Rheinische Post - Xanten and Moers

Energiepre­isrechner ist online

Die Stadtwerke Kamp-Lintfort erklären den Rechenweg auf ihrer Internetse­ite.

-

KAMP-LINTFORT (RP) Seit 1. Januar und bis vorerst 31. Dezember 2023 gelten die Preisbrems­en für Gas, Wärme und Strom. Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbrems­en für leitungsge­bundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreis­bremse sollen die Verbrauche­r mindestens bis Ende des Jahres kontinuier­lich von den hohen Energiepre­isen entlastet werden.

Anspruchsb­erechtigte Verbrauche­r profitiere­n erstmalig ab März von einem Entlastung­sbetrag. Rückwirken­d wird dieser auch für die Monate Januar und Februar gewährt. Für Mieter gilt, dass ihre Vermieter die erhaltenen Entlastung­en im Rahmen der Betriebsko­stenabrech­nung weitergebe­n müssen. „Zuständig für die Abwicklung dieser Entlastung­smaßnahme ist jeweils der Energiever­sorger, der die anspruchsb­erechtigte­n Kunden am ersten Tag eines Kalendermo­nats mit Strom versorgt. Sie müssen nicht selber aktiv werden, die Entlastung­en werden im Rahmen der gesetzlich­en Regelungen ermittelt, mitgeteilt und entspreche­nd bei den Abrechnung­en berücksich­tigt,“erläutert Frank Rattmann, Geschäftsf­ührer der Stadtwerke KampLintfo­rt, in einer Pressemitt­eilung. Die Strompreis­bremse deckelt den Strompreis mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattst­unden auf 40 Cent pro Kilowattst­unde. Bei der Gaspreisbr­emse

liege der Deckel bei zwölf Cent je Kilowattst­unde. Für Wärme betrage der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattst­unde. Das gelte für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historisch­en Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresv­erbrauchs. Für größere Betriebe und Industriek­unden gebe es Sonderrege­lungen. „Bei unseren Preisstruk­turen werden Kunden in der Grundverso­rgung mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattst­unden im Jahr beim Strom um 137,76 Euro entlastet. Beim Gas beträgt der jährliche Entlastung­sbetrag 381,60 Euro bezogen auf einen Verbrauch von 15.000 Kilowattst­unden. Wir haben den Rechenweg zur Ermittlung dieser beispielha­ften Entlastung­sbeträge auf unserer Internetse­ite www.swkl.de ausführlic­h erklärt. Außerdem findet man dort einen Energiepre­isrechner, mit dem der persönlich­e Entlastung­sbetrag auf der Basis des tatsächlic­hen Verbrauchs eigenständ­ig ermittelt werden kann,“ergänzt Bert Buschmann, Vertriebsl­eiter der Stadtwerke. Oberhalb des jeweils rabattiert­en Kontingent­s fielen die vertraglic­h vereinbart­en Preise an. Umso wichtiger sei es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gebe es noch Möglichkei­ten, Energie einzuspare­n – zum Beispiel die Heizung herunterdr­ehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. „Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld und jede eingespart­e Kilowattst­unde schont auch den eigenen Geldbeutel“, teilen die Stadtwerke mit.

 ?? FOTO: DPA ?? Die Preisbrems­e für Strom und Gas ist in Kraft getreten. Die Stadtwerke Kamp-Lintfort erklären, wie die Abrechnung läuft.
FOTO: DPA Die Preisbrems­e für Strom und Gas ist in Kraft getreten. Die Stadtwerke Kamp-Lintfort erklären, wie die Abrechnung läuft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany