Rheinische Post - Xanten and Moers
Wer Wohngeld beantragt, braucht Geduld
Die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt erheblich. In Rheinberg können jetzt 532 Menschen auf die Unterstützung zurückgreifen. Mit der Bearbeitung tun sich die Kommunen aber schwer, weil eine neue Software und Personal fehlen.
RHEINBERG Wohnen ist teuer geworden. Dafür sorgt unter anderem die Inflation, die seit Beginn des Krieges in der Ukraine spürbare Preissteigerungen auslöst. Wer ein geringes Einkommen hat und nicht mehr weiß, wie er sein Leben finanzieren soll, sollte jetzt prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Denn durch die Wohngeldreform, die seit dem 1. Januar dieses Jahres gültig ist, wird der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Unterstützung größer. Landesweit verdreifacht er sich von bisher etwa 160.000 auf voraussichtlich rund 480.000 Haushalte. In der Stadt Rheinberg haben jetzt 532 Haushalte Anspruch auf die Mittel, wie die Stadt mitteilt. Bisher waren es etwa 240. Doch bis das Geld da ist, kann es seine Zeit dauern. Denn die Kommunen haben Schwierigkeiten, mit der Bearbeitung der Anträge hinterherzukommen.
„Das Kernproblem ist die Personalnot in den Ämtern“, sagt ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes NRW. Denn bevor das Geld an die Menschen ausgezahlt werden kann, muss es beantragt und diese Anträge müssen bearbeitet werden. Das seien „komplexe Sachverhalte“, wie der Sprecher auf Anfrage berichtet. Und weil es um öffentliche Mittel gehe, müssten die Behörden dieses Geld auch verantwortungsvoll vergeben. „Das Personal dafür wächst nicht auf den Bäumen“, betont er – und es bedürfe auch Einarbeitungszeit. Deshalb würden „längere Wartezeiten nicht zu verhindern sein“.
Hinzu kommt: Die Software, die erforderlich ist, um die Anträge zu bearbeiten und die Auszahlungen zu veranlassen, fehlt noch. Zum 1. April dieses Jahres soll sie endlich da sein. Deshalb können Wohngeldberechtigte erst einmal nur Vorschusszahlungen erhalten, die sich Kurzbescheide nennen. Sie sollen eine „Notlösung“sein, wie das Land mitteilt. Um sie zu erhalten, müssen Antragssteller zusätzlich zum Antrag noch ihren Mietvertrag und eine monatliche Verdienstabrechnung vorlegen, sowie die Anzahl der Haushaltsmitglieder angeben.
Kann mit der Software gearbeitet werden, müssen alle Angaben der Anträge noch einmal überprüft werden. Auch das werde dauern, sagt der Sprecher des Städte- und Gemeindebundes, denn der Aufwand für die dreifache Zahl der Anträge werde zeitlich nur nach hinten geschoben.
Wohngeld hänge von verschiedenen Faktoren ab, teilte die Stadt (Fachbereich Soziales) mit. Aufgezeigt werden könne aber, welche Höchstbeträge bisher gegolten haben und wie sich die Rechtsänderungen auf den künftig geltenden Höchstbetrag auswirken, dies am Beispiel der Mietenstufe 3, zu der Rheinberg auch zählt. Für eine Person
betrug das Wohngeld bisher im Höchstfall 426 Euro im Monat. Der neue Höchstsatz liegt bei 567,60 Euro; darin enthalten sind neben 438 Euro Wohngeld, 19,20 Euro Klimakomponente und 110,40 Euro als Heizkosten-Entlastung. Für vier Personen gab es bisher maximal 716 Euro, nun sind es bis zu 968,20 Euro (736 Euro Wohngeld, 34,40 Euro Klimakomponente und 197,80 Euro für Heizkosten).
Zusammengefasst lasse sich somit sagen: Der Wohngeldbetrag erhöht sich, weil sich einerseits der reine Betrag erhöht hat, andererseits eine Klimakomponente hinzukommt und außerdem Heizkosten berücksichtigt werden. Auf den EndBetrag der einzelnen Anspruchsberechtigten
haben letztlich das Einkommen und die Miethöhe Einfluss. Die Einkommensgrenzen sind angehoben worden (die absolute Einkommensgrenze in NRW liegt nun bei 1516 Euro für Alleinstehende und 3434 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt).
Um die Bearbeitung bewältigen zu können, „schichten die Kommunen hausintern Personal um und suchen nach mehr Kräften“, sagt der Sprecher des Städte- und Gemeindebundes auf Nachfrage. „Klar ist, dass man den Menschen helfen muss und viele vor extremen Herausforderungen stehen“, betont er. Auch die Stadt Rheinberg plant eine Personalaufstockung in der Wohngeldstelle.