilien ein „Mietwert“festgesetzt werde, bei dem nicht differenziert werde. „Die Villa am Schlosspark hat denselben Mietwert wie eine Bruchbude am Stadtrand.“
Auch der Bund der Steuerzahler sieht Mängel des neuen Berechnungssystems. „Wir halten das Verfahren für verfassungswidrig“, sagte Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW. Eine Klage sei in Vorbereitung. „Wir hoffen, Anfang Februar Muster-Einspruchsformulare veröffentlichen zu können.“„Was mich wirklich aufregt,
Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
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Elster Team NRW: 0251 934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr)
ist, dass die meisten der für die Grundsteuererklärung geforderten Daten dem Finanzamt sowieso vorliegen. Wir helfen dem Finanzamt nur, sie zu digitalisieren“, kritisierte Buser. Ob er glaubt, dass die noch fehlenden Erklärungen bis zum 31. Januar beim Finanzamt eintrudeln? „Die Hoffnung hab ich aufgegeben.“Eigentümern, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, drohen allerdings Konsequenzen, wie die Oberfinanzidirektion NRW mitteilte: „Wenn der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht mitgeteilt werden, wird an die Abgabe der Erklärung erinnert beziehungsweise gemahnt. Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes.“