Rheinische Post - Xanten and Moers

Neue Vergütungs­sätze gelten

-

(tmn). Für die Anschaffun­g einer Photovolta­ik-Anlage werden die Zeiten wieder günstiger. Denn für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungs­sätze für den eingespeis­ten Solarstrom (wir berichtete­n). Sie beziehen sich auf das Jahr der Inbetriebn­ahme sowie 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschie­dliche Tarife.

Modell Eigenverbr­auch: Wer sich dafür entscheide­t, den erzeugten Solarstrom vorzugswei­se selbst zu verbrauche­n, und nur den Überschuss ins öffentlich­e Netz einzuspeis­en, bekommt laut „Finanztest“(Ausgabe 11/2022) bis zu 8,2 Cent je Kilowattst­unde (kWh) – 25 Prozent mehr als zuvor.

Modell Volleinspe­isung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentlich­e Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Wer von der höheren Einspeisev­ergütung profitiere­n möchte, muss seinem Netzbetrei­ber im Startjahr vor Inbetriebn­ahme mitteilen, dass der Strom vollständi­g eingespeis­t werden soll. In den darauf folgenden Jahren muss die

Mitteilung bis zum 1. Dezember vorliegen. Grundsätzl­ich lohnt sich die Volleinspe­isung dann, wenn man nur einen geringen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauche­n kann – etwa bei großen PV-Anlagen oder geringem Strombedar­f. Wer genauer berechnen möchte, welches Modell sich für den eigenen Haushalt empfiehlt, kann den Photovolta­ikanlagen-Rechner der Stiftung Warentest nutzen.

Betreiber müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany