Rheinische Post - Xanten and Moers
14 Tagebaustandorte flutgefährdet
Die Bezirksregierung Arnsberg gerät im Untersuchungsausschuss in Bedrängnis.
DÜSSELDORF Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Pua) zur Flutkatastrophe hat der Abteilungsleiter für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg eingeräumt, dass man als Bergbaubehörde nach dem Unglück an der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem im Juli 2021 insgesamt 14 weitere Tagebaubetriebe in überschwemmungsgefährdeten Gebieten identifiziert hat. Die Betreiber wurden um eine Risikoanalyse gebeten, so Abteilungsleiter Andreas Welz weiter. Das Gesamtergebnis stehe noch aus. Zu sechs der 14 Standorte fehlen noch Daten, obwohl eine Frist bereits am 31. Dezember 2022 abgelaufen sei.
Auf die Frage des FDP-Abgeordneten Werner Pfeil, ob die zuständigen Katastrophenschutzbehörden vor Ort vorsorglich darüber informiert worden seien, dass es an ihren Standorten womögliche Gefährdungslagen gebe, musste der Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg einräumen, das dies nicht erfolgt sei. Offenbar schneller war die Bezirksregierung bei der Zusammenstellung
von Akten für die Staatsanwaltschaft.
Wie die Befragung von Welz durch den Obmann der SPD, René Schneider, ergab, hatten ausgerechnet zwei Mitarbeiterinnen der Bergbau-Abteilung Unterlagen zusammengestellt und eingescannt. Auch als sowohl das zuständige Wirtschaftsministerium als auch der Vize-Regierungspräsident
darauf hinwiesen, dass tunlichst keine Mitarbeiter aus der Bergbauabteilung an der Dokumentenzusammenstellung beteiligt sein dürften, um jeden Interessenkonflikt auszuschließen, schritt der zuständige Abteilungsleiter nicht ein.
Diese Vorsortierung stieß offenbar auch dem Oberstaatsanwalt übel auf. Ihm reichte die übermittelte Vorauswahl nicht aus. Er ließ daraufhin die Räume der Bezirksregierung durchsuchen, stellte weitere Akten sicher. Der ebenfalls von den Abgeordneten befragte Dezernatsleiter musste zudem einräumen, dass eine noch am 15. Juli 2021, also am Tag des Unglücks in Erftstadt-Blessem, zum Thema angefertigte Akte weder an den Untersuchungsausschuss noch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sei.
Vieles hängt nun vom Ausgang der Ermittlungen ab. Der leitende Staatsanwalt Christoph Nießen wurde am Abend vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss befragt. Seine Aussage fand jedoch wegen der laufenden Ermittlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.