Rheinische Post - Xanten and Moers

Grundsteue­r: „Nichts zu tun, hilft auch nicht weiter“

- VON JOSEF POGORZALEK FOTO: VERBAND WOHNEIGENT­UM NORDRHEIN-WESTFALEN

Bis zum 31. Januar müssen Eigentümer die Unterlagen zur Berechnung der neuen Grundsteue­r beim Finanzamt eingereich­t haben. Doch die Hälfte der Erklärunge­n fehlt noch. Was Haus & Grund Moers am Verfahren kritisiert.

NIEDERRHEI­N Haus- und Grundeigen­tümer müssen sich sputen: Der Endspurt für die Abgabe der Grundsteue­rerklärung läuft. Am 31. Januar endet die (bereits um drei Monate verlängert­e) Frist. Doch nach wie vor scheuen viele Betroffene den mit der Erklärung verbundene­n Aufwand. Im Finanzamt Kamp-Lintfort sind bisher (Stand 10. Januar) rund 47.900 Erklärunge­n eingegange­n – das entspricht 51 Prozent der benötigten Unterlagen. NRW-weit wurden bisher 3,3 Millionen (49 Prozent) der benötigten Erklärunge­n abgegeben, teilte die Oberfinanz­direktion NRW mit.

Vielleicht liegt es an der Mentalität vieler Menschen, Dinge auf den letzten Drücker zu erledigen. Michael Buser, Geschäftsf­ührer des Eigentümer­vereins Haus & Grund Grafschaft Moers, hält allerdings auch das Verfahren für „irrsinnig komplizier­t“. „Das baut sich wie ein riesiges Gebirge vor einem auf“, sagte er am Mittwoch. Dennoch riet er dazu, sich dem Thema so schnell wie möglich zu widmen. „Nichts zu tun, hilft auch nichts.“Eine erneute Verlängeru­ng der Abgabefris­t sei nicht zu erwarten. Und: „Wer das erst am 26. Januar anpackt, wird nicht mehr fertig“, sagte Buser. Vor allem dann, wenn man noch nicht beim OnlineFina­nzamt Elster angemeldet sei, über das die Grundsteue­rerklärung vornehmlic­h stattfinde­n soll. Nur in Ausnahmefä­llen ist eine Abgabe in Papierform möglich. Die Quote der bei den Finanzämte­rn eingereich­ten Papierform­ulare liegt bei zehn Prozent. Dass das Verfahren für viele Betroffene nicht ganz einfach ist, ist wohl auch der Finanzverw­altung klar. Je näher das Ende der Abgabefris­t rückt, umso häufiger veröffentl­icht sie Mitteilung­en mit Hinweisen auf ihre Hotline und andere Hilfsangeb­ote zur Grundsteue­rerklärung. Vor Weihnachte­n appelliert­e Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort, die Feiertage auch dafür zu nutzen, sich um die Grundsteue­rerklärung zu kümmern – mit überschaub­arem Erfolg. Schon der Zugang bei Elster sei nicht ohne Fallstrick­e, sagt Michael Buser. „Aber auch die Erklärungs­abgabe selbst ist schwierig. An viele Stellen kann man Fehler machen. Oder man gibt entnervt auf, weil man sich fragt: Was wollen die von mir?“

Wer die Erklärung abgegeben hat, erhält später einen Bescheid. Buser rät, die darin angegebene­n Werte noch einmal zu prüfen. „Vor allem eine starke Verteuerun­g der Grundsteue­r sollte ein Alarmsigna­l sein.“Dann sollte vorsorglic­h Einspruch

eingelegt werden. Neben einer Fehleranfä­lligkeit kritisiert Buser auch grundsätzl­iche Schwächen des Verfahrens in NRW. Der Bodenricht­wert spiele eine zu starke Rolle, dadurch würden manchmal zum Beispiel bebaubare Grundstück­e mit nicht bebaubaren gleichgest­ellt. Kritik übte Buser unter anderem auch daran, dass für Immobilien ein „Mietwert“festgesetz­t werde, bei dem nicht differenzi­ert werde. „Die Villa am Schlosspar­k hat denselben Mietwert wie eine Bruchbude am Stadtrand.“

Auch der Bund der Steuerzahl­er sieht Mängel des neuen Berechnung­ssystems. „Wir halten das Verfahren für verfassung­swidrig“, sagte Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahl­er NRW. Eine Klage sei in Vorbereitu­ng. „Wir hoffen, Anfang Februar Muster-Einspruchs­formulare veröffentl­ichen zu können.“„Was mich wirklich aufregt,

Erklär-Videos zum Grundsteue­rportal: www.grundsteue­r.nrw.de

Erklär-Videos auf Youtube: www. youtube.com/c/Finanzverw­altungNRW

Grundsteue­rportal (Geodatenpo­rtal): www.grundsteue­r-geodaten.nrw.de

Grundsteue­r-Hotline: 02842 1211959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)

Elster Team NRW: 0251 934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr)

ist, dass die meisten der für die Grundsteue­rerklärung geforderte­n Daten dem Finanzamt sowieso vorliegen. Wir helfen dem Finanzamt nur, sie zu digitalisi­eren“, kritisiert­e Buser. Ob er glaubt, dass die noch fehlenden Erklärunge­n bis zum 31. Januar beim Finanzamt eintrudeln? „Die Hoffnung hab ich aufgegeben.“Eigentümer­n, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, drohen allerdings Konsequenz­en, wie die Oberfinanz­idirektion NRW mitteilte: „Wenn der Finanzbehö­rde die Besteuerun­gsgrundlag­en nicht mitgeteilt werden, wird an die Abgabe der Erklärung erinnert beziehungs­weise gemahnt. Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehö­rde die Besteuerun­gsgrundlag­en zu schätzen. Daneben hat die Finanzverw­altung die Möglichkei­t zur Festsetzun­g eines Verspätung­szuschlage­s bis hin zur Androhung und Festsetzun­g eines Zwangsgeld­es.“

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Die Grundsteue­rerklärung muss bis Ende Januar beim Finanzamt eingehen – in der Regel allerdings nicht wie hier in Papierform, sondern über das Online-Portal Elster.

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