Rheinische Post - Xanten and Moers
Neue Vergütungssätze gelten
(tmn). Für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage werden die Zeiten wieder günstiger. Denn für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom (wir berichteten). Sie beziehen sich auf das Jahr der Inbetriebnahme sowie 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.
Modell Eigenverbrauch: Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, bekommt laut „Finanztest“(Ausgabe 11/2022) bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) – 25 Prozent mehr als zuvor.
Modell Volleinspeisung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte, muss seinem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme mitteilen, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. In den darauf folgenden Jahren muss die
Mitteilung bis zum 1. Dezember vorliegen. Grundsätzlich lohnt sich die Volleinspeisung dann, wenn man nur einen geringen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kann – etwa bei großen PV-Anlagen oder geringem Strombedarf. Wer genauer berechnen möchte, welches Modell sich für den eigenen Haushalt empfiehlt, kann den Photovoltaikanlagen-Rechner der Stiftung Warentest nutzen.
Betreiber müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren.