Rheinische Post - Xanten and Moers

NRW hebt Maskenpfli­cht im Nahverkehr auf

Das Land reagiert auf eine Entscheidu­ng des Bundes für Fernzüge. Nun wackelt auch die Isolations­pflicht für Corona-Infizierte.

- VON JAN DREBES UND SINA ZEHRFELD

BERLIN/DÜSSELDORF Die Maskenpfli­cht in Bussen und Bahnen fällt. Ab 2. Februar müssen Fahrgäste und Personal im bundesweit­en Fernverkeh­r nicht mehr Mund und Nase bedecken, wie Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag ankündigte. Auch im Nahverkehr – etwa in Bussen, U- und SBahnen – können die Masken weggelasse­n werden: In einigen Ländern ist die Maskenpfli­cht schon aufgehoben; die restlichen wollen bis spätestens 2. Februar nachziehen.

Allein am Freitag kündigten sieben weitere Länder ein Ende der Maskenpfli­cht im Nahverkehr an. Dazu gehört nun auch NordrheinW­estfalen. „Die sich aktuell weiter entspannen­de Infektions­lage lässt es zu, dass Nordrhein-Westfalen zum 1. Februar 2023 die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Personenna­hverkehr aufhebt“, teilte ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums in Düsseldorf mit: „Damit wird auch Einheitlic­hkeit mit der Regelung im Fernverkeh­r geschaffen, da der Bund angekündig­t hat, die Maskenpfli­cht im Fernverkeh­r Anfang Februar ebenfalls abzuschaff­en.“

Lauterbach hatte ähnlich argumentie­rt: „Die Infektions­lage hat sich stabilisie­rt.“Der Gesundheit­sminister rief zugleich insbesonde­re gefährdete Menschen auf, sich mit Maske gegen das Coronaviru­s zu schützen – „auf Grundlage von Eigenveran­twortung und Freiwillig­keit“.

Er warnte: „Die Krankheit darf nicht verharmlos­t werden.“

Lauterbach nannte eine Reihe von Faktoren, die zur Neubewertu­ng geführt hätten: In der Bevölkerun­g gebe es eine hohe Immunität, die befürchtet­e Winter-Infektions­welle werde aller Wahrschein­lichkeit nach ausbleiben; zudem seien keine neuen gefährlich­en Virusvaria­nten zu erwarten. Die Lage in den Krankenhäu­sern sei „angespannt, aber beherrschb­ar“.

Die Maskenpfli­cht im bundesweit­en Fernverkeh­r von Bussen und Bahnen war im Mai 2020 eingeführt worden. Laut Infektions­schutzgese­tz sollte sie im Fernverkeh­r eigentlich noch bis 7. April gelten. Lauterbach will das nun per Rechtsvero­rdnung aufheben; der Schritt ist mit den Ländern abgestimmt.

Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im Dezember die Regelungen der Corona-Schutzvero­rdnung sowie der Test- und Quarantäne­verordnung bis Ende Januar verlängert. Nun stehen offenbar auch weitere Vorschrift­en zur Dispositio­n. So hieß es aus dem Gesundheit­sministeri­um: „Über weitere mögliche Anpassunge­n, insbesonde­re der Isolations­pflicht, wird die Landesregi­erung sehr rechtzeiti­g entscheide­n.“Selbstvers­tändlich könnten Menschen in Bus und Bahn weiter freiwillig Maske tragen.

Vor allem die FDP im Landtag hatte immer wieder eine Aufhebung der Maskenpfli­cht gefordert. In Bundesländ­ern, in denen sie gefallen sei, habe sich die Lage nicht verschlech­tert, argumentie­rte Fraktionsc­hef Henning Höne. Für Nordrhein-Westfalen sei der Schritt angesichts der Daten schon längst überfällig, befand er im Vorfeld der Entscheidu­ng. Am Freitag erklärte Höne nun: Er hoffe, dass Ministerpr­äsident Hendrik Wüst (CDU) „zukünftig nicht bis zum letzten Drücker damit wartet, freiheitse­inschränke­nde Maßnahmen trotz eindeutige­r Datenlage und Expertenei­nschätzung­en zurückzune­hmen“.

Grünen-Fraktionsc­hefin Verena Schäffer begrüßte den Schritt ebenfalls und sagte, man verhindere „einen Flickentep­pich von unterschie­dlichen Regelungen im Nah- und Fernverkeh­r“. Ein verantwort­ungsvoller Umgang mit der Infektions­gefahr bleibe aber wichtig.

(rtr/RP) Bundesvert­eidigungsm­inisterin Christine Lambrecht plant nach übereinsti­mmenden Medienberi­chten einen Rücktritt. Die Initiative, das Amt abzugeben, komme von der SPDPolitik­erin selbst, berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen. Das genaue Datum ihres geplanten Rückzugs stehe noch nicht fest, habe es geheißen. Die Süddeutsch­e Zeitung“berichtete, Lambrecht wolle ihr Amt kommende Woche zur Verfügung stellen.

Ein Sprecher des Verteidigu­ngsministe­riums bezeichnet­e die Informatio­nen als „Gerüchte, die wir nicht kommentier­en“. Ein Regierungs­sprecher sagte auf Anfrage:

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