Rheinische Post - Xanten and Moers

Zoll stellt 178.000 E-Zigaretten sicher

- VON NORBERT STIRKEN UND JOSEF POGORZALEK

Im Lager eines Moerser Großhändle­rs haben Beamte große Mengen unversteue­rter und nicht für den deutschen Markt zugelassen­er Ware sichergest­ellt. Der Zoll schätzt die Summe der hinterzoge­nen Steuern auf rund 60.000 Euro.

MOERS Dem Krefelder Hauptzolla­mt ist in Moers ein großer Schlag gelungen: In einem Lager entdeckten Beamte rund 178.000 E-Zigaretten ohne vorgeschri­ebene Steuerband­erole und stellten sie sicher.

Bereits Mitte Dezember hatten Beamte des Hauptzolla­mtes Krefeld bei einer Großhandel­sfirma für EZigarette­n in Moers insgesamt 390 Stück E-Zigaretten gefunden, die über keine der vorgeschri­ebenen Tabaksteue­rzeichen verfügten und mit englischen Warnhinwei­sen versehen waren. „Die Kontrollbe­amten staunten jedoch nicht schlecht, als sie in einem durch die gleiche Firma genutzten weiteren Lager nochmals 177.959 Stück elektronis­che Einwegziga­retten vorfanden“, teilte der Zoll weiter mit. Auch diese E-Zigaretten waren weder mit deutschen Warnhinwei­sen noch Steuerzeic­hen versehen. Sie waren ursprüngli­ch anscheinen­d für den britischen Markt bestimmt und seien nach dem 1. Juli 2022 über andere EU-Mitgliedss­taaten nach Deutschlan­d gebracht worden.

An diesem Stichtag trat eine wichtige Änderung bei der Tabaksteue­r in Kraft. Substanzen (Liquids) für E-Zigaretten wurden im Sinne des Tabaksteue­rgesetzes steuerpfli­chtig. Darüber hinaus seien die sichergest­ellten E-Zigaretten teilweise aufgrund der Liquidmeng­e von zehn Milliliter pro E-Zigarette für den deutschen Markt gemäß Tabakerzeu­gnisgesetz nicht zulässig. Ungeachtet der erforderli­chen Versteueru­ng hätten sie nicht in den deutschen Handel gelangen dürfen. Die Liquidmeng­e von zwei Milliliter dürfe in Deutschlan­d bei elektronis­chen Einwegziga­retten nicht überschrit­ten werden (entspricht in der Regel 500 bis 600 Zügen), informiert­e der Zoll. Sämtliche E-Zigaretten seien in ein Sicherstel­lungslager gebracht worden.

Sogenannte Vapes (Verdampfer), die mit verschiede­nen Liquids befüllt werden können, aber auch elektronis­che Einweg-Zigarten sind in. Viele Nutzer sehen sie als „weniger schädliche“Alternativ­e zu Zigaretten. Liquids können neben Aromastoff­en Nikotin enthalten, müssen es aber nicht. Der Bundesverb­and der Tabakwirts­chaft und neuartiger Erzeugniss­e BVTE hatte vor

einer Einführung der Tabaksteue­r auf Liquids gewarnt. Sie könne im schlimmste­n Fall zur Schaffung „neuer Schwarzmär­kte für die organisier­te Kriminalit­ät führen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgesch­äftsführer des BVTE, im Juni 2021. Pro Milliliter Liquid wird eine Steuer von 16 Cent fällig. In mehreren Stufen soll sich die Steuer auf 32 Cent pro Milliliter erhöhen. Die Produkte werden dadurch deutlich teurer.

Ein Vape-Händler, mit dem unsere Redaktion gesprochen hat, beklagte am Freitag unter anderem

auch, dass die Steuer nicht nur auf nikotinhal­tige Substanzen fällig werde, sondern auch auf Rohstoffe für Liquids, wie Propylengl­ykol und pflanzlich­es Glycerin. Sie seien prinzipiel­l auch in der Apotheke erhältlich – und zwar steuerfrei.

Was die Einweg-E-Zigaretten oder auch Einweg-Shishas angehe, herrsche zurzeit auf dem Markt „Wilder Westen“: „Auf zehn Legal importiert­e Produkte gibt es 100 illegal importiert­e.“Vor allem bei Jugendlich­en und Heranwachs­enden sorgten EZigarette­n für einen „Hype“. Im Gegensatz

zu Liquids, die in Spezialges­chäften verkauft werden, seien sie „an jeder Tankstelle“erhältlich. Dabei seien E-Zigaretten, erst recht solche, die schwarz gehandelt werden, aus seiner Sicht „ein Produkt, das keinen Sinn macht“: Sie seien im Vergleich zu einer befüllbare­n Vape teuer, sorgten als Abfall für „eine Umweltsaue­rei“und: „Du weißt nicht, was drin ist.“Aber für Händler sei das Geschäft verlockend: „Da sind die Margen ganz anders.“

Der bei den in Moers beschlagna­hmten elektronis­chen EinwegZiga­retten

bisher ermittelte Steuerscha­den liegt nach Angaben des Zolls bei 60.000 Euro. Gegen die verantwort­lich handelnden Personen haben die die Kontrollbe­amten Verfahren wegen des Verdachtes der Steuerhint­erziehung (Verbringen von unversteue­rten E-Zigaretten in das Steuergebi­et) und der Steuerhehl­erei (Handel mit unversteue­rten Zigaretten im Steuergebi­et) eingeleite­t, erklärte ein Zoll-Sprecher. Die weiteren Ermittlung­en zu diesem Fall hat das Zollfahndu­ngsamt Essen übernommen.

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Ein Mann verwendet eine EZigarette.
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THEMENFOTO: FABIAN STRAUCH FOTO: ZOLL Zollbeamte haben in Moers jede Menge E-Zigaretten ohne Steuerband­erole beschlagna­hmt.

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