Rheinische Post - Xanten and Moers

Und bürokratis­ch

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Trotz großer Bedenken vieler Fachverbän­de hat die Bundesregi­erung Ende 2022 das Gesetz zur Entlastung der Mieter von den CO2-Kosten auf den Weg gebracht, die sie selbst durch die Beheizung ihrer Wohnungen erzeugt haben. Das hört sich aus Mietersich­t toll an, belastet einseitig aber nur Eigentümer, da diese nicht von den CO2-Kosten entlastet werden. Das Gesetzeswe­rk ist extrem bürokratis­ch und führt so zu deutlichem Mehraufwan­d. Bei der Berechnung der Erstattung sind nicht nur der Verbrauch, sondern auch die eingesetzt­en Brennstoff­e und deren spezifisch­er CO2-Ausstoß zu berücksich­tigen. Der Erstattung­santeil der CO2-Kosten ist in neun Stufen von null Prozent und 95 Prozent unterteilt. Je mehr Heizenergi­e Mieter verbrauche­n, desto höher ist auch die Erstattung. Es bestimmen jedoch nicht nur Heizsystem und Dämmung, wie viel CO2 entsteht, sondern vor allem die Mieter durch ihr Heizverhal­ten. Unökologis­ch heizende Mieter werden so stärker entlastet als die Sparsamen. Die jetzige Energiekri­se zeigt aber, dass allein durch die Anpassung Verbrauchs­verhaltens leicht 20 Prozent Energie eingespart werden kann. Selbst wenn also Vermieter massenhaft in ihre Mietobjekt­e investiere­n, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, werden sie weiterhin CO2-Kostenerst­attungen leisten müssen. Sogar in der zweitgerin­gsten Stufe muss noch immer eine Erstattung erfolgen. Hier wird deutlich, dass es sich bei dem Instrument nicht um ein Anreizsyst­em zur Anpassung des Gebäudebes­tandes, sondern allein um ein Entlastung­ssystem für Mieter handelt.

Dr. Werner Fliescher Der Autor ist Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf.

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